Bundestagswahl

Bundestagswahl 2025

Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag fand am 23. Februar 2025 statt.

 

Hier geht es zu den Ergebnissen.

 

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Landesamts für Statistik und der Bundeswahlleiterin.

 

Wahlbekanntmachungen:

Bekanntmachung über das endgültige ErgebnisBekanntmachung über das endgültige Ergebnis

 

 

 

 

Bundestagswahl 2021

Die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag fand am 26. September 2021 statt.

 

Zum Ergebnis

Bundestagswahl 2017

Die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag fand am 24.09.2017 statt.

 

Zum Ergebnis

Allgemeine Informationen

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten, die nach Artikel 38 Grundgesetz in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.

 

Für die Wahl zum Deutschen Bundestag sind insbesondere das Bundeswahlgesetz (BWG), die Bundeswahlordnung (BWO), das Wahlstatistikgesetz (WStatG) maßgebend. Darin sind u.a. das Wahlsystem, die Wahlorgane, das Wahlrecht und die Wählbarkeit, die Vorbereitung der Wahl, die Wahlhandlung und die Feststellung des Wahlergebnisses geregelt.

 

Das aktive Wahlrecht, d. h. das Recht bei der Wahl seine Stimme abgeben zu können, besitzt jeder Deutsche, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, der seit mindestens drei Monaten im Bundesgebiet seine Wohnung oder seinen sonstigen gewöhnlichen Aufenthaltssitz inne hat und der nicht auf Grund gesetzlicher Regelungen vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
 
Jeder Wähler besitzt zwei Stimmen: die Erststimme und die Zweitstimme.
Dieses System ist auch als personalisierte Verhältniswahl bekannt. Es kombiniert die Wahl von Direktkandidaten mit der proportionalen Sitzverteilung im Bundestag.

 

Die Wahlrechtsreform 2023 führt jedoch eine wichtige Veränderung ein: Die Zahl der Abgeordneten wird gesetzlich auf 630 Personen beschränkt. 

 

Die wichtigsten Änderungen nach der Wahlrechtsreform:

 

Feste Sitzanzahl: 

  • Die Zahl der Bundestagsabgeordneten wird auf gesetzlich 630 festgelegt. Überhang- und Ausgleichsmandate entfallen vollständig.
  • Zweitstimmendeckung: Die Sitzverteilung richtet sich ausschließlich nach den Zweitstimmen. Direktmandate zählen nur, wenn sie durch die Zweitstimmen gedeckt sind.
  • Proportionale Repräsentation: Die Verteilung der Sitze auf die Landeslisten garantiert, dass die Zusammensetzung des Bundestages dem Zweitstimmenergebnis entspricht.

 

Was wähle ich mit der Erststimme?

  • Mit der Erststimme wird eine Person aus dem jeweiligen Wahlkreis direkt gewählt. Deutschland ist in 299 Wahlkreise aufgeteilt. 
  • So funktioniert die Wahl: Die Kandidatin oder der Kandidat mit den meisten Erststimmen im Wahlkreis gewinnt das Direktmandat und zieht direkt in den Bundestag ein – jedoch nur, wenn die Partei insgesamt genügend Sitze durch die Zweitstimmen erhält.
  • Das ist neu: Wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr durch die Zweitstimmen zustehen, entfallen die Direktmandate mit den niedrigsten Stimmenanteilen. Dies nennt man Zweitstimmendeckung.

 

Was wähle ich mit der Zweitstimme?

  • Mit der Zweitstimme entscheidet man nicht über eine Person, sondern über die Landesliste einer Partei. Diese Liste enthält die Kandidatinnen und Kandidaten, die eine Partei für das jeweilige Bundesland in den Bundestag schicken möchte. Die Zweitstimme bestimmt allein, wie viele Sitze jede Partei im Bundestag erhält, und legt somit die Mehrheitsverhältnisse im Parlament fest.
  • So funktioniert die Verteilung: 
    Die Verteilung der Zweitstimmen untergliedert sich in Oberverteilung und Unterverteilung.
    • Die Oberverteilung berechnet, wie viele Sitze einer Partei bundesweit zustehen, basierend auf dem Zweitstimmenergebnis.
    • Nach der Unterverteilung werden die Sitze dann auf die Landeslisten der Partei verteilt.
  • Direktmandate haben Vorrang: Kandidatinnen und Kandidaten, die ein Direktmandat gewinnen, ziehen vorrangig in den Bundestag ein. Die weiteren Sitze, die einer Partei nach dem Zweitstimmenergebnis zustehend, werden mit weiteren Kandidatinnen und Kandidaten von den Landeslisten besetzt.
  • Fünf-Prozent-Hürde: Parteien müssen bundesweit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erreichen oder drei Direktmandate durch die Erststimme gewinnen, um in den Bundestag einziehen zu können.
     

 

Wählbar in den Deutschen Bundestag ist jeder Deutsche, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und der nicht auf Grund gesetzlicher Regelungen die Wählbarkeit verloren hat.

 

Der Landkreis Ostallgäu ist Teil des Wahlkreises 257, der mit der Bundestagswahl 2025 neu eingeteilt wurde. Neben der Stadt Kaufbeuren gehören künftig die Gemeinde Graben sowie die Verwaltungsgemeinschaften Großaitingen, Langerringen und Lechfeld aus dem Landkreis Augsburg zum Wahlkreis 257 Ostallgäu. Die Stadt Memmingen und der Landkreis Unterallgäu bilden nunmehr einen eigenen Wahlkreis 255 Memmingen-Unterallgäu.

 

Informationen in Gebärdensprache zur Bundestagswahl gibt es auf der Webseite des Bundestags. Wahlschablonen für Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung können beim Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. bestellt werden.

Kontakt

Rainer Kunzmann

Landratsamt Ostallgäu

Schwabenstr. 11

87616 Marktoberdorf

Tel. 08342 911-321

Kontaktformular

Kreiswahlleiter

Ralf Kinkel
Tel.: 08342 911-307

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