OAL 10 Neubau Geh- u. Radweg Kraftisried-Unterthingau mit Ausbau OAL 10 (BA1)
Fortschrittsgrad
Zieldatum
voraussichtlich Ende Oktober 2022
Sachverhalt / Rechtslage
Der erste Bauabschnitt behandelt den verkehrsgerechten Ausbau der OAL 10 zwischen Unterthingau und Landkreisgrenze. Die Zufahrt zum Lebensmittelmarkt wird wegen des Eröffnungtermis vorab durchgeführt. Träger der Baulast für die Kreisstraße ist der Landkreis Ostallgäu und für die Linksabbiegespuren die Gemeinde Kraftisried und der Markt Unterthingau. Der Bauabschnitt 1 beginnt südöstlich von Kraftisried an der Auf- bzw. Abfahrt der B 12 und endet östlich des Weilers "Jägermühle". Der bestandsorientierte, 2-streifige Ausbau wird in der Regel mit einer Breite von 7,00 m ausgebaut. Nur an den Linksabbiegespuren wird die Fahrbahn aufgeweitet. An den prägnanten Einmündungen werden die Querungen, sowie die Bushaltestelle in der Kreisstraße behindertengerecht beidseitig ausgebaut.
Wirkung - Nutzen
Die Kreisstraße entspricht in ihrer Erscheinungsform nicht mehr den heutigen Anforderungen an eine verkehrssichere Straßenverbindung. Der fehlende Geh- und Radweg sowie die vielen Fahrbahnschäden stellen vor dem Hintergrund einer zunehmenden Verkehrsentwicklung erhebliche Sicherheitsdefizite dar. Der Ausbau ist zwingend erforderlich. Der Ausbau führt zu einer deutlichen Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Durch die Errichtung der Linksabbiegespuren kommt es zu einem gefahrlosen Ein- und Ausfahren in die Ortsstraßen und den Gewerbegebieten. Das gleichzeitige Anlegen eines Geh- und Radweges trennt die Verkehrsteilnehmer und verbessert dadurch wesentlich die Verkehrssicherheit. Die Beseitigung der baulichen Mängel und der Unstetigkeiten führen zu einer Kontinuität und zu einer Verringerung der Lärm- und Abgasemissionen was, sich positiv auf Mensch und Natur auswirkt. Die Anlage und Ausführung des Buskap´s wird behindertengerecht ausgeführt. Die Bordhöhe beträgt einheitlich 18 cm.
OAL 10, Jägermühle | DTV 4456 Kfz/24 h gesamt, DTV SV 292 (6,55%) Kfz/24 h |
Finanzielle Auswirkungen
Straßenbau: | Kostenberechnung Stand 12.2021 | | Kosten nach Submission |
Projektkosten gesamt | 1.290.000 € | | 960.000 € |
Anteil Gemeinde | 283.000 € | | 135.000 € |
Anteil Landkreis | 1.007.000 € | | 825.000 € |
zuwendungsfähige Kosten | 1.007.000 € | | 825.000 € |
Förderung Freistaat Bayern GVFG | 450.000 € | | 380.000 € |
Radwegbau: | Kostenberechnung Stand 12.2021 | | Kosten nach Submission |
Projektkosten gesamt | 840.000 € | | 710.000 € |
Anteil Gemeinde | 653.000 € | | 540.000 € |
Anteil Landkreis | 187.000 € | | 170,000 € |
zuwendungsfähige Kosten | 840.000 € | | 710.000 € |
Förderung Freistaat Bayern Stadt-Land | 620.000 € | | 520.000 € |
Ablauf / Dokumentation
04.12.2020 | Beschluss Kreisausschuss |
21.05.2021 | Förderantrag RvS Radweg |
23.07.2021 | Förderantrag RvS Kreisstraße |
04.05.2022 | Submission |
25.05.2022 | Auftrag an Fa. Kutter |
Juni 2022 | Baubeginn |
Ende 2022 | geplante Fertigstellung |
Verantwortlich
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer Nr. | E-Mail |
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Hubert Taufratshofer Sachbearbeiter | 08342 911-508 | -548 | C 311 | |