Aktuelles zum Coronavirus

Mitteilung vom 11.12.2020

Betreiber für Impfzentren in Landkreis Ostallgäu und der Stadt Kaufbeuren gefunden

Der BRK Kreisverband Ostallgäu übernimmt die Aufgabe des Betriebes der beiden Impfzentren.

„Mit dem Roten Kreuz haben wir einen verlässlichen und kompetenten Partner gewonnen, der auch in der Lage ist flexibel auf die sich ständig ändernden Rahmenbedingungen zu reagieren“, stimmen Landrätin Maria Rita Zinnecker und Oberbürgermeister Stefan Bosse überein.
 
Auch wenn es anderslautende Berichte über die Verfügbarkeit des Impfstoffs gibt, hält die Bayerische Staatsregierung am Auftrag an die Kreisverwaltungsbehörden fest, dass die Impfzentren und mobilen Impfteams bis Mitte Dezember betriebsbereit sein sollen. Im Landkreis Ostallgäu wird derzeit eine ehemalige Gewerbehalle in Marktoberdorf entsprechend umgebaut. In Kaufbeuren laufen die Umbauarbeiten in einem ehemaligen Lebensmittelmarkt in zentraler Lage in der Nähe von Busbahnhof und Parkhaus am Kunsthaus in der Alten Weberei. Der BRK Kreisverband Ostallgäu wird beide Impfzentren betreiben und hat dazu eine Vereinbarung mit den beiden Verwaltungsbehörden abgeschlossen.
 
Dezentrale Verimpfung über niedergelassene Ärzte in dritter Phase
 
Damit stehen in der Region zwei zentrale Impfzentren zur Verfügung. Daneben werden vom BRK mindestens zwei mobile Impfteams für den Landkreis und ein Impfteam für die Stadt aufgestellt. Die Bürgerinnen und Bürger im nördlichen Landkreis können sich im Impfzentrum in Kaufbeuren impfen lassen. Die mobilen Impfteams sollen die Impfungen vor Ort durchführen, in Einrichtungen wie beispielsweise Alten- und Pflegeheimen. In den Impfzentren und den mobilen Impfteams werden Ärzte, medizinisches Assistenzpersonal und Verwaltungskräfte eingesetzt. Es findet eine allgemeine und individuelle Impfaufklärung durch einen Arzt statt. Die Impfung selbst findet nach Delegation des Arztes durch medizinisch qualifiziertes Fachpersonal statt. Da die Impfung voraussichtlich im Abstand von zwei bis drei Wochen wiederholt werden muss, wird über die Impfzentren auch bereits ein Wiederholungstermin vereinbart. Die Bayerische Impfstrategie sieht in einer ersten Phase eine gezielte Impfung besonders vulnerabler Gruppen über die zentralen Impfzentren und mobilen Impfteams vor. Die Priorisierung richtet sich nach Empfehlungen der Ständigen Impfkommission und noch zu erstellenden Richtlinien des Gesundheitsministeriums. Diese werden dann vor Ort konkret umgesetzt. In dieser Phase wird es voraussichtlich noch nicht möglich sein, Termine ohne Vorauswahl an Impfwillige auf Anmeldung hin zu vergeben. Dies wird in einer zweiten Phase dann über die Impfzentren möglich sein. Erst in einer dritten Phase erfolgt dann auch eine breite, dezentrale Verimpfung über niedergelassene Ärzte. Der Zeitplan ist dynamisch und hängt maßgeblich davon ab, wieviel Impfstoff verfügbar ist.
 
In der Planung gehen die Verantwortlichen von rund 600 Impfungen täglich aus, die über die beiden Impfzentren und die mobilen Impfteams durchgeführt werden können. Es wird möglich sein, dass die Impfzentren an sieben Tagen in der Woche geöffnet sind. Die Öffnung und der Ablauf hängen aber auch von der Art und Menge des angelieferten Impfstoffs ab. Einer der Impfstoffe muss aufgrund besonderer Kühlbedingungen zum Beispiel in drei bis vier Tagen nach Anlieferung verimpft sein. Hier kann über einen gemeinsamen Betreiber und den Austausch zwischen den Impfzentren sichergestellt werden, dass kein Impfstoff verworfen werden muss.
 
