Aktuelles zum Coronavirus

Mitteilung vom 26.11.2021

Impfzentren erhöhen Kapazität: ab 4. Dezember tägliches Impfangebot

Sowohl im Impfzentrum in Marktoberdorf als auch im Impfzentrum in Kaufbeuren wird ein Sieben-Tage-Betrieb eingeführt – mit Angeboten teilweise bis 22 Uhr.

Die Impfzentren des Landkreises Ostallgäu, der Stadt Kaufbeuren und des Roten Kreuzes weiten ab 4. Dezember 2021 ihre Öffnungszeiten deutlich aus. Sie reagieren damit auf die gestiegene Nachfrage.  

 

Die künftigen Öffnungszeiten sind:

 

Impfzentrum Marktoberdorf

 

Montag: 8 – 16 Uhr

Dienstag: 11 – 22 Uhr

Mittwoch: 8 – 16 Uhr

Donnerstag: 11 – 22 Uhr

Freitag: 8 – 16 Uhr

 

Samstag und Sonntag: 8 – 16 Uhr

  

Impfzentrum Kaufbeuren

     

Montag: 11 – 22 Uhr

Dienstag: 8 – 16 Uhr

Mittwoch: 11 – 22 Uhr

Donnerstag: 8 – 16 Uhr

Freitag: 11 – 22 Uhr

Samstag und Sonntag: 8 – 16 Uhr

  

Zusätzlich wird weiterhin ein mobiles Impfteam für ortsnahe Sonderimpfaktionen von Montag bis Freitag unterwegs sein.

  

Terminvereinbarung notwendig

  

Für eine Impfung in den Impfzentren sowie bei den Sonderimpfaktionen durch das mobile Impfteam ist eine Online-Terminvereinbarung notwendig. Vor der Online-Terminvereinbarung müssen sich die Bürgerinnen und Bürger auf der Internetseite www.impfzentren.bayern/citizen registrieren. Anschließend können sie dort ihren Impftermin buchen.

  

Im Ausnahmefall ist während der Öffnungszeiten der Impfzentren in Marktoberdorf und Kaufbeuren auch eine telefonische Terminvergabe möglich. Informationen zur Erreichbarkeit der Impfzentren finden Bürgerinnen und Bürger hier.

 

Mitteilung vom 26.11.2021

Weitere Sonderimpftermine im Ostallgäu und in Kaufbeuren

Die mobilen Teams der Impfzentren des Landkreises Ostallgäu, der Stadt Kaufbeuren und des Roten Kreuzes bieten wieder Außentermine für eine Corona-Impfung an.

Geimpft wird mit den Impfstoffen von BioNTech/Pfizer und Moderna. Die mobilen Impfteams nehmen sowohl Erst-, Zweit- als auch Drittimpfungen vor.

 

 

 

Es werden folgende Termine angeboten:

 

 

 

  • Mittwoch, 01.12.2021, Nesselwang, Alpspitzhalle, Von-Lingg-Straße 30, 09:30-13:30
  • Freitag, 03.12.2021, Kaufbeuren, Gablonzer-Haus, Bürgerplatz 1, 09:00-13:30

 

 

 

Für eine Impfung bei den Sonderimpfaktionen durch das mobile Impfteam ist – wie bei den Impfzentren – eine Online-Terminvereinbarung notwendig. Vor der Online-Terminvereinbarung müssen sich die Bürgerinnen und Bürger auf der Internetseite www.impfzentren.bayern/citizen registrieren. Anschließend können sie dort ihren Impftermin buchen.

 

Im Ausnahmefall ist während der Öffnungszeiten der Impfzentren in Marktoberdorf und Kaufbeuren auch eine telefonische Terminvergabe möglich. Informationen zur Erreichbarkeit der Impfzentren finden Bürgerinnen und Bürger hier.

 

 

Mitteilung vom 25.11.2021

Inzidenz über 1000: Im Ostallgäu gelten Hotspotregeln

Im Landkreis Ostallgäu hat am 25. November 2021 die 7-Tage-Inzidenz laut Robert-Koch-Institut den Wert von 1000 überschritten.

Zusätzlich zu den in ganz Bayern geltenden Regeln müssen in den regionalen Hotspots unter anderem die Gastronomie, Beherbergungsbetriebe und Betriebe, die körpernahe Dienstleistungen anbieten, sowie Sport und Kulturstätten schließen. Zudem sind Kultur-, Freizeit- und Sportveranstaltungen sowie Präsenzangebote von Hochschulen, außerschulischen Bildungseinrichtungen und Einrichtungen der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung untersagt. Zu letzteren zählen unter anderem Musikschulen, Fahrschulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung

   

Ausgenommen sind Friseure (2G), medizinische, therapeutische und pflegerische Leistungen sowie die Abgabe von Speisen und Getränken zum Mitnehmen. Für den Handel gilt eine Obergrenze von 20 Quadratmetern pro Kunde.

