Aktuelles zum Coronavirus

Mitteilung vom 23.04.2021

Impfzentren schon bei 45.000 Impfungen – Aufruf zur Registrierung

Da die Anzahl der registrierten Personen kleiner wird, stehen die Chancen für einen schnellen Impftermin derzeit gut.

Die Corona-Schutzimpfungen im Landkreis Ostallgäu und der Stadt Kaufbeuren kommen gut voran. Da die Anzahl der registrierten Personen kleiner wird, stehen die Chancen für einen schnellen Impftermin derzeit gut. Landrätin Maria Rita Zinnecker und das Bayerische Rote Kreuz als Betreiber der Impfzentren im Ostallgäu und in Kaufbeuren rufen nun besonders die Über-70-Jährigen und Über-80-Jährigen dazu auf, sich jetzt für eine Impfung zu registrieren.
 
„Rund 45.000 Impfungen sind bisher über die beiden Impfzentren erfolgt und wir erwarten in den nächsten Wochen weiter stabile Lieferungen von Impfstoffen“, erklärt Landrätin Zinnecker. Es werde also zukünftig ein ausreichendes Angebot an Impfstoff zur Verfügung stehen. „Für die Planung und Umsetzung der Impfkampagne ist entscheidend, dass genügend Impfwillige registriert sind. Nur so kann eine optimale Verteilung der Impfdosen erfolgen. Nehmen Sie das kostenfreie Impfangebot an und registrieren Sie sich im ersten Schritt über das Internet für einen Termin“, appelliert die Landrätin an alle impfwilligen Bürgerinnen und Bürger. Natürlich könne man sich auch an den Hausarzt wenden und dort einen Termin vereinbaren. Entscheidend ist laut Zinnecker, dass der zur Verfügung stehende Impfstoff auch so schnell wie möglich verimpft werden kann. „Das Bayerische Rote Kreuz steht mit seinen Fachkräften bereit, nutzen Sie das Angebot für einen schnelleren Weg zurück zur Normalität“, sagt Alexander Denzel vom BRK-Kreisverband Ostallgäu.
 
25.000 Personen sind derzeit für eine Impfung in den beiden Impfzentren registriert. Unter diesen ermittelt eine Software des Freistaats (BayIMCO) automatisch auf Grundlage der Prioritäten der Corona-Impfverordnung eine Reihenfolge für die Impftermine. Die meisten Registrierten sind inzwischen aus den Priorisierungsgruppen 3 und 4. Gerade für Über-70-Jährige und Über-80-Jährige ist daher jetzt die beste Gelegenheit, schnell an einen baldigen Termin für die Erstimpfung zu kommen.
 
In der besonders gefährdeten Gruppe der Über-80-Jährigen haben jetzt über 82 Prozent eine erste Impfung und auch schon über 73 Prozent eine zweite Impfung erhalten. Schon kurz nach der Betriebsaufnahme der Impfzentren wurden die Bewohner und Pflegekräfte, der Alten- und Pflegeheime in Stadt und Landkreis, die ebenfalls zur höchsten Priorität gehören, geimpft.
 
Nach den Personengruppen aus der höchsten Priorität (Stufe 1) finden auch bereits seit einiger Zeit Impfungen von Personen aus den Gruppen mit hoher Priorität (Stufe 2) statt. Dazu gehören unter anderem die Über-70-Jährigen, von denen rund ein Drittel bereits eine erste Impfung erhalten hat. In einer gemeinsamen Impfaktion des Landkreises mit den Impfzentren wurden mehr als 1000 Menschen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, in Grundschulen oder Förderschulen arbeiten, und die ebenfalls zur Priorität Stufe 2 gehören, geimpft.

Mitteilung vom 23.04.2021

Amtliche Bekanntmachung: Regeln für Schulen und KiTas in der kommenden Woche

Die 7-Tage-Inzidenz liegt im Landkreis Ostallgäu am Freitag, 23. April 2021, nach der Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts bei 207,5.

