Aktuelles Gleichstellung

Mitteilung vom 24.11.2015

Fahnenaktion zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen

Der Landkreis und das Frauenteam Nesselwang beteiligen sich am 25.11., dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, an der Terre-des-femmes-Aktion.

Anlässlich der Fahnenaktion der gemeinnützigen Menschenrechtsorganisation für Frauen „Terre des femmes“ hisst Kreisrätin Gerti Kustermann die Fahne „frei leben – ohne Gewalt gegen Frauen“. Die Aktion findet am Aktionstag um 19.30 Uhr vor dem Pfarrheim St. Andreas in Nesselwang statt. Anschließend lädt das Team zur ökumenischen Andacht ein mit dem Thema „Nehmt einander an, wie Christus euch angenommen hat, zum Lob Gottes“.
 
Am 25. November 2001 ließ Terre des femmes zum ersten Mal die Fahnen wehen, um am Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen ein Zeichen gegen Gewalt an Mädchen und Frauen zu setzen. Zu diesem Zweck entwickelte Terre des femmes eine farbenfrohe Fahne. Die abgebildete Frauenfigur und der Slogan „frei leben – ohne Gewalt“ symbolisieren ein gleichberechtigtes, selbstbestimmtes und freies Leben von Mädchen und Frauen weltweit.
 
Tabuthema "Häusliche Gewalt": Wie können sich Frauen wehren?
 
Nach Aussage des Bayerischen Sozialministeriums ist Häusliche Gewalt gegen Frauen in Gesellschaft und Öffentlichkeit ein immer noch stark tabuisiertes Thema, obwohl jede vierte Frau in Deutschland im Alter von 16 bis 85 Jahren mindestens einmal körperliche oder sexuelle Übergriffe erlebt hat. Häusliche Gewalt findet in allen Gesellschaftsschichten und Altersgruppen statt. Kinder sind immer mitbetroffen, auch wenn die Gewalt nicht direkt gegen sie gerichtet ist.
 
Frauen aus dem Ostallgäu, die unter häuslicher Gewalt leiden, können sich jederzeit unter der Telefonnummer 08341 16616 beim Frauenhaus melden und bekommen dort Unterstützung, Beratung und Hilfe. Frauen und Mädchen, die Opfer sexueller Gewalt geworden sind, können sich an die Notrufstelle für Opfer sexueller Gewalt in Kaufbeuren wenden, Telefonnummer 08341 9080313. An beiden Stellen herrscht 24-Stunden-Rufbereitschaft! Außerdem können sich Frauen an das bundesweite Hilfetelefon (08000 116016) wenden. Dort stehen rund um die Uhr Beraterinnen auch in den meisten Fremdsprachen zur Verfügung.
 
Informationen bei der Gleichstellungsstelle des Landkreises Ostallgäu: Telefonnummer 08342 911-287 oder per E-Mail: gleichstellungsstelle(at)lra-oal.bayern.de.

Mitteilung vom 03.11.2015

Kostenlose Beratung für Frauen zum Wiedereinstieg ins Berufsleben

Nächster kostenloser Erstberatungstermin ist am 30. November 2015 im Landratsamt in Marktoberdorf. Informationen und Anmeldung bei der Gleichstellungsstelle.

Die Servicestelle „Frau und Beruf“ in Kempten hat es sich zum Ziel gesetzt, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Sie bietet Beratung und Unterstützung zu allen Fragen der Existenzgründung, zum Wiedereinstieg nach der Familienzeit, zur Neuorientierung, zur Umschulung und Weiterbildung sowie zu Fragen bei Bewerbungen. Der Landkreis Ostallgäu ist an der Finanzierung des Büros beteiligt, um seine Bürgerinnen, die Familie und Beruf unter einen Hut bringen wollen, zu unterstützen und um ihre Chancengleichheit im Berufsleben zu fördern.
 
Was ist wichtig und hilfreich?
 