 

Beendigt wird die regionale Hotspot-Regelung, wenn die 7-Tage-Inzidenz laut Robert-Koch-Institut den Wert von 1000 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen nicht mehr überschreitet. Das Landratsamt wird das bekanntmachen.

 

Die Bekanntmachung im Wortlaut und mit weiteren Details finden Sie auf

www.landkreis-ostallgaeu.de/bekanntmachungen.html

 

Mitteilung vom 17.11.2021

Testzentrum Füssen zieht um

Das Testzentrum des Landkreises Ostallgäu in Füssen befindet sich ab dem 18.11.2021 auf dem Festplatz Füssen (Kemptener Str. 88, 87629 Füssen).

Die Öffnungszeiten sind weiterhin dienstags und donnerstags von 12.30 bis 18 Uhr.

Mitteilung vom 12.11.2021

2G-/3G-Regel: Kontrollen am Wochenende im Ostallgäu

Kontrolliert wird unter anderem in Gaststätten, Bars, Clubs, Diskotheken, Fitnessstudios und Sport- und Kulturstätten.

Die zuständigen Polizeiinspektionen im Ostallgäu werden in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt im Landratsamt Ostallgäu Kontrollen zur Überprüfung der verschärften Corona-Zugangsregeln durchführen. Eines der zentralen Instrumente zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind die 3G-, 3Gplus- sowie 2G-Regelungen, deren Einhaltung nach Ankündigung der Staatsregierung häufiger kontrolliert und bei Verstößen sanktioniert werden sollen. Konsequenzen bei Verstößen gegen die Zugangsregelungen können erhebliche Bußgelder sein. Im Wiederholungsfall ist auch eine Schließung der Einrichtung möglich.
 
Polizei und Gesundheitsbehörde bitten alle Betreiber von Einrichtungen, weiter gewissenhaft die Zugangsregeln zu kontrollieren und die Besucher und Kunden, die entsprechenden Nachweise mitzuführen.

Mitteilung vom 11.11.2021

Corona-Testzentren: neue Öffnungszeiten

Die Corona-Testzentren des Landkreises und der Stadt Kaufbeuren erweitern aufgrund der erhöhten Nachfrage ab Montag, den 15.11., ihre Öffnungszeiten.

Öffnungszeiten der Testzentren in Füssen, Kaufbeuren und Marktoberdorf ab Montag, den 15. November 2021:

 

Füssen
 
Kaufbeuren
 
Marktoberdorf
 
PCR-TestDienstags und donnerstags
12.30 – 18 Uhr
Montags bis freitags
8 – 12 Uhr
13 – 15 Uhr
 

Samstags und sonntags
14 – 18 Uhr
 
Montags bis freitags
8 – 10 Uhr
14 – 18 Uhr

Samstags und sonntags
9 – 13 Uhr
SchnelltestDienstags und donnerstags
12.30 – 18 Uhr
Montags bis freitags
8 – 12 Uhr
 
13 – 15 Uhr

Samstags und sonntags
14 – 18 Uhr
Montags bis freitags
8 – 10 Uhr
14 – 18 Uhr

Samstags und sonntags
9 – 13 Uhr

 

Adressen der Testzentren und Möglichkeit zur Terminvereinbarung, sowie Informationen, wer berechtigt ist, sich im Testzentrum testen zu lassen, erhalten Sie hier.

Mitteilung vom 09.11.2021

Impfzentren setzen wieder auf Terminvergabe

In den Impfzentren des Landkreises Ostallgäu und der Stadt Kaufbeuren ist ab Montag, 15.11.2021, bis auf Weiteres wieder eine Terminvereinbarung nötig.

Die zuletzt aufgetretenen Wartezeiten aufgrund der erhöhten Nachfrage sollen dadurch vermieden werden.
 
Vor der Online-Terminvereinbarung müssen sich die Bürgerinnen und Bürger auf der Internetseite www.impfzentren.bayern/citizen registrieren. Anschließend können sie dort ihren Impftermin buchen. Im Ausnahmefall ist während der Öffnungszeiten der Impfzentren in Marktoberdorf und Kaufbeuren auch eine telefonische Terminvergabe möglich.
 
Informationen zur Erreichbarkeit der Impfzentren finden Bürgerinnen und Bürger auf der Internetseite des Roten Kreuzes unter www.brk-ostallgaeu.de.