Für die Schulen im Landkreis Ostallgäu gilt damit folgende Regelung:

 

In der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in Abschlussklassen findet unter den Voraussetzungen des § 18 Abs. 4 12. BayIfSMV (negatives Testergebnis) Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt. An allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.

 

Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder sind geschlossen. Regelungen zur Notbetreuung werden vom Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales im Benehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege durch Bekanntmachung erlassen. Weitere Informationen hier.
 
Diese Regelung gilt vom 26. bis 2.Mai 2021.

 

Die amtliche Bekanntmachung finden Sie hier.

Mitteilung vom 16.04.2021

Amtliche Bekanntmachung: Regeln für Schulen und KiTas in der kommenden Woche

Die 7-Tage-Inzidenz liegt im Landkreis Ostallgäu am Freitag, 16. April 2021, nach der Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts bei 247,2.

Für die Schulen im Landkreis Ostallgäu gilt damit folgende Regelung:

 

In der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in Abschlussklassen findet unter den Voraussetzungen des § 18 Abs. 4 12. BayIfSMV (negatives Testergebnis) Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt. An allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.

 

Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder sind geschlossen. Regelungen zur Notbetreuung werden vom Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales im Benehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege durch Bekanntmachung erlassen. Weitere Informationen hier.
 
Diese Regelung gilt vom 19. bis 25. April 2021.

 

Die amtliche Bekanntmachung finden Sie hier.

Mitteilung vom 16.04.2021

Impfzentren im Landkreis und der Stadt weiten Kapazitäten aus – vermehrte Impfstofflieferungen werden unverzüglich verimpft

Deshalb muss auch nicht wie in anderen Regionen über zusätzliche Sonderaktionen liegen gebliebener Impfstoff abgegeben werden.

Bei den Impfzentren im Landkreis Ostallgäu und der Stadt Kaufbeuren werden die terminlichen Kapazitäten permanent auf steigende Impfstoffliefermengen angepasst. Eine Lagerhaltung findet nicht statt. Deshalb muss auch nicht wie in anderen Regionen über zusätzliche Sonderaktionen liegen gebliebener Impfstoff abgegeben werden.
  
„Wir haben in unseren Impfzentren die Kapazitäten sehr flexibel ausgeweitet und verarbeiten die bereit gestellten Impfstoffmengen so schnell wie möglich“, erklärt Alexander Denzel vom Bayerischen Roten Kreuz, Kreisverband Ostallgäu. Damit schafft das Bayerische Rote Kreuz in den beiden Impfzentren die kontinuierlich steigende Verteilung der Mehrmengen und ermöglicht den Impfwilligen eine freiere Terminwahl.
 
Daneben sind im Ostallgäu und der Stadt Kaufbeuren weiterhin auch noch die mobilen Impfteams unterwegs, die die Impfungen bei Personen vornehmen, die keine Möglichkeit haben in eines der Impfzentren zu gelangen. Flankiert wird die Impfkampagne zunehmend auch durch die örtlichen Hausärzte.
 
Bisher wurden in den beiden Impfzentren und durch die mobilen Teams rund 40.000 Impfungen durchgeführt.

Mitteilung vom 15.04.2021

Maskenpflicht entfällt bei Gesprächen mit Hörgeschädigten

Das Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung ist erlaubt, solange es zu Identifikationszwecken oder zur Kommunikation mit Menschen mit einer Hörbehinderung nötig ist.

Darauf weisen das Landratsamt Ostallgäu und die Beratungsstelle für Hörgeschädigte und Angehörige in Augsburg hin. Manche Menschen müssen die Lippen ihres Gesprächspartners sehen, um ihn zu verstehen. Betroffen sind zum Beispiel Menschen mit einer Hörschädigung oder schwerhörige Personen.
 
Für gehörlose und hörgeschädigte Personen sind die Schutzmasken eine Barriere, die dem Betroffenen eine wichtige Kommunikationsmöglichkeit nimmt. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber auch eine Ausnahme von der Maskenpflicht gemacht, solange es zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung erforderlich ist. Nachweisen kann man die Höreinschränkung bei Bedarf durch ein ärztliches Attest oder einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „Gl“ (= Gehörlosigkeit).
 
