Freibadeplätze

Satzungen und Verordnungen

Badeplätze des Landkreises Ostallgäu am Forggensee, Illasbergsee und Bannwaldsee

 

Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs an den Badeplätzen des Landkreises Ostallgäu

Gültig seit 2. Juni 2017

 

Badeplatzsatzung über Freibadeplätze des Landkreises Ostallgäu

Gültig seit 1. April 2024

 

Badeplatz Osterreinen

Lageplan

Ausschreibungen

Verpachtung Naturbadeplatz Illasbergsee mit Kiosk

 

Der Landkreis Ostallgäu verpachtet ab 2026 (mit Vertragsbeginn im II. Quartal) zunächst bis 2030 den Naturbadeplatz Illasbergsee mit Badekiosk.

 

 

Ziel der Ausschreibung:

 

Der Landkreis Ostallgäu unterhält den Naturbadeplatz Illasbergsee als öffentliche, dem Gemeinwohl dienende Einrichtung, zur Förderung der Gesundheit, der sportlichen Betätigung, Entspannung und Erholung der Bevölkerung. Die Benutzung steht grundsätzlich jedermann kostenlos frei.

Den Einheimischen und Gästen soll weiterhin ein familienfreundlicher Naturbadeplatz in gepflegter Umgebung geboten werden. Die Liegewiese wird durch einen qualitativ und preislich attraktiven Kioskbetrieb für die Besucher aufgewertet. Da sich der gut ausgestattete Badekiosk direkt am Radweg (Umrundung Forggensee) befindet, bietet sich auch über die Badesaison hinaus ein gewinnbringender Betrieb der Einrichtung an.

 

 

Angaben zum Kioskbetrieb:

 

Das Kioskgebäude wurde ab 2011 weitgehend erneuert und saniert und befindet sich in einem guten Zustand. Die Küchenausstattung wird im Rahmen der Verpachtung zur Verfügung gestellt. Unterhalt und Neuanschaffungen gehen z. L. des Pächters. Das Inventar kann auf Wunsch übernommen werden. Ein Kioskbetrieb während des Badebetriebs ist seitens des Pächters zu gewährleisten. Der Landkreis bietet faire Pachtkonditionen und Brauereifreiheit!

 

 

Angaben zum Pachtgrundstück:

 

Größe: ca. 1 ha. Verpflichtung zur Grünflächenpflege, Verkehrssicherung, Müllbeseitigung und Reinigung (u. a.) für den Pächter.

 

 

Weiteres:

 

Alle Betriebskosten und Bauunterhalt gehen z. L. des Pächters. Der Pächter hält die Besucher zur Einhaltung der Badeplatzsatzung des Landkreises im Rahmen des Hausrechts an.

 

 

Bewerbungsunterlagen:

 

  • Darstellung Gesamtkonzept Kioskbetrieb (u.a. vorgesehenes Angebot inkl. Preisstruktur)
  • Organisation Grünflächenpflege (z. B. Maschineneinsatz)
  • Organisation Verkehrssicherung
  • Lebenslauf

 

 

Der Landkreis wird von den Bewerbern, die in die engere Auswahl gelangen, im nächsten Schritt weitere Unterlagen anfordern.

 

Die Ausschreibung beinhaltet Auszüge eines abzuschließenden Pachtvertrags und dient zur Orientierung. Details zu Vertragsinhalten werden geeigneten Bewerbern im Rahmen weiterer Vertragsverhandlungen zur Verfügung gestellt.

 

Bewerbungen sind bis spätestens 10.01.2026 abzugeben.

 

Bitte übermitteln Sie Ihre Unterlagen bevorzugt per E-Mail an stephan.ultsch(at)lra-oal.bayern.de bzw. auf dem Postweg an den Landkreis Ostallgäu, Immobilien und kreiseigene Schulen, Schwabenstraße 11, 87616 Marktoberdorf.

 

 

 

 

 

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