Freistaat Bayern
Zur Unterstützung von Geschädigten, die durch die Unwetterereignisse Ende Mai und Anfang Juni enorme Schäden erlitten haben, stellt der Freistaat Bayern im Rahmen einer Soforthilfeaktion finanzielle Hilfen zur Verfügung. Als erste rasche finanzielle Unterstützung für Privathaushalte und nicht gewerbliche Vermieter sind die Soforthilfen „Haushalt/Hausrat“ und „Ölschäden an Gebäuden“ nach Maßgabe der Soforthilferichtlinie vorgesehen. Bei eindringendem Grundwasser (etwa durch die Bodenplatte, die Wände oder Öffnungen wie Abwasserleitungen) ist eine Soforthilfe nach der Richtlinie (sowohl Haushalt/Hausrat als auch Ölschäden an Gebäuden) nicht möglich. Sofern das Grundwasser jedoch erst an die Oberfläche getreten und dann von außen, also oberirdisch in die Immobilie eingedrungen ist, kann Soforthilfe gewährt werden. Der zeitliche Geltungsbereich der Finanzhilfeaktion wurde auf den Zeitraum vom 31. Mai bis 11. Juni 2024 festgelegt.
Geschädigte im Landkreis Ostallgäu können die Hilfen beantragen beim
Landratsamt Ostallgäu
SG 11 Soforthilfe
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Die Anträge (s. u.) können ausgedruckt und unterschrieben entweder direkt im Landratsamt abgegeben oder postalisch eingereicht beziehungsweise eingescannt per E-Mail an sicherheit.ordnung@lra-oal.bayern.de geschickt werden. Den Anträgen soll eine Kopie des Personalausweises beigelegt werden. Wir weisen darauf hin, dass die Anträge bis spätestens 30. September 2024 einzureichen sind. Verspätet eingehende Anträge können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Anträge, Soforthilferichtlinie und Datenschutzhinweis:
Antragsformular für Soforthilfe 'Haushalt-Hausrat'
Antragsformular für Soforthilfe Ölschäden an Gebäuden
Soforthilferichtlinie
Informationsblatt zum Datenschutz
Kontakt:
Herr Stadler
E-Mail: steven.stadler(at)lra-oal.bayern.de
Tel.: 08342 911-299
und
Herr Rieger
E-Mail: christian.rieger(at)lra-oal.bayern.de
Tel.: 08342 911-298