Aktuelles Archiv

Mitteilung vom 10.07.2024

Veterinäramt genehmigt Impfung gegen Serotyp 3 der Blauzungenkrankheit

Seit Oktober 2023 sind in Deutschland Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BTV-3) aufgetreten.

Mit einer Allgemeinverfügung hat das Veterinäramt Ostallgäu die Genehmigung zur freiwilligen Impfung von empfänglichen Tierarten gegen die Blauzungenkrankheit um die Impfung gegen den Serotyp 3 erweitert. Seit Oktober 2023 sind in Deutschland Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BTV-3) aufgetreten. Bis jetzt gibt es Fälle in den Bundesländern Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie seit letzter Woche auch in Hessen.

 

Ausgehend von den Feststellungen in Hessen hat Bayern in den grenznah zu Hessen gelegenen Regionen das BTV-Monitoring intensiviert. Ziel ist es, frühzeitig eine geänderte Seuchensituation festzustellen und entsprechende Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung zu ergreifen. Bislang wurden in Bayern noch keine Fälle registriert. Aufgrund der Übertragung des Blauzungenvirus durch Stechmücken ist aber eine schnelle Verbreitung des Virus auch nach Bayern möglich. 

 

Für den Menschen ist das Blauzungenvirus ungefährlich, bei den empfänglichen Tierarten (Rind, Schaf, Ziege, Neuweltkameliden und Wildwiederkäuer) sind aber schwere Krankheitssymptome und Todesfälle möglich. Diese schweren Krankheitsverläufe durch den erstmals in Deutschland aufgetretenen Serotyp 3 werden im Moment besonders bei Schafen gemeldet. Bei Rindern waren die Symptome bisher milder, es wurden aber deutliche Leistungsrückgänge beschrieben. 

 

Zum Schutz empfänglicher Tiere vor einer Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit ist die Impfung von zentraler Bedeutung. Allerdings ist für den neu aufgetretenen Serotyp 3 bislang noch kein Impfstoff zugelassen. Um dennoch eine zeitnahe Impfung zu ermöglichen, wurde die Anwendung von drei Impfstoffen bei den empfänglichen Tierarten durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mittels einer Verordnung gestattet, die bis zur Zulassung eines Impfstoffes gültig ist. 

 

Wie auch schon bei den Impfstoffen gegen die Serotypen 4 und 8 muss die Impfung vom Tierarzt durchgeführt werden und eine Eintragung in die Datenbank „HI-Tier“ erfolgen. Die Bayerische Tierseuchenkasse gewährt auf Antrag eine Beihilfe in Höhe von einem Euro pro Impfung bei Rindern und Schafen. 

 

Die Allgemeinverfügung sowie weitere Informationen sind auf der Homepage des Landratsamtes Ostallgäu veröffentlicht. Außerdem steht das Veterinäramtes Ostallgäu für Fragen rund um das Thema Blauzungenimpfung unter 08342 911-213 zur Verfügung.

 

Mitteilung vom 10.07.2024

Sprechstunde für Existenzgründer und mittelständische Unternehmen

Die Aktivsenioren Bayern e. V. bieten am Donnerstag, 25.7., wieder eine Sprechstunde für Existenzgründer und Inhaber kleiner und mittlerer Unternehmen an.

Unter dem Motto „Alt hilft Jung“ geben ehemalige Führungskräfte, Unternehmer und Selbstständige ihre Berufs- und Lebenserfahrung weiter.

 

Die Aktivsenioren helfen Firmengründern beim Aufbau ihres Unternehmens, indem sie zum Beispiel Businesspläne mitgestalten, Marketing- und Vertriebsaktivitäten empfehlen und Produktionsverfahren begutachten. Auch Personen, die bereits Inhaber eines kleinen oder mittleren Unternehmens sind, können sich bei Fragen zur Existenzsicherung, Unternehmensführung, Betriebsübergabe etc. an die Aktivsenioren wenden. Die Erstberatung ist kostenfrei. 

 

Eine Terminvereinbarung ist bis spätestens 23. Juli 2024 erforderlich unter der Telefonnummer 08342 911-402. Zum vereinbarten Termin dürfen jeweils drei Personen kommen.

 

Die Beratungen finden von 16 bis 18 Uhr im Landratsamt, Zimmer C 028, Schwabenstraße 11 in Marktoberdorf, statt.

 

Mitteilung vom 09.07.2024

Asphaltbauarbeiten an der OAL 8 in Halblech

Von Mittwoch, 17., bis Freitag, 19. Juli, finden an der OAL 8 in Halblech (Lechbrucker Straße) bis zum Sportplatz des TSV Trauchgau Asphaltbauarbeiten statt.

Die Zufahrt zu den Anliegern und die Durchfahrt ist dadurch in diesem Zeitraum nicht möglich. Eine Umleitung für den Durchgangsverkehr ist eingerichtet. Witterungsbedingt kann es zu Verschiebungen im Zeitplan kommen. Die Gemeinde Halblech und der Landkreis Ostallgäu bitten hierfür um Verständnis.

 

Mitteilung vom 09.07.2024

Beste Mittelschul-Absolventinnen und -absolventen ausgezeichnet

Stv. Landrat Lars Leveringhaus und OB Stefan Bosse haben die besten Absolvent*innen Mittelschulen im Landkreis Ostallgäu und in der Stadt Kaufbeuren geehrt.

Freuten sich gemeinsam mit den geehrten Schülerinnen und Schülern (v. l.): Schulamtsleiter Andreas Roth, stellvertretender Landrat Lars Leveringhaus und Oberbürgermeister Stefan Bosse. Foto: Landkreis Ostallgäu/Stefan Leonhart

Freuten sich gemeinsam mit den geehrten Schülerinnen und Schülern (v. l.): Schulamtsleiter Andreas Roth, stellvertretender Landrat Lars Leveringhaus und Oberbürgermeister Stefan Bosse. Foto: Landkreis Ostallgäu/Stefan Leonhart

Bei der Veranstaltung im Landratsamt wurden insgesamt 32 Schülerinnen und Schüler ausgezeichnet – 26 aus den Mittelschulen im Ostallgäu sowie sechs Schülerinnen und Schüler aus den Mittelschulen in der Stadt Kaufbeuren.