Mitteilung vom 06.11.2021

Ostallgäu wird regionaler Hotspot

Es gelten die Regelungen der roten Stufe der bayerischen Corona-Ampel.

Die Regelungen ab 7.11. im Überblick

Im Leitstellenbereich Allgäu, dem der Landkreis Ostallgäu angehört, liegt nach den Zahlen des DIVI-Intensivregisters die Belegung der verfügbaren Intensivbetten am 6. November 2021 bei 86,6 Prozent. Außerdem liegt die vom Robert Koch-Institut im Internet veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz im Landkreis am 6. November 2021 bei 417,9. Damit gilt das Ostallgäu ab 7. November als regionaler Hotspot und es treten die Regeln der roten Stufe der Bayerischen Corona-Ampel in Kraft.

Insbesondere weist das Landratsamt auf folgende Regelungen hin: (Näheres regeln die jeweiligen Vorschriften der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV))

FFP2-Maskenpflicht

Neuer Maskenstandard ist FFP2. Das bedeutet: Soweit Maskenpflicht besteht, ist außerhalb von Schulen und für Beschäftigte während ihrer dienstlichen Tätigkeit nur im Rahmen arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen eine FFP2-Maske oder eine Maske mit mindestens gleichwertigem genormtem Standard zu tragen. Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen.

3Gplus für Gastronomie, Beherbergung und körpernahe Dienstleistungen

Für Gastronomie, Beherbergung und Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe unabdingbar ist und die keine medizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Leistungen sind, kann ein negativer Testnachweis nur durch einen PCR-Test, PoC-PCR-Test oder einen Test mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde, erbracht werden.

2G für Veranstaltungen, Kulturbereich, Sport, Freizeiteinrichtungen, usw.

Im Hinblick auf geschlossene Räume ist der Zugang zu

   

  • öffentlichen und privaten Veranstaltungen in nichtprivaten Räumlichkeiten,
  • Sportstätten und praktischer Sportausbildung, Fitnessstudios,
  • Kulturbereich mit Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Kinos, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekten der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen, Tagungen, Kongressen,
  • zoologischen und botanischen Gärten,
  • Freizeiteinrichtungen einschließlich Bädern, Thermen, Saunen, Solarien, Seilbahnen und Ausflugsschiffen, Führungen, Schauhöhlen und Besucherbergwerken, Freizeitparks, Indoor-spielplätzen, Spielhallen und -banken, Wettannahmestellen, dem touristischen Bahn- und Reisebusverkehr und infektiologisch vergleichbaren Bereichen,Messen, Volksfesten, Clubs, Diskotheken, Bordellbetrieben sowie vergleichbaren Freizeiteinrichtungen

 

nur durch Besucher zulässig, soweit diese im Sinne des § 2 Nr. 2 und 4 SchAusnahmV geimpft oder genesen sind oder das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Testnachweis für Beschäftigte bei Veranstaltungen, Kulturbereich, Sport, Freizeiteinrichtungen, usw.

Anbieter, Veranstalter, Betreiber, Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige der von § 17 S. 2 Nr. 2 14. BayIfSMV erfassten Betriebe und Veranstaltungen, die im Sinne des § 2 Nr. 2 und 4 SchAusnahmV weder geimpft noch genesen sind, müssen an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche über einen negativen Testnachweis nach § 3 Abs. 4 Nr. 1 14.BayIfSMV verfügen. Ausgenommen sind Anbieter, Veranstalter, Betreiber, Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige ohne Kundenkontakt.

3G für Beschäftigte mit Kontakt zu anderen Personen in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten

Zu Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten einschließlich des Inhabers dürfen Beschäftigte und Inhaber, die während ihrer Arbeitszeit Kontakt zu anderen Personen haben können und die sonst nach den Bestimmungen von Teil 1 und 2 der 14. BayIfSMV keinen nach dem Impf-, Genesenen- oder Teststatus differenzierenden Zutrittsregelungen unterliegen, im Hinblick auf geschlossene Räume nur Zutritt erhalten, wenn sie im Sinne des § 2 Nr. 2, 4, 6 SchAusnahmV geimpft, genesen oder getestet sind.

Zu diesem Zweck sind Anbieter, Veranstalter und Betreiber zur zweiwöchigen Aufbewahrung der eigenen Testnachweise sowie zur Überprüfung der vorzulegenden Impf-, Genesenen- oder Testnachweise verpflichtet. Nicht geimpfte oder genesene Anbieter, Veranstalter, Betreiber, Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige müssen dabei an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche über einen Testnachweis verfügen. Ausgenommen hiervon ist der Handel, der öffentliche Personennah- und -fernverkehr sowie die Schülerbeförderung.