Trotzdem würden viele Betroffene auf Unverständnis stoßen, berichtet Uta Baer von der Beratungsstelle für Hörgeschädigte und Angehörige in Augsburg. „Vielleicht ist die Rechtslage nicht hinreichend bekannt, vielleicht hat man auch Sorge um ein Infektionsrisiko“, sagt Uta Baer von der Beratungsstelle für Hörgeschädigte und Angehörige in Augsburg. „Aber solange der Betroffene selbst seine FFP2-Maske aufhat, besteht für den Gesprächspartner nur ein sehr geringes Infektionsrisiko.“
 
Dr. German Penzholz, Inklusionskoordinator am Landratsamt, bittet deshalb: „Wenn Sie in Ihrer beruflichen Aufgabe mit einem Menschen mit Höreinschränkung reden, nehmen Sie wenn möglich die Maske ab und helfen Sie damit dem Betroffenen.“
 
Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_12/true
 
Kontakt zur Beratungsstelle für Hörgeschädigte und Angehörige erhalten sie telefonisch unter 0821 455 250-35 und per E-Mail beratungsstelle-augsburg(at)regens-wagner.de.

Mitteilung vom 12.04.2021

Öffentliche Bekanntmachung: Ostallgäu überschreitet an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz von 200

Damit gelten im Landkreis Ostallgäu ab dem 14.04.2021 die Regelungen aus der Bekanntmachung. Es gelten die Inzidenzzahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI).

Mitteilung vom 09.04.2021

Corona-Pandemie: Regeln für Schulen und KiTas

Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Ostallgäu liegt über 200. Für Schulen und KiTas gelten in der nächsten Woche folgende Regeln.

Das Landratsamt Ostallgäu macht amtlich bekannt, dass die nach § 28a Abs. 3 S. 12 IfSG bestimmte Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) am Freitag, 9. April 2021, nach der Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts bei 214,6 liegt.


Im Landkreis Ostallgäu überschreitet somit die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 100.


1. Für die Schulen im Landkreis Ostallgäu gilt damit folgende Regelung:
· In der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in Abschlussklassen findet unter den Voraussetzungen des § 18 Abs. 4 12.BayIfSMV (negatives Testergebnis) Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht
statt.


Hinweis:
Am Präsenzunterricht und an Präsenzphasen des Wechselunterrichts dürfen nur Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die zu Beginn des Schultages über ein schriftliches oder elektronisches negatives Ergebnis eines PCR- oder POC-Antigentests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verfügen und auf Anforderung der Lehrkraft vorweisen oder in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis vorgenommen haben. Die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung oder der in der Schule vorgenommene Selbsttest dürfen höchstens 48 Stunden vor dem Beginn des jeweiligen Schultags vorgenommen worden sein.


· An allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.


2. Für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen für Kinder gelten damit im Landkreis Ostallgäu folgende Regelungen:
Die Einrichtungen sind geschlossen.


Diese Regelungen gelten für den Landkreis Ostallgäu für die Dauer der folgenden Kalenderwoche von Montag bis zum Ablauf des folgenden Sonntags. Sie gelten also vom 12. April 2021 bis 18. April 2021.

Mitteilung vom 01.04.2021

Inzidenz über 100: Regeln für Schulen und KiTas

Die 7-Tage-Inzidenz liegt im Landkreis Ostallgäu am Donnerstag, 1. April 2021, nach der Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts bei 301,1.

Für die Schulen im Landkreis Ostallgäu gilt damit folgende Regelung:
 
In der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in Abschlussklassen findet mit negativem Testergebnis Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt. An allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.
 
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder sind geschlossen. Regelungen zur Notbetreuung werden vom Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales im Benehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege durch Bekanntmachung erlassen. Weitere Informationen hier.
 
Diese Regelung gilt vom 5. April 2021 bis 11. April 2021.
 