Die Servicestelle „Frau & Beruf“ unterstützt dabei mit individueller Betreuung und Einzelberatungen sowie mit Kursen und Seminaren zur Persönlichkeitsentwicklung. In einem ersten Einzelberatungstermin legen die Interessentinnen zusammen mit ihrer Beraterin von „Frau & Beruf“ fest, welche Einzelcoachings und Seminare für sie wichtig und hilfreich sind. Dafür sind mindestens neun Stunden vorgesehen. Das gesamte Angebot ist für alle Ostallgäuerinnen kostenlos.
 
Anmeldung und Information bei der Gleichstellungsstelle des Landkreises Ostallgäu: Telefonnummer 08342 911-287 oder per E-Mail: gleichstellungsstelle(at)lra-oal.bayern.de, oder direkt bei der Servicestelle Frau & Beruf, Kempten, Heisingerstraße 12, Tel. 0831 201604, E-Mail: Frau-und-Beruf(at)gmx.de
 
Die Servicestelle Frau & Beruf wird gefördert vom BayStMAS und Europäischer Sozialfonds (ESF).

Mitteilung vom 02.11.2015

Treffpunkt für Alleinerziehende in Pfronten

Alle Alleinerziehenden aus Pfronten und dem südlichen Ostallgäu sind dazu herzlich eingeladen.

Die erste Informations- und Gesprächsrunde für Alleinerziehende findet am Freitag, 13. November 2015, ab 16 Uhr im Kinderhort St. Marien in der Tiroler Str. 12 in Pfronten-Heitlern statt.
 
Alleinerziehend zu sein ist auch in unserer Region kein Einzelfall. Nach Trennung, Scheidung,
oder Tod des Partners/der Partnerin sieht sich die oder der Alleinerziehende mit einer Vielzahl von
Problemen konfrontiert. Unter der Leitung von Frau Anne Eckart werden Gesprächsrunden und In-formationsvorträge zu Themen angeboten, die besonders alleinerziehende Elternteile beschäftigen.
 
Alle Termine und Themen: 
13. November 2015: Allein erziehen – Was heißt das für mich?
11. Dezember 2015: Allein erziehen – Anspruch und Wirklichkeit 
15. Januar 2016: Vortrag „Finanzielle und psychische Hilfe“ 
19. Februar 2016: Vortrag „Rechtliche Fragen zu Scheidung und Trennung“   
11. März 2016: Besuchs-Regelungen    
8. April 2016: Fragen zu Unterhalts- und Sorgerecht     
13. Mai.2016: Als ich mich selbst zu lieben begann     
10. Juni 2016. Lebenspläne und Visionen       
8. Juli 2016: Wie geht es weiter? Wo stehe ich?
 
Anmeldung und Informationen beim Landratsamt Ostallgäu, Gleichstellungsstelle, Tel. 08342 911-287, E-Mail gleichstellungsstelle(at)lra-oal.bayern.de oder bei Anne Eckart, Tel. 08363  929380, E-Mail: anne.eckart(at)t-online.de.

Mitteilung vom 20.10.2015

Einladung zum Alleinerziehendentreff Füssen

Der nächste Treff in Füssen findet am Freitag, 23. Oktober 2015 ab 15 Uhr in der Kindertagesstätte St. Gabriel, Geigenbauerstr. 13, Füssen/West statt.

Der Alleinerziehendentreff ermöglicht Kontakte und Begegnungen, unterstützt bei der Bewältigung konkreter Lebensfragen und in akuten Schwierigkeiten und hilft Alleinerziehenden, sich miteinander zu vernetzen. Unter dem Motto „Gemeinsam ist es leichter“ bietet die Leiterin Eva Stieglitz einmal monatlich am Freitagnachmittag Gespräche und Informationen rund um die Lebensform „Allein erziehend“ an. Alle Alleinerziehenden aus Füssen und Umgebung sind dazu eingeladen.
 
Anmeldung bei Eva Stieglitz (Tel.: 0151-51032477, E-Mail: eva.stieglitz(at)web.de). Informationen erhalten Sie auch beim Landratsamt Ostallgäu, Gleichstellungsstelle, Tel. 08342 911-287 oder E-Mail: gleichstellungsstelle(at)lra-oal.bayern.de.