 

„Sie alle haben hervorragende Leistungen abgeliefert, zu denen ich Ihnen herzlich gratuliere. Erreicht haben Sie diese Leistungen, weil Sie sich selbst durch besondere charakterliche Stärken auszeichnen wie Engagement, Ausdauer und Disziplin“, sagte Leveringhaus zu den Geehrten. „Genauso wie in der Schule werden Sie diese Eigenschaften auch in der Aus- und Weiterbildung und im Beruf bestens gebrauchen können.“

 

Kaufbeurens Oberbürgermeister Stefan Bosse pflichtete Leveringhaus bei: „Ihre gezeigten Leistungen spiegeln sich in Ihren großartigen Ergebnissen wider und Sie können zu Recht stolz auf diesen Erfolg sein. Ich bin fest davon überzeugt, dass Sie auch mit dem gleichen Fleiß und Ehrgeiz durch das Berufsleben gehen und jede sowie jeder von Ihnen einen erfolgreichen Weg einschlagen wird. Dafür wünsche ich Ihnen alles Gute und gratuliere Ihnen ebenfalls herzlich!“

 

Neben den besten Ergebnissen bei den Abschlussprüfungen wurden auch Auszeichnungen für soziales Engagement vergeben. Für ihre Leistungen erhielten die Geehrten Urkunden sowie Gutscheine für Buchhandlungen. Beim qualifizierenden Mittelschulabschluss wurde die Bestnote 1,2 erreicht; beim Mittleren Abschluss erreichte der beste Schüler den Durchschnitt 1,0. Das soziale Engagement reichte von der Tätigkeit als Schülersprecher, im Schulsanitätsdienst oder als Schülerlotse bis hin zum besonders hervorzuhebenden sozialen Umgang mit Mitschülern. Viele der geehrten Schülerinnen und Schüler engagierten sich in mehreren Bereichen.

 

Es wurden Schülerinnen und Schüler aus den Mittelschulen in Biessenhofen, Buchloe, Füssen, Germaringen, Kaufbeuren, Marktoberdorf, Obergünzburg, Pfronten, Roßhaupten und Unterthingau geehrt.

 

Mitteilung vom 08.07.2024

Naturgärten im Ostallgäu ausgezeichnet

Bei der landesweiten Aktion „Bayern blüht – Naturgarten“ wurden 2024 wieder Gärten im Ostallgäu ausgezeichnet.

Garten von Daniela Dwersteg. Foto: Kreisverbandes für Gartenbau und Landespflege

Garten von Daniela Dwersteg. Foto: Kreisverbandes für Gartenbau und Landespflege

Für ihre Vorbildfunktion durch eine besonders naturfreundliche Gartenanlage und -bewirtschaftung sowie ihr Augenmerk auf Nachhaltigkeit und Naturschutz erhielten Daniela Dwersteg aus Lengenfeld bei Oberostendorf und Erika Borchers aus Ronsberg die Plakette. 

 

Ziel des Kreisverbandes für Gartenbau und Landespflege Ostallgäu, der die Auszeichnung verleiht, ist es, das Engagement von Besitzern sogenannter Naturgärten herauszustellen, Außenstehende auf die hohe Relevanz der Themen Umwelt- und Klimaschutz im Garten hinzuweisen und zum Nachahmen zu animieren.

 

In Naturgärten lassen sich eine lebendige Vielfalt von Lebensräumen für zahlreiche Pflanzen und Tiere finden. Ein wichtiges Merkmal für einen Naturgarten ist die Verwendung unterschiedlicher heimischer Wildpflanzen, Gehölze und Stauden, die standortgerecht gepflanzt oder belassen werden. Auf die Verwendung von torfhaltigen Substraten sowie chemischen Düngern und Pflanzenschutzmitteln wird hingegen verzichtet. Besonders war in diesem Jahr, dass es sich bei beiden zertifizierten Gärten um relativ neu angelegte Grundstücke in Neubaugebieten handelt, die trotzdem bereits einen besonders hohen Wert für die Natur bieten und dabei die genannten Rahmenbedingungen erfüllen.

 

Die Zertifizierung findet jährlich von Mai bis Juni durch eigens dafür ausgebildete Juroren statt. Stichtag für die Anmeldung im nächsten Jahr ist der 1. Mai 2025. Interessierte können sich bei der Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege am Landratsamt Ostallgäu informieren.

 

Kontakt:

 

•    Birgit Wehnert (birgit.wehnert@lra-oal.bayern.de, Tel.: 08342 911-380, Fax: 08342 911-542)

•    David Nißle (david.nissle@lra-oal.bayern.de, Tel.: 08342 911-326)

 

Mitteilung vom 05.07.2024

3. Ostallgäuer Pflegekonferenz zur Stärkung ambulanter Angebote

Der Landkreis hat im Landratsamt die 3. Ostallgäuer Pflegekonferenz zum Thema „Stärkung präventiver und ambulanter Strukturen in den Kommunen“ veranstaltet.

Landrätin Maria Rita Zinnecker (hinten 2. v. r.) begrüßte die Teilnehmenden der 3. Ostallgäuer Pflegekonferenz. Bild: Landkreis Ostallgäu

Landrätin Maria Rita Zinnecker (hinten 2. v. r.) begrüßte die Teilnehmenden der 3. Ostallgäuer Pflegekonferenz. Bild: Landkreis Ostallgäu

An der Pflegekonferenz nahmen rund 70 Fachkräfte und Kommunalpolitiker aus dem Ostallgäu teil – darunter Bürgermeister, Seniorenbeauftragte, Gemeinderäte, Quartiersmanagerinnen sowie Experten aus dem Pflege- und Betreuungsbereich.

 

„Durch den demographischen Wandel nimmt die Inanspruchnahme von Hilfe- und Unterstützungsleistungen permanent zu“, sagte Landrätin Maria Rita Zinnecker. „Gleichzeitig reichen die Ressourcen im haupt- und ehrenamtlichen Sorge- und Pflegebereich nicht mehr aus, die Hilfebedarfe zu decken.“ Daher müssten künftig in noch mehr Gemeinden Nachbarschaften und bürgerschaftliches Engagement neu gedacht sowie Sorge- und Kümmererstrukturen etabliert werden. Im Ostallgäu gibt es aktuell in zehn Gemeinden ein sogenanntes Quartiersmanagement, das sich um die Belange hilfsbedürftiger Menschen kümmert.

