Registrierung

Ab dem 01.06.2022 ist für die Registrierung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine eine erkennungsdienstliche Behandlung erforderlich, bevor eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden kann. Diese erkennungsdienstliche Behandlung bzw. Registrierung ist zudem Voraussetzung für einen künftigen Leistungsbezug nach SGB II/SGB XII und die Aushändigung des Aufenthaltstitels.
 
Daher bitten wir Sie, sofern bereits noch nicht erfolgt, sich unverzüglich für eine erkennungsdienstliche Behandlung („PIK-Registrierung“) im Landratsamt Ostallgäu unter der Tel. 08342 911-695 oder per E-Mail ukraine(at)lra-oal.bayern.de anzumelden.
   
Bei der Anmeldung zur Registrierung sind folgende Daten mitzuteilen:
  

  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum
  • Familienverband (Anzahl mitreisende Familienmitglieder)
  • Adresse der aktuellen Unterkunft (ggf. mit Name Ihres Gastgebers)
  • Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse)

    
Im Anschluss an die Registrierung im Landratsamt Ostallgäu können wir Ihnen eine Fiktionsbescheinigung (welche u.a. Voraussetzung für einen Leistungsbezug nach SGB II/SGB XII ab dem 01.06.2022 ist) ausstellen, sofern diese Fiktionsbescheinigung nicht bereits vor dem 01.06.2022 ausgestellt wurde.

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