Blumtritt wird gemeinsamer Ärztlicher Leiter für die Impfzentren
 
Als gemeinsamer Ärztlicher Leiter für die Impfzentren in Stadt und Landkreis wurde der Mediziner Gregor Blumtritt gewonnen. Blumtritt ist bereits seit Beginn der Corona-Pandemie als Fachberater in den Führungsstäben vertreten und als sogenannter Koordinierender Arzt für Stadt und Landkreis bestellt. Der Ärztliche Leiter ist Koordinator und Ansprechpartner der eingesetzten Ärzte und des medizinischen Personals und kümmert sich unter anderem um die Bestellung von Impfdosen und medizinischen Materials sowie den reibungslosen Ablauf des Impfprozesses in medizinischer Hinsicht.

Mitteilung vom 30.11.2020

Impfzentrum für das Ostallgäu entsteht im Marktoberdorfer Norden

Der Standort für das Corona-Impfzentrum für den Landkreis Ostallgäu ist gefunden: Im Marktoberdorfer Norden wird eine Gewerbehalle umgebaut.

Nach intensiver Suche ist Landrätin Maria Rita Zinnecker froh, dass die Standortfrage nun geklärt ist: „Die umgebaute Halle bietet das beste Gesamtpaket für die uns gestellten Anforderungen und liegt zentral im Landkreis.“
 
Laut Bayerischem Gesundheitsministerium könnten in Bayern schon Mitte Dezember Impfstoffe gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 zur Verfügung stehen. Die Landratsämter in Bayern wurden daher beauftragt, bis Mitte Dezember je ein Impfzentrum pro Landkreis sowie sogenannte Mobile Impfteams aufzustellen. Die Mobilen Impfteams sollen die Impfungen vor Ort durchführen, in bestimmten Einrichtungen wie zum Beispiel Alten- und Pflegeheimen oder bei vulnerablen Personen an deren Wohnsitz.
 
Die Ausschreibung des Betriebs der Impfzentren und Mobilen Impfteams wird gemeinsam mit der Stadt Kaufbeuren erfolgen, die ebenfalls aufgefordert ist, ein Impfzentrum in der Stadt zu errichten. Eine Schwierigkeit bei den Vorbereitungen sind derzeit noch die sich ständig ändernden Vorgaben des Gesundheitsministeriums beispielsweise hinsichtlich Kapazität und Öffnungszeiten der Impfzentren. Die Impfzentren und Mobilen Impfteams übernehmen in der Anfangszeit staatlich gesteuert die Verteilung des zunächst noch nicht in großen Mengen verfügbaren Impfstoffs. Die Priorisierung richtet sich nach Empfehlungen der Ständigen Impfkommission und noch zu erstellenden Richtlinien des Gesundheitsministeriums. Diese werden dann vor Ort konkret umgesetzt. In einer späteren Phase soll dann die Impfung – wie üblich – durch die niedergelassenen Ärzte erfolgen. Die Impfzentren werden auch die vom Freistaat bereit gestellten Impfstoffe entgegennehmen und bis zur Impfung lagern.
 
Task-Force im Landratsamt übernimmt Vorbereitungen
 
Landrätin Zinnecker sieht in den angekündigten Impfstoffen eine Chance, wieder zu mehr Normalität zurückkehren zu können, wenngleich dies auch kein schneller Weg sein wird. „Es wird eine Zeit geben, in der die Beschränkungen zum Schutz und die Impfung der Bevölkerung parallel laufen“, sagt Zinnecker. Der Erfolg werde letztlich auch von der Bereitschaft von ausreichend Bürger*innen abhängen, sich in den kommenden Monaten freiwillig impfen zu lassen. Um die Herausforderung zu bewältigen, innerhalb von gerade einmal vier Wochen betriebsbereite Impfzentren zu errichten, begann eine Task-Force im Landratsamt umgehend mit den Vorbereitungen. „Die Hauptaufgabe war, einen Standort zu finden, der den Anforderungen des Ministeriums genügt“, sagt Zinnecker. Erreichbarkeit, Winterbetrieb, Größe, Einbahnsystem, Barrierefreiheit waren dabei die Kernthemen. Zudem gilt es einen Betreiber zu gewinnen, der das erforderliche Personal wie Ärzte, medizinisches Fachpersonal, Verwaltungsmitarbeiter und die Dokumentation gewährleisten kann.

