Die Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) des Bundes regelt Pflichten vor, bei und nach der Einreise nach Deutschland aus bestimmten Gebieten. Die Regelungen betreffen unter anderem
- Absonderungs-/Quarantänepflicht
- Nachweispflicht (Test-, Impf-, Genesenennachweis)
- Ausnahmen
- Beförderungsverbot aus Virusvarianten-Gebieten und weitere Pflichten für Beförderer, Verkehrsunternehmen und Mobilfunknetzbetreiber
Detaillierte Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit – insbesondere über folgenden Link:
Aktuelle Informationen für Reisende (bundesgesundheitsministerium.de)