Mitteilung vom 14.10.2015

Berufseinstieg in Pflegeberufe: Informationstag des BRK in Marktoberdorf

Termin ist am am 16.11.2015 von 9 bis 11.30 Uhr im Clemens-Kessler-Haus, Marktoberdorf. Anmeldung bei der Gleichstellungsstelle oder der Bildungsberatung.

Die Gleichstellungsstelle des Landkreises Ostallgäu unterstützt in Zusammenarbeit mit dem Bildungsberater des Landkreises Frauen und Männer, die Beruf und Familie unter einen Hut bringen möchten. Insbesondere bietet sie auch Beratung und Unterstützung beim beruflichen Wiedereinstieg nach der Familienpause an, oder wenn frau/man sich beruflich umorientieren möchte. Für den Wiedereinstieg in den Bereich der Pflege- und Betreuungsberufe organisiert die Gleichstellungsstelle in Kooperation mit dem Bayerischen Roten Kreuz einen Informationstag für Frauen am 16. November 2015, 9 bis 11.30 Uhr im Clemens-Kessler-Haus in Marktoberdorf, Mühlsteig 33.
 
Praktikum kann gleich vereinbart werden
 
Das BRK betreibt dort ein Altenheim. An dem Informationsvormittag erhalten die Teilnehmerinnen Informationen über folgende Berufstätigkeiten und deren Arbeitsbereiche, nötige Schulbildung und Qualifikationen, Ausbildungen, finanzielle Förderungen für Ausbildung, Arbeitszeiten (Teilzeitmöglichkeiten) sowie Verdienstmöglichkeiten: Betreuungsassistentin, Hauswirtschafterin, Wohnbereichshelferin, Dienstleistungshelferin Hauswirtschaft bzw. Assistentin für Ernährung und Versorgung, Betreuungshilfe im Gruppendienst, Examinierte Altenpflegerin, Altenpflegefachhelferin, Pflegehelferin, Heilerziehungspflegerin (Tätigkeit wäre dann im Georgshof am Auerberg), Heilerziehungspflegehelferin (Tätigkeit im Georgshof).
 
Die Teilnehmerinnen erhalten eine Führung durch das Heim und können natürlich auch gleich ein Praktikum dort oder im St. Georgshof in Rettenbach a. Auerberg (Wohnheim für Menschen mit seeli-scher Behinderung) vereinbaren.
 
Anmeldung und Information bei: Landratsamt Ostallgäu, Gleichstellungsstelle, Tel. 08342/911-287, E-Mail: gleichstellungsstelle(at)lra-oal.bayern.de oder Landratsamt Ostallgäu, Bildungsberater Michael Kühn, Tel. 08342 911-293; bildungsberatung(at)lra-oal.bayern.de.

Mitteilung vom 12.10.2015

Nächster Alleinerziehendentreff in Obergünzburg

Der Alleinerziehendentreff Obergünzburg findet zum nächsten Mal am Sonntag, 25. Oktober, ab 14 Uhr statt.

Alle Alleinerziehenden aus Obergünzburg und Umgebung sind eingeladen, ins evangelische Pfarrzentrum im Klosterweg 5 in Obergünzburg zu kommen. Für Kinderbetreuung ist gesorgt.
 
Der Alleinerziehendentreff ermöglicht Kontakte und Begegnungen, unterstützt bei der Bewältigung konkreter Lebensfragen und in akuten Schwierigkeiten und hilft Alleinerziehenden, sich miteinander zu vernetzen. Unter dem Motto „Gemeinsam ist es leichter“ bieten die Leiterinnen Ingrid Brossmann und Angela Heilgemeier-Jörg einmal monatlich am Sonntagnachmittag Gespräche und Informationen rund um die Lebensform „Allein erziehend“ an.
 
Weitere Treffen in Obergünzburg sind geplant für 29. November und 20. Dezember 2015.
 