 

Auch Dr. Ute Stark, Senior Managerin und Prokuristin bei KPMG, hob in ihrem Impulsreferat „Kommunale Ansatzpunkte zur Stärkung ländlicher Pflegestrukturen“ die Bedeutung von „Kümmerern" in den kreisangehörigen Gemeinden hervor. Weitere Ansatzpunkte zur Verbesserung der Pflegesituation seien, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die Fördermittelvergabe strategisch auszurichten. Janet Januszewski vom Caritasverband Kronach berichtete über ihre Erfahrungen als Gemeindeschwester und Quartiersmanagerin. Im Anschluss informierte Anna Kohl vom Landesamt für Pflege über die Fördermöglichkeiten für „Sorgende Gemeinschaften“. Kommunen können sich zum Beispiel die Kosten für die Implementierung von Gemeindeschwestern mit bis zu 70 Prozent für drei Jahre refinanzieren lassen.

 

Zinneckers Fazit für das Ostallgäu: „Um den Pflegebedarf bei uns weiterhin bestmöglich decken zu können, haben wir als Landkreis bereits mehrere Maßnahmen zur Stärkung der Pflege aufgesetzt. Insbesondere bei den angesprochenen Punkten zur Weiterentwicklung von Unterstützungsangeboten für hilfsbedürftige Menschen sind wir in den Ostallgäuer Gemeinden schon auf einem sehr guten Weg. Aufgrund der Entwicklungen in der Altersstruktur müssen wir aber unbedingt weiter dranbleiben.“

 

Mitteilung vom 04.07.2024

„Gespräche am Lebensende“: Palliativnetzwerk bildet Fachkräfte fort

Das Palliativ-Netzwerk hat für Pflegekräfte eine Fortbildung zum Thema „Was sag ich nur – Gespräche am Lebensende“ veranstaltet.

Dr. Nesmil Ghassemlou bei der Fortbildung des Palliativ-Netzwerks. Foto: Landkreis Ostallgäu

Dr. Nesmil Ghassemlou bei der Fortbildung des Palliativ-Netzwerks. Foto: Landkreis Ostallgäu

Der Einladung ins Landratsamt sind über 80 Fachkräfte aus verschiedenen Einrichtungen wie beispielsweise Alten- und Pflegeheimen, ambulanten Diensten sowie des Klinikums Kaufbeuren Ostallgäu gefolgt.

 

Referentin der Fortbildungsveranstaltung war Dr. Nesmil Ghassemlou, Fachärztin für Psychotherapeutische Medizin, Palliativmedizin und Psychoonkologie. Laut Ghassemlou sei ein offener und hoffnungsvoller Umgang mit dem Thema Tod wichtig. Sie betonte, dass das Sprechen über den Tod und die damit verbundenen Gefühle entlastend wirken können und dass niemand mit diesen Themen alleine umgehen muss. Für Ghassemlou ist es wesentlich, bei Gesprächen über das Lebensende eine ruhige und einfühlsame Atmosphäre zu schaffen, in der Sorgen und vor allem auch eigene Gefühle angesprochen werden können. Für sie haben sich langsames Sprechen, sowie eine achtsame und mitfühlende eigene Haltung bewährt.

 

Ghassemlou thematisierte auch die spirituellen Aspekte des Übergangs. Trauern und Loslassen heiße für sie vor allem „den geliebten Menschen mit nach innen zu nehmen; Erinnerungen, Bilder und gemeinsame Erlebnisse können auch nach dem Tod in den Trauernden weiterbestehen.“ Manchmal würden diese laut Ghassemlou sogar intensiver empfunden, als zu Lebzeiten. Das könne ihrer Erfahrung nach viel Trost spenden. 

 

Das Palliativ-Netzwerk Kaufbeuren-Ostallgäu arbeitet kontinuierlich daran, gemeinsam die Behandlung, Pflege und Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen sowie die Begleitung ihrer Angehörigen voranzubringen. Unter anderem werden regelmäßig Fortbildungen angeboten. Ziel einer palliativen Versorgung ist es, dass sich Betroffene schmerzfrei, selbstbestimmt und eigenverantwortlich dem Sterben zuwenden können. Um dies zu ermöglichen, haben sich Einrichtungen und Verbände im Landkreis Ostallgäu und in der Stadt Kaufbeuren zu einem Palliativ-Netzwerk zusammengeschlossen. Auch der Pflegestützpunkt Ostallgäu ist Mitglied des Palliativnetzwerks Kaufbeuren-Ostallgäu. Termine beim Pflegestützpunkt können telefonisch unter 08342 911-511 oder per E-Mail an pflegestuetzpunkt@lra-oal.bayern.de vereinbart werden. 

 

Mitteilung vom 02.07.2024

Ehrenzeichen für herausragendes Engagement: Vorschläge einreichen

Dieses Jahr würdigt der Landkreis Ostallgäu wieder zehn Personen oder Teams mit dem Ehrenzeichen.

Für die Ehrung kommen besonders engagierte Persönlichkeiten in Frage, egal ob sie als Einzelperson oder im Team tätig sind. Vorschläge können ab sofort beim Landkreis eingereicht werden. „Mit dem Ehrenzeichen zeigt der Landkreis seine Hochachtung gegenüber der großen Zahl von Bürgern, die sich mit ihrem außerordentlichen Einsatz für ihre Mitmenschen und zum Wohle des Landkreises einsetzen“, sagt Landrätin Maria Rita Zinnecker. 

 

Das Ehrenzeichen soll an Personen oder Teams vergeben werden, die sich in vorbildlicher Weise ehrenamtlich verdient gemacht haben. Ihr ehrenamtliches Engagement soll sich dabei nicht nur auf einen Ort beschränken, sondern über die Grenzen der eigenen Gemeinde hinweg der gesamten Region zugutekommen. Die Ehrung wird voraussichtlich am 30. Januar 2025 stattfinden. Alle Geehrten werden im Frühjahr 2025 auch die Ostallgäuer Ehrenamtskarte mit Partnerkarte erhalten. Diese gilt für zwei Jahre und beinhaltet beispielsweise Angebote, wie freien Eintritt für die Schlösser Neuschwanstein und Hohenschwangau, für Bergbahnen oder die Filmburg in Marktoberdorf sowie einige Sonderaktionen.

