
Ihren Testnachweis können Sie dem Landratsamt Marktoberdorf auch über folgende E-Mail-Adresse übermitteln, falls dies über die Digitale Einreiseanmeldung nicht möglich ist: Einreise(at)lra-oal.bayern.de
Die Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) des Bundes regelt Pflichten vor, bei und nach der Einreise nach Deutschland. Die Regelungen betreffen unter anderem
- Anmeldepflicht (Digitale Einreiseanmeldung)
- Absonderungs-/Quarantänepflicht
- Nachweispflicht (Test-, Impf-, Genesenennachweis)
- Ausnahmen
- Beförderungsverbot aus Virusvarianten-Gebieten und weitere Pflichten für Beförderer, Verkehrsunternehmen und Mobilfunknetzbetreiber
Detaillierte Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit – insbesondere über folgende Links:
Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) (bundesgesundheitsministerium.de)
Fragen und Antworten zur Einreise nach Deutschland (bundesgesundheitsministerium.de)
Durch das Inkrafttreten der CoronaEinreiseV wird die bislang in Bayern geltende Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) aufgehoben, so dass sich ab dem 13. Mai 2021 die Quarantänepflichten nach der Einreise nach Bayern ausschließlich nach der CoronaEinreiseV der Bundesregierung bestimmen.