Anmeldung bei Ingrid Brossmann, Tel: 08372 980230,E-Mail: ingrid.brossmann(at)yahoo.de
oder bei Angela Heilgemeier-Jörg, Tel.08372 9808604, E-Mail: angelaheilgemeierjoerg(at)gmail.com

 

Informationen auch beim Landratsamt Ostallgäu, Gleichstellungsstelle, Tel. 08342 911-287, E-Mail: gleichstellungsstelle(at)lra-oal.bayern.de  oder beim Bischöflichen Seelsorgeamt, Alleinerziehenden-referentin Claudia Possi, Tel. 0821 3166-2452, E-Mail: fs-alleinerziehende(at)bistum-augsburg.de oder unter www.bistum-augsburg.de/alleinerziehende.

Mitteilung vom 12.10.2015

„Erfolgreich Wiedereinsteigen“: Angebote für Frauen

Neben den Angeboten des Landkreises bietet auch die Agentur für Arbeit mehrere Beratungen zum Thema Wiedereinstieg in den Beruf.

Die Beauftragte für Chancengleichheit der Agentur für Arbeit lädt im Oktober 2015 zu folgenden Beratungsangeboten für Frauen ein unter dem Motto „Erfolgreich Wiedereinsteigen“. 
 

  • So gelingt Ihr Wiedereinstieg

 
Wie können Sie sich vorbereiten? Welche Hilfen bietet Ihnen die Agentur für Arbeit? Infos zum regionalen Arbeitsmarkt.
Infoveranstaltung für Berufsrückkehrerinnen am
- 7.10.2015, 9 bis 11 Uhr; Agentur für Arbeit (BIZ), Rottachstr. 26, Kempten
- 12.10.2015, 9 bis 11 Uhr; Agentur für Arbeit, Otto-Müller-Str. 2, Kaufbeuren

 

  • Ans Ziel kommt nur, wer eins hat

 
Einladung zum Treff „Wieder in den Beruf einsteigen“. Entspannt das Thema in einer Gruppe gleichgesinnter Frauen besprechen.
- Workshop am 9.10.2015, 9 bis 11 Uhr; Agentur für Arbeit, Jörglweg 10, Marktoberdorf
   
Bitte für alle Veranstaltungen anmelden bei Martina Weinmüller, Beauftragte für Chancengleichheit der Agentur für Arbeit: Tel. 0831 2056-280, E-Mail: Kempten-Memmingen.BCA(at)arbeitsagentur.de
 
Angebote des Landkreises

 

Die Gleichstellungsstelle des Landkreises Ostallgäu bietet für alle Landkreisbürgerinnen kostenlose Einzelberatungen und Seminare zum beruflichen Wiedereinstieg für Frauen (nächster Termin 12.10.2015) und
Kostenlose Einzelberatungen und Seminare zur Existenzgründung für Frauen (Nächster Termin 19.10.2015) an.

 

  • Kurs „Wiedereinstiegspaket für Frauen“ (Beginn: 8.10.2015)
    Diese Veranstaltungen finden im Landratsamt in Marktoberdorf statt. Informationen und Anmeldung bei: Gleichstellungsstelle, Landratsamt Ostallgäu, Tel. 08342 911-287, Fax: 08342 911-551, E-Mail: gleichstellungsstelle(at)lra-oal.bayern.de.
Mitteilung vom 12.10.2015

Kostenlose Beratung für Existenzgründerinnen

Die Beratung der Servicestelle "Frau und Beruf" findet am 19. Oktober 2015 vormittags im Landratsamt in Marktoberdorf statt.

Immer mehr Frauen entscheiden sich für eine berufliche Selbstständigkeit, um eigene Ideen und Fähigkeiten besser verwirklichen und/oder ihre Berufstätigkeit besser mit der Familie vereinbaren zu können. Für jede Gründung gilt: Eine gründliche Vorbereitung und ein gut durchdachtes Konzept sind die ersten Schritte zum Erfolg. Wichtige Meilensteine sind fachliche Kompetenz, Durchhaltevermögen, großes Engagement, aber auch solide Finanzierungsideen, laufende Erfolgskontrollen, Kenntnisse des Marktes und der Nachfrager sowie ständige Bereitschaft, auf Veränderungen aktiv zu reagieren. Der Einsatz lohnt sich, denn Frauen sind, wenn sie den Schritt in die Selbständigkeit wagen, genauso erfolgreich wie Männer.
 