 

Servicestelle EhrenAmt des Landkreises ist Ansprechpartner

 

Die genauen Bedingungen und das Vorschlagsformular für die Einreichung von Vorschlägen für das Ehrenzeichen des Landkreises gibt es im Internet auf www.ehrenamt-ostallgaeu.de/ehrenzeichen.html. Vorschläge können bis zum 15. September 2024 eingereicht werden. Für Rückfragen oder postalische Anforderung des Vorschlagsformulars steht die Servicestelle EhrenAmt unter Telefon 08342 911-290, -427 oder per E-Mail ehrenamt(at)ostallgaeu.de zur Verfügung.

 

Mitteilung vom 02.07.2024

Bezahlkarten Asyl im Ostallgäu sind ausgegeben

Der Landkreis Ostallgäu hat an über 500 berechtigte Asylbewerber die Bezahlkarten ausgegeben.

Von den eingeladenen Personen sind 95 Prozent zur Abholung erschienen. Nach ersten Rückmeldungen funktioniert der Einsatz der Bezahlkarte technisch reibungslos.

 

Die Bezahlkarte kann in allen Geschäften verwendet werden, die eine Mastercard wie eine EC- oder Debit-Karte akzeptieren. Online-Einkäufe sind grundsätzlich ausgeschlossen. Einzelne Zahlungsempfänger (zum Beispiel für den Kauf eines Deutschlandtickets) können von der Leistungsbehörde freigeschaltet werden. Dazu ist ein entsprechender Antrag bei der Asylbewerberleistungsbehörde zu stellen. Rückfragen zur Bezahlkarte sind beim Team der Leistungsbehörde unter den Telefonnummer 08342-911-862, -197, -195 und -520 möglich.

 

Infoveranstaltung für ehrenamtliche Helfer

 

Die Stelle für Kommunale Integration des Landratsamtes Ostallgäu lädt ehrenamtliche Helfer im Bereich Asyl am Mittwoch, 10. Juli 2024 um 18 Uhr in das Landratsamt, Saal Ostallgäu zu einem Stammtisch ein. Auch hier können Fragen rund um die Bezahlkarte gestellt werden. Mit dabei sind der Leiter der Ausländerbehörde und ein Vertreter des Sozialamts. Eine Anmeldung ist möglich bis zum 5. Juli 2024 (integration(at)lra-oal.bayern.de, 08342 911-194 und -794).

 

Mitteilung vom 02.07.2024

„Willkommen im Mittelalter“: Seniorenheim Buchloe feiert Sommerfest

Das Sommerfest des Senioren- und Pflegeheims Buchloe stand in diesem Jahr unter dem Motto „Willkommen im Mittelalter“.

Foto: Landkreis Ostallgäu/Manuela Hartung

Foto: Landkreis Ostallgäu/Manuela Hartung

Stellvertretende Einrichtungsleitung Birgit König entführte als königliche Hoheit mit ihren Untertanen – allesamt im passenden Gewand – die Bewohner und Gäste in vergangene Jahrhunderte. Außerdem gaben sich Prinzessinnen, Fahnenschwinger, Wahrsager, Geistlichkeit, Hofnarr, Mägde, Ritter, Henker, Robin Hood und wilde Löwen die Ehre. 

 

Eröffnet wurde das Sommerfest im mittelalterlich geschmückten Hof durch Werkleitung Heike Gülker. Gemeinsam mit König begrüßte sie zahlreiche Bewohner mit Angehörigen und Ehrengäste – darunter stellvertretende Landrätin Angelika Schorer und zweiten Bürgermeister Herbert Barthelmes, die Grüße des Landkreises Ostallgäu und der Stadt Buchloe übermittelten.

 

Präsentiert wurden mittelalterliche Tänze und Schwertkämpfe. Eine Schlangenbeschwörerin und eine Märchenerzählerin sorgten für Abwechslung und ernteten Applaus. An den Pranger gestellt wurde Altbürgermeister Josef Schweinberger, der durch Begnadigung knapp dem Kerker entkam. Zum Schluss präsentierte sich ein Feuerkünstler und Gaukler. Die Musikkapelle Honsolgen unter der Leitung von Heidi Wörle spielte Fanfaren- und Trommelklänge sowie traditionelle Blasmusik. Wie es sich für das Mittelalter gehört, wurde zum Abendessen ein deftiges Spanferkel serviert.   

 

Mitteilung vom 01.07.2024

Schuleingangsuntersuchungen ab dem kommenden Schuljahr im Landratsamt

Grund sind die Umstrukturierungen der SEU durch das Gesundheitsministerium. Durch diese soll möglicher Förderbedarf der Kinder früher festgestellt werden...

Mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 finden alle Schuleingangsuntersuchungen (SEU), die im Landkreis Ostallgäu und der Stadt Kaufbeuren vom Staatlichen Gesundheitsamt durchgeführt werden, nicht mehr in den Kindertagesstätten (Kitas), sondern zentral im Landratsamt in Marktoberdorf statt. Grund dafür sind die Umstrukturierungen und Erweiterungen der SEU durch das Bayerische Gesundheitsministerium. Durch diese soll ein möglicher Förderbedarf der Kinder früher festgestellt werden können. 

 

Die sogenannte „reformierte Gesundheitsuntersuchung zur Einschulung“ sollen dann bereits die vierjährigen Kinder im vorletzten Kindergartenjahr durchlaufen. So kann ein Förderbedarf frühzeitiger festgestellt und Fördermaßnahmen können früher eingeleitet werden. Außerdem wird der bisherige Untersuchungsumfang erweitert und an neue wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst. Verzögerungen in der Entwicklung der Kinder sollen so eher entdeckt werden. 