Mitteilung vom 04.11.2020

Landrätin Zinnecker macht Weg frei für ungeteilten Präsenzunterricht

Grundlage dafür ist, dass die Schulen auf die Einhaltung des 1,5-Meter-Mindestabstandes verzichten können, falls diese nicht möglich ist.

Das Landratsamt hat den Schulen im Landkreis Ostallgäu mitgeteilt, dass zu Schulbeginn nach den Herbstferien der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Schülerinnen und Schülern in Unterrichtsräumen nicht mehr zwingend eingehalten werden muss, es aber soll, wo immer dies machbar ist. Das ermöglicht den Schulen, ab dem 9. November wieder komplett im Präsenzmodus zu unterrichten.
  
„Wir können diesen Schritt wagen, weil die Zahl der Neuinfektionen an unseren Schulen zuletzt nicht weiter angestiegen ist“, sagt Landrätin Maria Rita Zinnecker. „Bei der Entscheidung haben wir der Entlastung der Familien den Vorrang vor dem Risiko möglicher Infektionen eingeräumt. Wenn sich alle an die übrigen Schutzmaßnahmen halten, bin ich sicher, dass das funktioniert.“
  
Für die Schulen bedeutet die Entscheidung, dass aus der Pflicht zur Einhaltung des 1,5-Meter-Abstandes eine Empfehlung wird, diesen Abstand einzuhalten. Ob und wie diese Empfehlung umgesetzt wird, obliegt der jeweiligen Schulleitung.
 
Maskenpflicht gilt weiterhin
 
Nach wie vor gilt für die Schulen im Ostallgäu eine Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände – auch für Grundschülerinnen und Grundschüler. Eine Ausnahme von der Maskenpflicht ist laut Mitteilung der Regierung von Schwaben bei den derzeit in Schwaben vorliegenden Inzidenzwerten fachlich-medizinisch und infektionsschutzrechtlich nicht vertretbar. Der Landkreis weist aktuell einen Sieben-Tage-Inzidenzwert von rund 187 Infektionen pro 100.000 Einwohnern auf. Am Samstag hatte die Zahl an Neuinfektionen pro Tag mit 88 positiven Tests einen Höchstwert erreicht.
  
„Unser oberstes Ziel ist es, den Schulbetrieb aufrecht zu erhalten. Masken helfen dabei – insbesondere wenn der Mindestabstand teilweise unterschritten wird“, erläutert Zinnecker. „Ich bitte alle Kinder und Eltern dafür um Verständnis. Sie können sicher sein, dass wir, sobald es das Infektionsgeschehen zulässt, weitere Erleichterungen in den Schulen zulassen werden.“

Mitteilung vom 26.10.2020

Coronavirus: Inzidenz von 100 im Ostallgäu übertroffen – weitere Regeln des Freistaates dadurch in Kraft

Der Landkreis Ostallgäu hat heute die Inzidenz von 100 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen überschritten.

Es gilt damit die am Freitag von der Staatsregierung neu eingeführte Stufe „dunkelrot“ der Bayerischen Corona-Ampel
 
Mit der neuen Stufe treten für die Bürgerinnen und Bürger im Ostallgäu weitere Regeln automatisch in Kraft. Im Bereich der Gastronomie sieht die Änderung der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung eine längere Sperrstunde vor. Sie gilt nun von 21 Uhr bis 6 Uhr morgens. Der Verkauf von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 21 Uhr bis 6 Uhr untersagt. Während der Sperrstunde ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen nichtalkoholischen Getränken jedoch erlaubt.
 
