Schüler / Schülerin positivErfüllen Schülerinnen und Schüler die Voraussetzungen für enge Kontaktpersonen (Nr. 1.1 der AV) oder die Voraussetzungen für positiv auf SARS-CoV-2 getestete Personen (Nr. 1.3 der AV), so gelten die Bestimmungen der aktuell geltenden Allgemeinverfügung über die Quarantäne von Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen (AV Isolation).
Hinweis bei positivem Selbsttest im Rahmen der Testungen in der Klasse:
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus unter folgendem Link: FAQ zum Unterrichtsbetrieb an Bayerns Schulen Die Mitschüler*innen, die vom Gesundheitsamt als enge Kontaktpersonen eingestuft werden, müssen sich in Quarantäne begeben.
Für diese Schüler*innen gelten die Bestimmungen für enge Kontaktpersonen.
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