 

Der zeitliche Umfang der Untersuchung wird sich dadurch pro Kind deutlich erhöhen. Um den Mehraufwand personell bewältigen und standardisierte Untersuchungsbedingungen anbieten zu können, werden die Untersuchungen für alle Kinder künftig einheitlich im Landratsamt in Marktoberdorf stattfinden. Das Gesundheitsamt hat dazu geeignete Untersuchungsräume geschaffen. Diese sollen die Untersuchung für die Kinder so angenehm wie möglich gestalten und ihnen eine gute Konzentrationsfähigkeit und Mitarbeit ermöglichen. Bei Auffälligkeiten oder Beratungsbedarf ist künftig zudem der direkte Austausch zwischen der Fachkraft der Sozialmedizin und den Eltern oder dem schulärztlichen Dienst vor Ort möglich.

 

Terminbuchung online möglich – Gute Erfahrungen aus Pilotbetrieb

 

Eltern schulpflichtig werdender Kinder erhalten ab September 2024 eine schriftliche Einladung mit allen notwendigen Informationen zum Ablauf der Untersuchung im Landratsamt. Über einen auf dem Einladungsschreiben abgedruckten QR-Code kann online ein Untersuchungstermin gebucht werden. Die Untersuchungstermine müssen innerhalb des im Einladungsschreiben vorgegebenen Zeitraumes gebucht und wahrgenommen werden. Parkplätze stehen am Landratsamt zur Verfügung. Außerdem ist das Landratsamt vom Bahnhof Marktoberdorf in fünf Minuten fußläufig zu erreichen.

 

An einigen Kitas wurde die zentrale SEU im Landratsamt bereits im Pilotbetrieb getestet – unter anderem an Kitas in Görisried, Jengen, Kaltental, Kaufbeuren, Marktoberdorf, Nesselwang, Trauchgau und Waal. „An den Einrichtungen, die bei unserem Testbetrieb mitgemacht haben, ist die Umstellung aus unserer Sicht wirklich sehr gut gelaufen“, sagt Gesundheitsamtsleiterin Eva Exner. „Da die Terminbuchung ganz einfach online möglich sein wird und viele Eltern ohnehin gerne bei der SEU dabei sein wollen, haben wir auch von den meisten Eltern positive Rückmeldungen zur SEU im Landratsamt bekommen.“ Bereits auf die zentrale SEU umgestellt haben unter anderem die Landkreise Oberallgäu, Weilheim-Schongau, Augsburg und Günzburg. Das staatliche Gesundheitsamt für den Landkreis Ostallgäu und die Stadt Kaufbeuren hat in den vergangenen Jahren jeweils rund 2300 SEU durchgeführt.

 

Über die SEU

 

Die Teilnahme an der SEU ist nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen verpflichtend. Durchgeführt wird sie von Fachkräften der Sozialmedizin. Diese sind speziell ausgebildete Gesundheits- und Krankenpflegende. Die SEU umfasst die Anamnese (Vorgeschichte) anhand eines Fragebogens, die Feststellung der durchgeführten U9 anhand des gelben Vorsorgeheftes beziehungsweise der Teilnehmerkarte, die Ermittlung des Gewichts und der Körpergröße (sofern dies nicht bei der U9 dokumentiert wurde), die Überprüfung des Masernimpfstatus sowie Motorik-, Seh-, Hör- und Sprachtests mit Hilfe spezieller Geräte und standardisierter Testverfahren.

 

Das Gesundheitsamt bittet die Eltern, bereits im Vorfeld der Terminbuchung im gelben Untersuchungsheft nachzusehen, ob eine U9 beim Kinderarzt stattgefunden hat. Stellt sich heraus, dass die Vorsorgeuntersuchung U9 fehlt, ist diese entweder beim Kinderarzt nachzuholen oder es kann ersatzweise eine schulärztliche Untersuchung durch die Ärztinnen am Gesundheitsamt durchgeführt werden.

 

Bei vollständig vorgelegten Unterlagen erhalten die Eltern im Anschluss an die Untersuchung eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Schule. 

 

Mitteilung vom 01.07.2024

Ostallgäu zur Inklusiven Region ernannt

Kultusministerin Anna Stolz hat den Landkreis Ostallgäu zur neuen Inklusiven Region in Bayern ernannt.

„Die Ernennung zur Inklusiven Region bietet dem Ostallgäu eine große Chance zu noch mehr Bildungsgerechtigkeit“, sagt Landrätin Maria Rita Zinnecker. „Für Kinder mit Unterstützungsbedarf können die Bildungsangebote im Landkreis nun abgestimmt weiterentwickelt und Unterstützungsangebote systematisch ausgebaut werden. Als Inklusive Region wollen wir erreichen, dass sich das Bildungssystem künftig noch besser an förderbedürftige Kinder anpasst – und nicht anders herum.“

 

Das Kultusministerium startete die Initiative „Inklusive Regionen“ im Jahr 2019 gemeinsam mit dem Sozialministerium. Dabei stand die 2015 gegründete „Modellregion Inklusion“ Kempten Pate. Die Initiative setzt auf die Vernetzung und systematische Kooperation schulischer und außerschulischer Akteure in den Regionen, um gemeinsam individuell passgenaue und vertiefte Formen eines gemeinsamen Unterrichts und abgestimmter unterstützender Angebote für Schülerinnen und Schüler mit und ohne besonderen Förderbedarf zu erproben.

 

Stolz: „Dank gilt dem Engagement der schulischen und nichtschulischen Akteure vor Ort“

 

Kultusministerin Anna Stolz sieht in der Initiative einen wichtigen Schritt: „Jedes Kind ist anders, jedes Kind ist besonders. Aus diesem Grund liegt mir die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Bedarf sehr am Herzen. Inklusion ist eben eine grundsätzliche Haltung! Umso mehr freue ich mich, mit dem Landkreis Ostallgäu die Inklusiven Regionen in Bayern nun weiter ausbauen und stärken zu können. Mein ausdrücklicher Dank gilt dem großen Engagement der schulischen und nichtschulischen Akteure vor Ort. Die bereits bestehende enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit von Schulen und Kommune sowie spezielle Förderangebote bieten beste Voraussetzungen dafür, junge Menschen bei ihrer Entwicklung individuell zu unterstützen und ihnen bestmögliche Zukunftsperspektiven zu eröffnen.“

 

Weitere Informationen zu den Inklusiven Regionen in Bayern sind hier zu finden: www.km.bayern.de/unterrichten/unterrichtsalltag/inklusion/schulische-inklusion-in-bayern 

 

Mitteilung vom 01.07.2024

„bergaufland Ostallgäu“: dritte Sitzung des Entscheidungsgremiums

Das Entscheidungsgremium des Vereins zur Regionalentwicklung „bergaufland“ trifft sich am 8.7. um 17 Uhr in Marktoberdorf zu seiner dritten Sitzung.