Weniger Zuschauer beim Sport und Teilnehmer bei Veranstaltungen erlaubt
 
Aber nicht nur die Sperrstunde ändert sich: Es gelten nun auch strengere Werte für Veranstaltungen wie beispielsweise Vereins- und Parteisitzungen sowie in Kulturstätten und Kinos. Dort sind – wie für Tagungen, Messen und Kongresse – nun maximal 50 Personen als Teilnehmer erlaubt, unabhängig vom eigenen Hygienekonzept. Auch bei Sportveranstaltungen wird die Zuschauerzahl auf 50 begrenzt.
 
Private Feiern weiter nur mit fünf Personen oder Angehörigen aus zwei Hausständen
 
Private Feiern wie Hochzeiten, Geburtstage oder ähnliche Veranstaltungen, ob zu Hause oder in der Gaststätte, sind weiterhin nur für fünf Personen oder Angehörigen von maximal zwei Hausständen möglich. Sollten die Inzidenzzahlen wieder unter den Wert von 100 fallen, gelten die obigen Regeln nach dem Wortlaut der Verordnung noch weitere sechs Tage vom Zeitpunkt der Unterschreitung an. Diese Nachwirkung der Geltungsdauer ist auch für die Regelungen zu den Inzidenzgrenzwerten 50 und 35 festgelegt.

 

Außerdem trat eine neue Allgemeinverfügung des Landkreises Ostallgäu zur Maskenpflicht an stark frequentierten Orten in Kraft. Diese wurde am 31.10.2020 bis zum 7.11.2020 verlängert.

Mitteilung vom 22.10.2020

Aktuelle Corona-Maßnahmen in Kaufbeuren – Ampel auf Rot

Die Stadt Kaufbeuren hat am Donnerstag, 22.10.2020, den Sieben-Tage-Inzidenzwert von 50 überschritten.

Die zu ergreifenden Maßnahmen richten sich nach den neuen Regeln der Bayerischen Staatsregierung, die am 18. Oktober 2020 in Kraft getreten sind und § 25 a der geänderten 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zu entnehmen sind. Ausschlaggebend für die in Kaufbeuren umzusetzenden Maßnahmen, die ab 23.10.2020 ab 0:00 Uhr gelten, ist die vom Staatsministerium für Gesundheit und Pflege täglich auf seiner Internetseite bekannt gegebene Einordnung in der bayerischen Corona-Ampel: www.stmgp.bayern.de


Bayerische Corona-Ampel
Die Corona-Ampel zeigt an, welche Städte und Landkreise eine Sieben-Tage-Inzidenz höher als 35 oder höher als 50 oder höher als 100 erreicht haben.

Was ändert sich bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 50?
Die bisherigen Regelungen in Bezug auf Hygiene und Abstand beispielsweise in Vereinssport und Kulturveranstaltungen bleiben wie gehabt in Kraft. Sobald die Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen einen Wert von 50 pro 100.000 Einwohner überschreiten, gilt zusätzlich:

Private Feiern und Kontakte:
An privaten Feiern (insbesondere Hochzeits– oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten) und Treffen dürfen sowohl in öffentlichen als auch in privaten Räumen nur noch maximal fünf Personen oder zwei Hausstände teilnehmen. Dies gilt auch insbesondere für die Gastronomie.

Sperrstunde für Gaststätten und für den Verkauf von Alkohol:
Gastronomische Betriebe dürfen in der Zeit von 22 bis 6 Uhr keine Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle abgeben. Parallel dazu ist von 22 bis 6 Uhr der Verkauf von Alkohol an Tankstellen oder durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste verboten.