Hinweis:


Sobald eine der festgelegten Grenzen – mindestens 80 Prozent der Intensivbetten-Belegung im Leitstellenbereich oder 7-Tage-Inzidenz über von 300 – an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen nicht mehr überschritten wurde, gibt das Landratsamt Ostallgäu dies unverzüglich amtlich bekannt. In diesem Fall entfallen die Maßnahmen am nächsten auf die Bekanntmachung folgenden Tag, soweit sie nicht aufgrund der §§ 16 und 17 14. BayIfSMV fortgelten („gelbe“ oder „rote Corona-Ampel“ in ganz Bayern).

Die amtliche Bekanntmachung finden Sie auf
www.landkreis-ostallgaeu.de/bekanntmachungen.html

Mitteilung vom 04.11.2021

Corona: neue Regelungen für Quarantäne und Kontaktnachverfolgung

Für eine sichere Unterbrechung der Infektionsketten beträgt im Landkreis Ostallgäu die Quarantänedauer künftig grundsätzlich zehn Tage.

Die Möglichkeit der Freitestung für enge Kontaktpersonen entfällt. Grund dafür ist, dass es immer wieder Fälle gibt, in denen die Corona-Infektion bei einer engen Kontaktperson erst nach dem Ende der durch Negativtest auf fünf Tage verkürzten Quarantäne festgestellt wurde.
 
Wie bereits viele andere stark belastete Gesundheitsämter, macht das Gesundheitsamt am Landratsamt Ostallgäu außerdem von der Möglichkeit Gebrauch, die Information enger Kontaktpersonen teilweise auf die infizierten Personen zu delegieren. Aufgrund des hohen Infektionsgeschehens können zurzeit nicht mehr alle engen Kontaktpersonen durch das Gesundheitsamt ermittelt werden. Die infizierte Person informiert ihre engen Kontakte und bittet diejenigen, die nicht genesen oder geimpft sind, sich beim Gesundheitsamt zu melden. Diese Arbeitserleichterung ermöglicht es dem Gesundheitsamt, sich auf Situationen mit hohem Infektionspotenzial beziehungsweise mit Beteiligung von Personen, die einer Risikogruppen angehören, zu konzentrieren.
 
Für Kontaktnachverfolgung und Quarantäne im Bereich Schule gilt weiterhin: Sollte mehr als ein positiver Fall in der Klasse nachgewiesen werden und dieser auf den Kontakt in der Schule zurückzuführen sein, ist dies als Ausbruch zu werten und die gesamte Klasse muss in Quarantäne. Im Falle einer einzelnen Infektion in der Schulklasse werden enge Kontaktpersonen in Quarantäne geschickt. Die übrigen Schüler der Klasse, die nicht als enge Kontaktpersonen eingestuft wurden und weiterhin zur Schule gehen, werden je nach Schulart drei Mal pro Woche oder zwei Mal im Pool getestet.
 
Um die Kontaktnachverfolgung so gut wie möglich gewährleisten zu können, wird das Gesundheitsamt von sechs Kräften der Bundeswehr unterstützt. Damit sind am Landratsamt Ostallgäu aktuell insgesamt 40 Personen in der Kontaktnachverfolgung eingesetzt.
 
Die neuen Quarantäneregeln hat der Landkreis Ostallgäu in seiner Allgemeinverfügung vom 4. November erlassen. Mehr auf https://www.landkreis-ostallgaeu.de/allgemeinverfuegungen.html.

Mitteilung vom 08.10.2021

Wieder Sonderimpftermine im Ostallgäu und in Kaufbeuren

Die mobilen Teams der Impfzentren des Landkreises, der Stadt Kaufbeuren und des Roten Kreuzes bieten wieder Außentermine für eine Corona-Impfung an.

Geimpft wird mit dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer. Die mobilen Impfteams nehmen sowohl Erst- als auch Zweitimpfungen vor.

 

 

Datum

Ort

Uhrzeit

11.10.2021

Pfronten

Pfarrheim

Dr. Kohne-Weg

9:30-13:30

12.10.2021

Buchloe

Rathaus 3

Rathausplatz 1

9:30-13:30

12.10.2021

Obergünzburg

Akku-Treff

Poststr. 2

9:15-13:45

13.10.2021

Nesselwang

Alpspitzhalle

Von-Lingg-Straße 30

9:30-13:30

15.10.2021

Kaufbeuren

Gablonzer-Haus

Bürgerplatz 1

9:00-14:00

 

Durch das Laden dieser Ressource wird eine Verbindung zu externen Servern hergestellt, die evtl. Cookies und andere Tracking-Technologien verwenden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

YouTube-Videos laden