Bei der Sitzung wird den Mitgliedern des Entscheidungsgremiums vor allem die Projektidee „Kulturbühne Eggenthal“ für eine Förderung über LEADER vorgestellt und zum Beschluss vorgeschlagen. Darüber hinaus ist ein Beschluss über die Änderung bei der prozentualen Aufteilung der Fördermittel nach Entwicklungsziele in der Strategie des Vereins geplant. Die detaillierte Tagesordnung steht auf der Internetseite www.bergaufland-ostallgaeu.de zur Verfügung. 


Über LEADER und den bergaufland Ostallgäu e. V.


LEADER ist die Abkürzung des französischen "Liaison entre actions de développement de l'économie rurale" und wird übersetzt mit "Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung des ländlichen Raums". LEADER ist ein Förderprogramm der EU und des Freistaates Bayern zur Förderung der nachhaltigen ländlichen Regionalentwicklung. Das Förderprogramm ist ein methodischer Ansatz, der es lokalen Akteuren ermöglicht, regionale Prozesse mit zu gestalten. Dieser Ansatz wird durch sogenannte Lokale Aktionsgruppen (LAGs) umgesetzt. 

  

Die LAG „bergaufland Ostallgäu e. V.“ ist Träger der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) und als solcher verantwortlich für deren Umsetzung mit dem Zweck der nachhaltigen Entwicklung der Region Ostallgäu. Die Geschäftsführung des Vereins wird vom Regionalmanagement des Landkreises Ostallgäu übernommen. Beim Regionalmanagement erfolgt die Koordinierung für die Regionalentwicklung im gesamten Landkreis. 

Die Abwicklung des Förderprogramms LEADER in der Region erfolgt über das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Kempten. Gefördert werden können grundsätzlich Projekte, die den Entwicklungs- und Handlungszielen der LES dienen und den Förderbestimmungen von LEADER entsprechen. Die Auswahl über die Förderung der Projekte erfolgt durch das Entscheidungsgremium des Vereins. Weitere Informationen zum bergaufland Ostallgäu e. V. sowie zum Förderprogramm LEADER unter www.bergaufland-ostallgaeu.de. Bei Fragen steht die Geschäftsstelle unter Telefon: 08342 911-687/-688 oder per E-Mail unter info(at)bergaufland-ostallgaeu.de zur Verfügung.

 

Mitteilung vom 26.06.2024

Landkreis bietet Seniorenbegleiter-Schulung

Für Menschen, die sich zur Seniorenbegleiterin oder zum Seniorenbegleiter ausbilden lassen möchten, veranstaltet der Landkreis Ostallgäu wieder eine Schulung.

Utensilien der Seniorenarbeit. Foto: Landkreis Ostallgäu/Irmgard Haberberger

Utensilien der Seniorenarbeit. Foto: Landkreis Ostallgäu/Irmgard Haberberger

Sie richtet sich an alle, die sich ehrenamtlich für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürgern in der Kommune oder Pfarrgemeinde engagieren möchten. Die Schulung findet zwischen 4. Oktober und 16. November 2024, zweimal von Freitagnachmittag bis Samstagabend und zweimal an einem Freitagnachmittag im Pfarrheim St. Wolfgang, Bahnhofstr. 2, in 87663 Lengenwang, statt. 

 

Ein Baustein der Schulung sind die Gesprächsführung und der Umgang mit pflegebedürftigen Menschen. Auch die Grundlagen der Pflegeversicherung, die Erkrankungen des Alters, die allgemeine Netzwerkarbeit und die Unterstützung im Haushalt werden vorgestellt. Um die richtige Anlaufstelle nach der Schulung zu finden, stellen sich während der Schulung verschiedene Helferkreise vor. Die Schulungsinhalte und der Austausch untereinander vermitteln das nötige Wissen und die Sicherheit für die Mitarbeit in Senioren- und Helferkreisen. 

 

Kosten werden vom Landkreis übernommen

 

Die Schulung ist anerkannt (nach § 45 a SGB XI) und erfüllt damit die Voraussetzungen für die Mitarbeit in den landesrechtlich anerkannten niedrigschwelligen Diensten. Alle Teilnehmenden erhalten ein Zertifikat. Die Schulungsgebühr wird für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer vom Landkreis übernommen. Weitere Informationen zur Schulung gibt es unter www.sozialportal-ostallgaeu.de, bei den Gemeinden, den gemeindlichen Seniorenbeauftragten oder den Quartiersmanagerinnen. 

 

Um Anmeldung wird bis Freitag, 27. September 2024, gebeten bei der Seniorenbeauftragten des Landkreises Ostallgäu, Irmgard Haberberger (Schwabenstr. 11, 87616 Marktoberdorf, E-Mail: irmgard.haberberger(at)lra-oal.bayern.de, Telefon 08342 911-475). Diese steht auch bei weiteren Fragen zur Verfügung.

 

Mitteilung vom 25.06.2024

Bildungsmanagement: Landrätin unterzeichnet Kooperationsvereinbarung

Der Landkreis kooperiert bei der Organisation und Weiterentwicklung seines kommunalen Bildungsmanagements mit der REAB.

Auf dem Foto v. l.: Korbinian Hollunder (REAB Bayern), Landrätin Maria Rita Zinnecker und Barbara Ott (Bildungsmanagerin des Landkreises). Foto: Landkreis Ostallgäu/Gerhard Stadler

Auf dem Foto v. l.: Korbinian Hollunder (REAB Bayern), Landrätin Maria Rita Zinnecker und Barbara Ott (Bildungsmanagerin des Landkreises). Foto: Landkreis Ostallgäu/Gerhard Stadler

Die Regionalen Entwicklungsagentur für kommunales Bildungsmanagement Bayern (REAB) unterstützt und berät Landkreise und kreisfreie Städte im Rahmen der Initiative „Fachnetzwerk kommunales Bildungsmanagement“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

 

Durch die Zusammenarbeit kann der Landkreis nun auf individuelle Beratung und Prozessbegleitung zurückgreifen und von zur Verfügung gestellten Austauschplattformen zur interkommunalen Zusammenarbeit profitieren. Auch Qualifizierungs- und Fachveranstaltungen gehören zum Angebotsportfolio der REAB.