Maskenpflicht im öffentlichen Raum:
Die Maskenpflicht gilt überall da, wo Menschen dichter beziehungsweise länger zusammenkommen: auf Begegnungs- und Verkehrsflächen in allen öffentlichen Gebäuden, wie zum Beispiel in Eingangsbereichen von Hochhäusern, in Fahrstühlen oder in Kantinen sowie in Parkhäusern. Für die Stadt Kaufbeuren gilt Maskenpflicht während der Wochenmärkte in der Kaiser-Max-Straße und auf dem Bürgerplatz – unabhängig von einem Einkauf.
Im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr und den hierzu gehörenden Einrichtungen (also insbesondere Bahnhof, Busbahnhof/Plärrer und sonstige Buswartestellen) besteht bereits jetzt für Fahrgäste sowie für das Kontroll- und Servicepersonal, soweit es in Kontakt mit Fahrgästen kommt, Maskenpflicht (§ 8 Satz 1 Siebte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung).

Maskenpflicht in Arbeitsstätten:
Es besteht Maskenpflicht auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen; Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann.

Maskenpflicht in Kultur- und Freizeiteinrichtungen:
In allen Kultur- und Freizeiteinrichtungen, in Museen, Kino oder Theater müssen Sie auch am Platz eine Maske tragen.

Maskenpflicht bei Veranstaltungen:
Bei allen Kultur- und Sportveranstaltungen sowie bei Tagungen müssen Sie auch am Platz eine Maske tragen.

Maskenpflicht in Schulen:
Alle Schülerinnen und Schüler – auch Grundschüler - müssen im Unterricht eine Maske tragen.

Maskenpflicht in der Hochschulen:
Studierende müssen im Lehr- bzw. Vorlesungsbetrieb eine Maske tragen.

Weitere Details unter:
www.stmgp.bayern.de

www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/

www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-562/

www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-588/


Bürgertelefon der Stadt Kaufbeuren
Die Stadt Kaufbeuren hat wieder ein Bürgertelefon eingerichtet. Bürgerinnen und Bürger können unter 08341 437-444 Fragen rund um die neuen Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Hotline ist von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr und von Montag bis Donnerstag von 14 Uhr bis 16 Uhr erreichbar. Zu den Telefonzeiten ist auch eine Auskunft per Mail möglich: corona@kaufbeuren.de
Eingehende Emails werden außerhalb der Telefonzeiten nicht bearbeitet.

Für Gesundheitsfragen und Termine rund um Coronatests und Infektionsfälle ist weiterhin das Gesundheitsamt des Landratsamts Ostallgäu unter 08342 911-623 zuständig. Montags bis donnerstags von 8 Uhr bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 12.30 Uhr. E-Mail: Hotline@lra-oal.bayern.de

Mitteilung vom 21.10.2020

Inzidenzzahlen im Ostallgäu steigen weiter - vor allem Schulen betroffen

Heute, am 21. Oktober 2020, hat der Landkreis Ostallgäu die Inzidenz von 80 Infektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen erreicht.

Leider ist derzeit keine Entspannung der Situation in Sicht. Es gilt weiterhin die Stufe rot der Bayerischen Corona-Ampel, mit der darin verankerten Maskenpflicht für Schüler aller Jahrgangsstufen.

„Wir müssen davon ausgehen, dass der Wert auch in den nächsten Tagen ansteigt“, sagt Landrätin Maria Rita Zinnecker. „Gerade im Bereich aller Schularten haben wir sowohl bei Lehrern als auch bei Schülern ein Infektionsgeschehen über den Landkreis verteilt, und viele Klassen mit Lehrern in Quarantäne“, erklärt Medizinaldirektorin Dr. Michaela Hoffmann vom Ostallgäuer Gesundheitsamt und ergänzt: „Diese Situation im Schulbereich hatten wir selbst zu Hochzeiten der Pandemie im Frühjahr nicht.“

„Die derzeit geltenden Maßnahmen werden sowohl unter den Bürgern, aber auch in der Politik diskutiert“, sagt Zinnecker und zeigt Verständnis für die Wünsche der Eltern nach Erleichterungen, vor allem in den Grundschulen. „Wir sind in täglicher Abstimmung mit den Experten vom Gesundheitsamt und dem Schulamt und machen uns die Entscheidungen nicht leicht. Wir müssen das Wohl der Kinder mit möglichen Infektionsgefahren in geschlossenen Räumen abwägen“, stellt Zinnecker klar. Dr. Hoffmann ergänzt: „Wir versuchen, beim derzeitigen Infektionsgeschehen im Ostallgäu Schulschließungen zu verhindern und mit Einschränkungen offen zu halten.“

