Erklärung zur BarrierefreiheitFür uns gelten folgende Rechtsvorschriften: Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz – BayBGG) und Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV)
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für folgende Websites
Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu unserer WebsiteWir (Landkreis Ostallgäu) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten und arbeiten derzeit an einem neuen Internet-Auftritt (Relaunch). Aufgrund der Fülle des Materials und der Komplexität des Internet-Auftritts wird die neue Website voraussichtlich Anfang 2026 live gehen.
Feedback und KontaktangabenSind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang?
Melden Sie sich gerne bei uns unter: Landkreis Ostallgäu
Stand der Vereinbarkeit mit den AnforderungenDie oben genannten Webseiten sind aktuell nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit (BFSG) vereinbar. Im Einzelnen:
Evaluationsmethode: Selbsteinschätzung
DurchsetzungsverfahrenSollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung E-Mail: bitv(at)bayern.de
Erstellung dieser Erklärung zur BarrierefreiheitDiese Erklärung wurde am 18.06.2025 erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 18.06.2025 überprüft. |
|