Gleichstellungsstelle: Chancengleichheit im Berufsleben fördern
 
Die Servicestelle "Frau und Beruf" in Kempten bietet kostenlose Beratung und Unterstützung zu allen genannten Fragen der Existenzgründung an. Der Landkreis Ostallgäu ist an der Finanzierung des Büros beteiligt, um seine Bürgerinnen, die Familie und Beruf unter einen Hut bringen wollen, zu unterstützen und um ihre Chancengleichheit im Berufsleben zu fördern.
 
Anmeldung und Information bei der Gleichstellungsstelle des Landkreises Ostallgäu unter Tel. 08342 911-287 bzw. per E-Mail an gleichstellungsstelle(at)lra-oal.bayern.de oder direkt bei der Servicestelle Frau & Beruf, Kempten, Heisingerstraße 12 unter Tel. 0831 201604 bzw. per E-Mail an Frau-und-Beruf(at)gmx.de.

Mitteilung vom 23.09.2015

Kostenlose Vorträge zu Trennung und Scheidung

Der nächste Vortrag zum Thema „Elternunterhalt – wann müssen Kinder zahlen“ findet am 6. Oktober 2015 um 20.00 Uhr im Luitpoldparkhotel in Füssen statt.

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) unterstützt als Solidargemeinschaft Bürgerinnen und Bürger, die von Trennung und Scheidung betroffen sind. Im vierten Quartal 2015 bietet ISUV folgende kostenlose Informationsvorträge erfahrener FachjuristInnen an:
 
Am 06. Oktober 2015, 20 Uhr „“Elternunterhalt – wann müssen Kinder zahlen?“ im  Luitpoldparkhotel in Füssen, Bahnhofstraße 3;
Am 15. Oktober 2015, 20 Uhr, „Trennung als Aufbruch“, Referent Dr. Phil. Mathias Jung, im Haus St. Martin in Kaufbeuren, Spitaltor 4;
Am 20. Oktober 2015, 20 Uhr, „Erfahrungsaustausch und Rechtsberatung“ im Tafelhaus in Kempten, Beethovenstraße 12;
Am 17. November 2015, 20 Uhr, „Gehen oder bleiben – was nun?“ im Café Hotel Greinwald, Georg-Fischer-Str. 22, Marktoberdorf;
Am 17. Dezember 2015, 20 Uhr, „Elternunterhalt – Kinder haften für ihre Eltern“ im Generationenhaus in Kaufbeuren, Baumgarten 32;
 
Weitere Informationen gibt es unter www.isuv.de und faire-scheidung.blogspot.com. Die Broschüre „Eherecht und Ehevertrag“ ist kostenlos erhältlich bei der Gleichstellungsstelle im Landratsamt.
 
Regionale Kontaktstellen von ISUV sind:
Füssen: Fr. Frank, Tel. 08362 3 98 63, E-Mail: fuessen(at)isuv.de
Kempten: Fr. Rakaseder, Tel. 01 74 9 45 45 01, E-Mail: kempten(at)isuv.de
Kaufbeuren: Hr. Linke, Tel. 08341 9 85 13, E-Mail: kaufbeuren(at)isuv.de.
   
Die Gleichstellungsstelle des Landkreises Ostallgäu hält die Broschüre „Eherecht und Ehevertrag“ des Bayer. Staatsministeriums für Justiz kostenlos für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger bereit. Beinahe 60.000 Ehen werden in Bayern jedes Jahr geschlossen. Fast die Hälfte davon wird laut Statistik später wieder geschieden. An die rechtlichen Folgen der Heirat zu denken, ist in der Aufregung vor und am Tag der Hochzeit eher fernliegend. Und doch lohnt es, sich Gedanken zu machen. Denn das Gesetz regelt bei weitem nicht nur die unromantischen Fragen der Trennung und Scheidung, sondern vieles mehr. Den Beauftragten zur Gleichstellung von Frauen und Männern ist es deshalb ein besonderes Anliegen, auf die Auswirkungen des aktuellen Eherechts und der Rechtsprechung hinzuweisen, um möglichen Benachteiligungen rechtzeitig vorzubeugen.