 

Erste Unterstützung durch die REAB erhält der Landkreis aktuell im Rahmen des Weiterentwicklungsprozesses des Bildungsbeirats. So wirkte die REAB beispielsweise bei der Organisation und Moderation der jüngsten Sitzung des Bildungsbeirats mit. Bei der Sitzung wurden die möglichen Weiterentwicklungsmöglichkeiten des Gremiums gemeinsam mit den Teilnehmenden diskutiert.

 

Mitteilung vom 25.06.2024

Informationen zur Afrikanischen Schweinepest

Die hochkontagiöse Krankheit, für die neben Wildschweinen auch Hausschweine empfänglich sind, ist in unmittelbare Nähe an Bayern herangerückt.

Das für Tierseuchen zuständige Friedrich-Loeffler-Institut hat in der letzten Woche im Landkreis Groß-Gerau in Hessen den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bei einem erlegten Wildschwein bestätigt. Groß-Gerau liegt rund 40 km westlich des unterfränkischen Landkreises Aschaffenburg. Die hochkontagiöse Afrikanische Schweinepest, für die neben Wildschweinen auch Hausschweine empfänglich sind, ist damit in unmittelbare Nähe an Bayern herangerückt.

  

Neben der bestehenden Gefahr einer Weiterverbreitung der Afrikanischen Schweinepest durch die Aufnahme von erregerhaltigen Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen durch die empfänglichen Tierarten, der indirekten Übertragung durch kontaminierte Fahrzeuge, Jagdausrüstung, landwirtschaftliche Geräte und Kleidung, besteht nun auch die Gefahr der direkten Seucheneinschleppung über infizierte Wildschweine nach Bayern. Hessen hat in enger Abstimmung mit dem Bund und Bayern die nach Tierseuchenrecht erforderlichen Maßnahmen ergriffen und unter anderem Restriktionsgebiete ausgewiesen, für die Einschränkungen für den Handel mit lebenden Schweinen, die Landwirtschaft und die Jagd bestehen. 

  

Um zu verhindern, dass die Tierseuche auf Hausschweinebestände übergreift, sind insbesondre die Schweinehalter gefordert, konsequent die erforderlichen Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen in ihren Beständen umzusetzen. 

  

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt Schweinehaltern dringend die Teilnahme am „Freiwilligen Verfahren Status-Untersuchung ASP“. Dieses Verfahren bietet den teilnehmenden Betrieben im Falle eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest die Möglichkeit, klinisch gesunde Schweine unter vereinfachten Bedingungen aus dem Restriktionsgebiet zu verbringen. Überdies stellt das Verfahren auch ein wichtiges Frühwarnsystem zur Erkennung einer möglichen Ausbreitung der Tierseuche dar. Nähere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest und zum Statusverfahren bietet das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit auf seiner Internetseite, sowie das Veterinäramt Ostallgäu unter der Telefonnummer 08342/911-213.

  

Neben der Landwirtschaft sind auch die Jagdausübenden eine wichtige Säule der Tierseuchenprävention. Die Jägerschaft verringert mit ihren Anstrengungen das Risiko der Einschleppung in die Schwarzwildbestände und hilft, ein bestehendes Seuchengeschehen unter Kontrolle zu bringen. Die nachhaltige Reduktion der Bestände bleibt vorrangiges Ziel. Überdies sind die Jäger angehalten, etwaigen Verdachtsfällen beim Schwarzwild nachzugehen und erforderliche Laboruntersuchungen einzuleiten. 

  

Weitere Informationen sind unter den folgenden Links zu finden:


Tiergesundheit:Status-Untersuchungen Afrikanische Schweinepest (ASP): ASP-Früherkennungsprogramm (bayern.de)


Erster Fall von Afrikanischer Schweinepest bei einem Wildschwein in Hessen | Friedrich-Loeffler-Institut (fli.de)

 

Mitteilung vom 25.06.2024

Familienapp wird immer beliebter

Im ersten Halbjahr 2024 besuchten die App pro Tag durchschnittlich 150 unterschiedliche Nutzer. Im zweiten Halbjahr 2023 waren es im Schnitt noch 72.

Zwei Jahre Familienapp: für Landrätin Maria Rita Zinnecker und Oberbürgermeister Stefan Bosse insbesondere aufgrund der erfolgreichen Entwicklung ein Grund zum Feiern. Bild: Landkreis Ostallgäu/Isabel Costian

Zwei Jahre Familienapp: für Landrätin Maria Rita Zinnecker und Oberbürgermeister Stefan Bosse insbesondere aufgrund der erfolgreichen Entwicklung ein Grund zum Feiern. Bild: Landkreis Ostallgäu/Isabel Costian

Sie ist inzwischen seit zwei Jahren online und wird mehr und mehr genutzt: die Familienapp Kaufbeuren-Ostallgäu. Im ersten Halbjahr 2024 besuchten die App pro Tag durchschnittlich 150 unterschiedliche Nutzer. Im zweiten Halbjahr 2023 waren es mit 72 noch weniger als die Hälfte. 

 

„Wir freuen uns sehr über die steigenden Zugriffszahlen“, sagen Landrätin Maria Rita Zinnecker und Oberbürgermeister Stefan Bosse. „Mit dieser erfolgreichen Entwicklung kommen wir unserem Ziel mit der App wieder ein bisschen näher: Alle Eltern im Ostallgäu und in Kaufbeuren sollen die Familienapp kennen und nutzen!“ 

 

In der Familienapp findet man Neuigkeiten, Veranstaltungen, Wissenswertes, Videos und Notfallnummern. Der Familienkalender der App wird fortlaufend erweitert und bietet mit aktuell über 500 Veranstaltungen für alle die Möglichkeit, ein passendes Angebot zu finden. Jeder Anbieter kann Veranstaltungen selbst eintragen. Dadurch gibt es jeden Tag neue Informationen und Angebote. Für die App ist kein Download notwendig, man kann sie direkt im Browser unter der Internetadresse www.familienapp-kf-oal.de erreichen – egal ob am Smartphone oder am PC.