Für den Ostallgäuer Schulamtsdirektor Andreas Roth ist klar, dass die Schulen vor Ort für die momentan schwierige Situation gewappnet sind und den Schulbetrieb bestmöglich aufrechterhalten. Die Maßnahmen und Regeln des Freistaates im Ostallgäu werden daher wegen des großflächigen und sprunghaften Infektionsgeschehens noch weiterbestehen. „Zumindest so lange, bis das Infektionsgeschehen Lockerungen zulässt“, ergänzt Landrätin Zinnecker.


Mitteilung vom 18.10.2020

Aktuelle Corona-Maßnahmen in Kaufbeuren – Ampel auf Gelb

Die Stadt Kaufbeuren hat am Sonntag, 18.10.2020, den Sieben-Tage-Inzidenzwert von 35 überschritten.

Die zu ergreifenden Maßnahmen richten sich nach den neuen Regeln der Bayerischen Staatsregierung, die am 17. Oktober 2020 in Kraft getreten sind und § 25 a der geänderten 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zu entnehmen sind.

 

Ausschlaggebend für die in Kaufbeuren umzusetzenden Maßnahmen, die ab Montag, 19.10.2020, ab 0:00 Uhr gelten, ist die vom Staatsministerium für Gesundheit und Pflege täglich auf seiner Internetseite bekannt gegebene Einordnung in der bayerischen Corona-Ampel: https://www.stmgp.bayern.de.
 
Was ändert sich bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 35?
Sobald die Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen einen Wert von 35 pro 100.000 Einwohner überschreiten, gilt:
 
Private Feiern und Kontakte:
An privaten Feiern (insbesondere Hochzeits– oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten) und Treffen dürfen sowohl in öffentlichen als auch in privaten Räumen nur noch maximal zehn Personen oder zwei Hausstände teilnehmen. Dies gilt auch insbesondere für die Gastronomie.
 
Regelungen für Gaststätten und für den Verkauf von Alkohol:
Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt (Sperrstunde); ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen nichtalkoholischen Getränken. Parallel dazu ist von 23 bis 6 Uhr der Verkauf von Alkohol an Tankstellen oder durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste verboten.
 
Maskenpflicht im öffentlichen Raum:
Die Maskenpflicht gilt überall da, wo Menschen dichter beziehungsweise länger zusammenkommen: auf Begegnungs- und Verkehrsflächen in allen öffentlichen Gebäuden, wie zum Beispiel in Eingangsbereichen von Hochhäusern, in Fahrstühlen oder in Kantinen.
Im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr und den hierzu gehörenden Einrichtungen (also insbesondere Bahnhof, Busbahnhof/Plärrer und sonstige Buswartestellen) besteht bereits jetzt für Fahrgäste sowie für das Kontroll- und Servicepersonal, soweit es in Kontakt mit Fahrgästen kommt, Maskenpflicht (§ 8 Satz 1 Siebte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung).

 

Maskenpflicht am Arbeitsplatz:

Es besteht Maskenpflicht auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen; Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
 
Maskenpflicht in Kultur- und Freizeiteinrichtungen:
In allen Kultur- und Freizeiteinrichtungen, in Museen, Kino oder Theater müssen Sie auch am Platz eine Maske tragen.
 
Maskenpflicht bei Veranstaltungen:
Bei allen Kultur- und Sportveranstaltungen sowie bei Tagungen müssen Sie auch am Platz eine Maske tragen.
 
Maskenpflicht in Schulen:
Schüler in weiterführenden Schulen ab der 5. Jahrgangstufe müssen auch im Unterricht eine Maske tragen.
 
Maskenpflicht in der Hochschulen:
Studierende müssen auch im Lehr- bzw. Vorlesungsbetrieb eine Maske tragen.
 