 

Informationen, Anforderung und/oder Abholung der Broschüre „Eherecht und Ehevertrag“ bei der Gleichstellungsstelle des Landkreises Ostallgäu, Schwabenstraße 11, 87616 Marktoberdorf; Telefonnummer 08342 911-287 oder per E-Mail: gleichstellungsstelle(at)lra-oal.bayern.de.

Mitteilung vom 23.09.2015

Kostenlose Vorträge zu Trennung und Scheidung

Der nächste Vortrag zum Thema „Elternunterhalt – wann müssen Kinder zahlen“ findet am 6. Oktober 2015 um 20.00 Uhr im Luitpoldparkhotel in Füssen statt.

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) unterstützt als Solidargemeinschaft Bürgerinnen und Bürger, die von Trennung und Scheidung betroffen sind. Im vierten Quartal 2015 bietet ISUV folgende kostenlose Informationsvorträge erfahrener FachjuristInnen an:
 
Am 06. Oktober 2015, 20 Uhr „“Elternunterhalt – wann müssen Kinder zahlen?“ im  Luitpoldparkhotel in Füssen, Bahnhofstraße 3;
Am 15. Oktober 2015, 20 Uhr, „Trennung als Aufbruch“, Referent Dr. Phil. Mathias Jung, im Haus St. Martin in Kaufbeuren, Spitaltor 4;
Am 20. Oktober 2015, 20 Uhr, „Erfahrungsaustausch und Rechtsberatung“ im Tafelhaus in Kempten, Beethovenstraße 12;
Am 17. November 2015, 20 Uhr, „Gehen oder bleiben – was nun?“ im Café Hotel Greinwald, Georg-Fischer-Str. 22, Marktoberdorf;
Am 17. Dezember 2015, 20 Uhr, „Elternunterhalt – Kinder haften für ihre Eltern“ im Generationenhaus in Kaufbeuren, Baumgarten 32;
 
Weitere Informationen gibt es unter www.isuv.de und faire-scheidung.blogspot.com. Die Broschüre „Eherecht und Ehevertrag“ ist kostenlos erhältlich bei der Gleichstellungsstelle im Landratsamt.
 
Regionale Kontaktstellen von ISUV sind:
Füssen: Fr. Frank, Tel. 08362 3 98 63, E-Mail: fuessen(at)isuv.de
Kempten: Fr. Rakaseder, Tel. 01 74 9 45 45 01, E-Mail: kempten(at)isuv.de
Kaufbeuren: Hr. Linke, Tel. 08341 9 85 13, E-Mail: kaufbeuren(at)isuv.de.
   
Die Gleichstellungsstelle des Landkreises Ostallgäu hält die Broschüre „Eherecht und Ehevertrag“ des Bayer. Staatsministeriums für Justiz kostenlos für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger bereit. Beinahe 60.000 Ehen werden in Bayern jedes Jahr geschlossen. Fast die Hälfte davon wird laut Statistik später wieder geschieden. An die rechtlichen Folgen der Heirat zu denken, ist in der Aufregung vor und am Tag der Hochzeit eher fernliegend. Und doch lohnt es, sich Gedanken zu machen. Denn das Gesetz regelt bei weitem nicht nur die unromantischen Fragen der Trennung und Scheidung, sondern vieles mehr. Den Beauftragten zur Gleichstellung von Frauen und Männern ist es deshalb ein besonderes Anliegen, auf die Auswirkungen des aktuellen Eherechts und der Rechtsprechung hinzuweisen, um möglichen Benachteiligungen rechtzeitig vorzubeugen.

 

Informationen, Anforderung und/oder Abholung der Broschüre „Eherecht und Ehevertrag“ bei der Gleichstellungsstelle des Landkreises Ostallgäu, Schwabenstraße 11, 87616 Marktoberdorf; Telefonnummer 08342 911-287 oder per E-Mail: gleichstellungsstelle(at)lra-oal.bayern.de.

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