 

Die Familienapp ist ein gemeinsames Projekt der Familienbildungsstellen Ostallgäu und Kaufbeuren. Weitere Informationen: Familienbildungsstelle Ostallgäu, Isabel Costian, Schwabenstraße 11, Tel.: 08342 911-510 E-Mail: familienbildung(at)lra-oal.bayern.de.

 

Mitteilung vom 25.06.2024

Mobiler Lebensmittelladen erhält Bio-Zertifizierung

Das Lebensmittelmobil „Tante Resi unverpackt“ bietet auf Wochenmärkten und Marktplätzen im Ostallgäu über 350 Bio-Produkte an.

Theresa Kummer ist Gründerin des mobilen Lebensmittelladens „Tante Resi unverpackt“. Bildquelle: Daniel Delang

Theresa Kummer ist Gründerin des mobilen Lebensmittelladens „Tante Resi unverpackt“. Bildquelle: Daniel Delang

Das Unverpackt-Mobil macht donnerstags von 17 bis 19 Uhr in Waal, am ersten Freitag im Monat von 17 bis 18.30 Uhr in Waalhaupten und dienstags von 17 bis 19 Uhr in Buchloe Station.

 

„Tante Resi“, wie Inhaberin Theresa Kummer genannt wird, ist seit drei Jahren mit ihrem mobilen Bio-Lebensmittelladen im Ostallgäu unterwegs. Die Bio-Lebensmittel kommen so direkt zum Verbraucher. „Unser Ziel ist es, den Zugang zu regionalen Bio-Lebensmitteln zu erleichtern und Verpackungsmüll zu reduzieren“ erklärt Kummer. Behältnisse für die eingekauften Produkte bringen die Kunden mit oder bekommen diese vor Ort bereitgestellt. 

 

Förderung durch Öko-Modellregion

 

Bei der Bio-Zertifizierung wurde Kummer von der Öko-Modellregion Ostallgäu unterstützt. Vorrausetzung für eine solche Unterstützung ist, dass die angebotenen Bio-Produkte aus der Region kommen und somit die heimische Landwirtschaft stärken.

 

„Den Mehrwert einer regionalen Bio-Landwirtschaft erklärt man am besten im Gespräch mit den Kunden“, sagt Kummer. Diese seien meist erstaunt, welche Produktvielfalt das Allgäu zu bieten hat. Das Angebot von „Tante Resi unverpackt“ reicht von Getreide und Getreideerzeugnissen, Hülsenfrüchten und Nüssen über Gewürze bis hin zu Trockenfrüchten. Auch einige Produkte aus dem Ostallgäu sind darunter, zum Beispiel Gebäck und Müsli der Wertachtal Werkstätten, Buchweizen und Hirse von Allgäu Aronia, Nudeln von Dinkelnudeln Moser und Dinkelkörner von Biohof Wörle.

 

Weitere Infos zu „Tante Resi unverpackt“ gibt es unter www.tanteresi.de. Infos zur Öko-Modellregion und Bio-Zertifizierung sind unter https://oekomodellregionen.bayern/ostallgaeu zu finden. 

 

Mitteilung vom 24.06.2024

Bildungs- und Teilhabeleistungen: jetzt auch digital beantragen

Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen können Unterstützung über das Bildungspaket beantragen. Das geht nun auch im Internet.

Oftmals lässt es die finanzielle Situation von Familien nicht zu, dass Kinder einen Sportverein besuchen, am gemeinsamen Mittagessen in Schule, Kita oder Hort teilnehmen, bei Schulausflügen dabei sind oder bei anderen Aktivitäten mitmachen. Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen können Unterstützung über das Bildungspaket beantragen. Die Anträge dafür können hier ab sofort auch online beantragt werden. 

 

Zum Bildungspaket gehören unter anderem Mittagessen für Kinder, die Kitas, Schulen oder Horte besuchen oder eine Lernförderung für Schülerinnen und Schüler, die das Lernziel nicht erreichen oder deren Versetzung gefährdet ist. Außerdem wird eine Pauschale für Schulbedarf wie Schulbücher, Stifte, Hefte, Wasserfarben oder der Schulranzen im August und Februar eines jeden Schuljahres angeboten. Gefördert werden auch die Teilnahme an Ausflügen, die von den Schulen oder Kitas organisiert werden oder an Kultur-, Sport- und Freizeit-Aktivitäten für alle Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre – zum Beispiel Mitgliedsbeiträge für den Fußballverein oder Teilnahmegebühren für die Flötengruppe. 

 

Folgende Ansprechpartnerinnen stehen zur Verfügung:                     

 

Frau Brauer, 08342 911-403, Buchstaben: A - AL

Frau Pleier, 08342 911-513, Buchstaben: Am- J

Frau Frei, 08342 911-869, Buchstaben: K-Q

Frau Flusche, 08342 911-198, Buchstaben: R-Z

 

Mitteilung vom 24.06.2024

Ausbildungsförderung: Antragsfristen beachten

Das Landratsamt Ostallgäu weist auf die Antragsfristen zur Stellung von BAFöG-Anträgen hin.

Das Amt für Ausbildungsförderung beim Landratsamt Ostallgäu weist auf die Antragsfristen in der Ausbildungsförderung (BAFöG) hin. Erstanträge sind bis zum Ende des Monats einzureichen, in dem die Schule beginnt. Zweit- und Folgeanträge dagegen sind spätestens im Monat nach Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraumes zu stellen. Allgemein gilt, dass Leistungen nur ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden können. Bei Posteinsendung ist das Eingangsdatum maßgebend.

 

Nähere Informationen zu den Verbesserungen im Aufstiegs-BAFöG, dem früheren Meister-BAFöG, sind unter www.aufstiegs-bafoeg.de zu finden. Weitere Auskünfte geben beim Landratsamt Ostallgäu unter den Telefonnummern: 08342 911-319 Frau Haid, 08342 911-257 Frau Hartmann sowie unter 08342 911-407 Frau Hnida. 

 

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