Weitere Details unter:
https://www.stmgp.bayern.de
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-562/
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-588/

Mitteilung vom 18.10.2020

Coronavirus: Warnwert von 50 überschritten – Es gelten weitere Regeln im Ostallgäu nach Vorgabe des Freistaates Bayern

Bereits am Freitag hatte der Landkreis Ostallgäu den Corona-Warnwert von 35 Infektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten.

Bayerische Corona-Ampel

Bayerische Corona-Ampel

Bis zum heutigen Sonntag stieg die Inzidenzzahl nun auf einen Wert von über 50 Neuinfektionen. Aus diesem Grund gilt nun die vom Freistaat Bayern eingeführte Corona-Ampel mit weiteren Regeln für den Landkreis Ostallgäu
 
Die Corona-Ampel sieht bei Überschreitung des Wertes von 50 folgendes vor: Die Teilnehmerzahl bei privaten Feierlichkeiten (insbesondere Hochzeiten, Geburtstagsfeiern oder ähnlichem) sowie privaten Treffen wird ab sofort auf fünf Personen oder zwei Hausstände limitiert. Neben einer weiter geltenden Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden, Betrieben und Freizeiteinrichtungen gilt auch für Schüler aller Schulen – auch Grundschulen - ab Montag eine Maskenpflicht im Unterricht.
Auch am Platz bei Tagungen und Kongressen sowie in Theatern, Konzerthäusern und Kinos sowie für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen ist das Tragen einer Maske nun Pflicht.
 
Zusätzlich ist jetzt die Abgabe von Speisen und Getränken ab 22 Uhr untersagt; die Lokale müssen also früher schließen. Alkoholische Getränke dürfen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr weder an Tankstellen oder anderen Verkaufsstellen noch von Lieferdiensten verkauft werden.
 
Auf den stark frequentieren Plätzen in Füssen (Altstadt innerhalb und einschließlich der Luitpoldstraße, Ritterstraße, Lechhalde, Spitalgasse, Klosterstraße und B16), in Hohenschwangau (Alpseestraße innerorts, Neuschwansteinstraße, Parkstraße, Schwangauerstraße und Colomanstraße im Bereich der Parkplätze zu den Königsschlössern) sowie in der Uferstraße in Hopfen gilt weiterhin Maskenpflicht und ein Alkoholverbot im Freien von nun 22 Uhr bis 6 Uhr.
 
Landrätin Zinnecker: „Vermeidung eines zweiten Lockdowns“
 
„Der deutschlandweite Trend des Anstieges der Infektionszahlen, macht auch vor dem Landkreis Ostallgäu nicht halt“, sagt Landrätin Maria Rita Zinnecker. „Wir haben keine abgrenzbaren Hotspots, die Infektionen verteilen sich über den gesamten Landkreis. Gerade das ist die gefährliche Entwicklung, denn die Verfolgung der Kontakte und Unterbrechung der Infektionsketten wird umso schwieriger“, erklärt Zinnecker und bekräftigt nochmals ihren Appell an alle Bürger, verantwortungsvoll zu handeln. „Nur wenn wir alle die Regeln befolgen, werden wir die Infektionszahlen im Ostallgäu, Bayern und in Deutschland verringern können. Es steht viel auf dem Spiel. Einen zweiten Lockdown, gilt es zu vermeiden, jetzt haben wir noch die Chance dazu“, ist sich Landrätin Zinnecker sicher.

Mitteilung vom 16.10.2020

Coronavirus: Warnwert von 35 erreicht – Neue Regeln im Ostallgäu

Der Landkreis Ostallgäu hat den Corona-Warnwert von 35 Infektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen am Freitag, 16.10.2020, überschritten.

Von Samstag, 17. Oktober, bis einschließlich Freitag, 23. Oktober 2020, gelten daher neue Corona-Regeln.
 