Es wird darauf hingewiesen, dass das Landratsamt laut Anordnung der Regierung von Schwaben die Anordnung trotz der Osterferien herausgeben muss, da es einige Schulen gibt, die auch in den Ferien unterrichten dürfen.

 

Die Bekanntmachung finden Sie hier.

Mitteilung vom 31.03.2021

Ausflugsverkehr in touristische Regionen: Sicherheitsbehörden und Polizei wappnen sich und werden verstärkt kontrollieren

Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West und der Landratsämter Oberallgäu, Ostallgäu und Lindau

„In enger Abstimmung mit den Kreisverwaltungsbehörden und den betroffenen Gemeinden dienen diese Schwerpunktkontrollen der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und dem Schutz unserer Natur. Wir bitten sowohl die Ausflügler, als auch die Anwohner, gegenseitig aufeinander Rücksicht zu nehmen", so Polizeipräsidentin Dr. Claudia Strößner
 
Im Zuge der coronabedingten Einschränkungen kam es im vergangenen Jahr zu einer punktuell starken Zunahme des Ausflugsverkehrs. Im Frühjahr und über die Sommermonate ächzten touristische Gemeinden im Zuständigkeitsbereich des PP Schwaben Süd/West unter der Last des damit verbundenen hohen Verkehrsaufkommens. Verkehrsbehinderungen vor Ort und auf den An- und Abfahrtswegen, sowie Verstöße gegen Umweltvorschriften durch „wildes“ Parken oder Campieren in geschützten Bereichen waren die Folgen. Die Überlastung örtlicher Parkflächen insbesondere an Seen und im alpinen Bereich führte dazu, dass vielerorts verbotswidrig Bundes- oder Kreisstraßen sowie Wohngebiete zugeparkt wurden.
 
Ab dem 12. April 2021 werden die vom Ausflugsverkehr betroffenen Dienststellen im Polizeipräsidium Schwaben Süd/West verstärkt an touristischen Hotspots die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und naturschutzrechtlichen Bestimmungen überwachen. Hierbei werden die örtlichen Polizeiinspektionen regelmäßig von Kräften der Operativen Ergänzungsdienste, der Verkehrspolizeiinspektionen und der Bayerischen Bereitschaftspolizei unterstützt. Auch die Kontrollgruppe Motorrad ist in diese Schwerpunktkontrollen eingebunden.
 
Parkverstöße können zu einem Verwarnungsgeld, einer Bußgeldanzeige oder beispielsweise im Fall eines Rettungswegs zum Abschleppen des Fahrzeugs führen. Verstöße gegen Umweltschutzvorschriften durch Parken oder Campieren in Landschafts- oder Naturschutzgebiet können von den jeweils örtlich zuständigen Landratsämtern mit Bußgeldern geahndet werden.

Mitteilung vom 31.03.2021

Maskenpflicht am Hopfensee

Aufgrund der aktuell hohen 7-Tage-Inzidenz im Ostallgäu gilt diese ab sofort bis vorerst 11. April 2021.

Aufgrund der aktuell hohen 7-Tage-Inzidenz im Ostallgäu und durch den für das Osterwochenende zu erwartenden großen Besucherandrang auf die Gemeinden im südlichen Landkreis kann insbesondere an der Uferstraße am Hopfensee nicht mehr der aus Infektionsschutzgründen notwendige Mindestabstand gewahrt werden. Das Landratsamt Ostallgäu ordnet daher in Abstimmung mit der Stadt Füssen für die Uferstraße innerorts in Hopfen am See für die Zeit zwischen 5 Uhr und 24 Uhr eine Maskenpflicht an.
    
Die Maskenpflicht dort gilt ab sofort bis vorerst 11. April 2021. Zudem ist es Uferstraße innerorts in Hopfen am See in dieser Zeit nicht erlaubt, Alkohol zu konsumieren. „Wir befürchten für die Osterfeiertage und darüber hinaus einen Besucherandrang im südlichen Landkreis, deshalb ist diese Maßnahme sinnvoll“, sagt Landrätin Maria Rita Zinnecker

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