Die Teilnehmerzahl bei privaten Feierlichkeiten (insbesondere Hochzeiten, Geburtstagsfeiern oder ähnlichem) sowie privaten Treffen wird auf zehn Personen oder zwei Hausstände limitiert. Neben einer Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden, Betrieben und Freizeiteinrichtungen gilt auch für Schüler von weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht im Unterricht. Auf den stark frequentieren Plätzen in Füssen (Altstadt innerhalb und einschließlich der Luitpoldstraße, Ritterstraße, Lechhalde, Spitalgasse, Klosterstraße und B16), in Hohenschwangau (Alpseestraße innerorts, Neuschwansteinstraße, Parkstraße, Schwangauerstraße und Colomanstraße im Bereich der Parkplätze zu den Königsschlössern) sowie in der Uferstraße in Hopfen gilt ebenfalls Maskenpflicht und ein Alkoholverbot im Freien von 23 Uhr bis 6 Uhr.
 
Zusätzlich beschränkt das Landratsamt die Abgabe von Speisen und Getränken ab 23 Uhr. Alkoholische Getränke dürfen zwischen 23 Uhr und 6 Uhr weder an Tankstellen oder anderen Verkaufsstellen noch von Lieferdiensten verkauft werden.
 
Landrätin Zinnecker: „Verzicht, Vorsorge und Verantwortung“
 
Die Entwicklung der Lage wird im Landratsamt weiterhin intensiv verfolgt und dann wird über weitere Maßnahmen oder die Aufhebung der Anordnung entschieden. Landrätin Maria Rita Zinnecker appelliert eindringlich an die Bürger: „Wir sind durch die Ereignisse im Frühjahr gewarnt und sollten daraus lernen. Wenn wir uns jetzt an die Regeln halten, können wir das Infektionsgeschehen gemeinsam eindämmen. Was ein Lockdown bedeutet, das haben wir am eigenen Leib erlebt. Lassen wir es nicht mehr dazu kommen, wir alle haben es durch unser Verhalten selbst in der Hand. Verzicht, Vorsorge und Verantwortung sollten unser Handeln in diesen Tagen leiten.“
 
Info: Die Corona-Hotline des Landratsamtes ist am Samstag von 9 bis 15 Uhr und am Sonntag von 10 bis 14 Uhr besetzt.

 

Die Allgemeinverfügung finden Sie hier.

Mitteilung vom 28.09.2020

Umzug des Corona-Testzentrums in Marktoberdorf an den Marktplatz

Seit vergangenen Montag befindet sich das Testzentrum für den Landkreis Ostallgäu im Gebäude des ehemaligen Gesundheitsamts am Marktplatz in Marktoberdorf.

Zum 31. August 2020 mussten die Landkreise und kreisfreien Städte sogenannte Bayerische Testzentren für die Untersuchung auf eine Infektion mit dem Coronavirus einrichten und betreiben. In den ersten Wochen sollte das Testangebot insbesondere für Reiserückkehrer und für die Reihentestungen von Lehrkräften und Schulpersonal sowie von Erzieherinnen und Erziehern bereit stehen. Daneben wird so die Möglichkeit eröffnet, dass sich jeder Einwohner Bayerns kostenfrei auf Corona testen lassen kann.
 
Um den Termin zu halten, hatte das Landratsamt zunächst die ehemalige Corona-Teststrecke im Kreisbauhof Thalhofen reaktiviert. Nachdem nun auch die entsprechenden Internetverbindungen eingerichtet sind, konnte der Umzug an den ursprünglichen Standort am Marktplatz erfolgen. Nach den Vorgaben der Staatsregierung sollen die Testzentren „für einen längeren Zeitraum vorgehalten werden, d.h. ab Mitte Oktober sollte eine winterfeste Infrastruktur vorgesehen sein“. Dieser Anforderung wird der neue Standort nun gerecht.
 
Der Corona-Test im Testzentrum ist kostenlos. Wer sich testen lassen möchte, muss dazu einen Termin beim Gesundheitsamt machen – telefonisch über 08342 911-994 oder per E-Mail an hotline(at)lra-oal.bayern.de.
 
Wer sich krank fühlt, soll sich nicht in einem Testzentrum testen lassen, sondern Kontakt mit seinem Hausarzt oder dem ärztlichen Bereitschaftsdienst (Telefonnummer 116 117) aufnehmen. Der entscheidet dann über das weitere Vorgehen.

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