Volksentscheide

Volksentscheide vom 15.09.2013

Am 15.09.2013 fanden parallel zur Landtags- und Bezirkswahl fünf Volksentscheide zur Änderung der Bayerischen Verfassung statt.

 

1. "Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen": Die Angelegenheit soll als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen werden. Damit soll klargestellt werden, dass die Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse für ganz Bayern gilt und zwar gleichermaßen für ländliche und städtische Gebiete.

 

2. " Förderung des ehrenamtlichen Einsatzes für das Gemeinwohl": Die Angelegenheit soll als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen werden und richtet sich an Staat und Gemeinden.

 

3. "Angelegenheiten der Europäischen Union": Der Landtag kann die Staatsregierung in ihren Aufgaben bei der Übertragung von Gesetzgebungszuständigkeiten Bayerns auf die Europäische Union durch Gesetz binden. Die Staatsregierung hat die Stellungnahmen des Landtags zu Vorhaben der Europäischen Union die Gesetzgebungszuständigkeiten Bayerns unmittelbar betreffen, maßgeblich zu berücksichtigen. Die Pflicht der Staatsregierung, den Landtag in Angelegenheiten der Europäischen Union zu informieren, wird ausdrücklich in die Verfassung aufgenommen.
 
4. "Schuldenbremse": Ab dem Haushaltsjahr 2020 dürfen keine neuen Schulden (keine Nettokreditaufnahme) mehr aufgenommen werden. Abweichung soll nur erlaubt sein, um einer negativen konjunkturellen Entwicklung entgegen zu wirken. Weitere Ausnahmen: Naturkatastrophen und andere außergewöhnliche Notsituationen, um die Handlungsfähigkeit des Landes zur Krisenbewältigung zu gewährleisten. Tilgungsregelung und Rückführung binnen eines angemessenen Zeitraums sind vorzusehen.

 

5. "Angemessene Finanzausstattung der Gemeinde": Verankerung des Anpruchs der Gemeinden und Gemeindeverbände gegen das Land auf eine angemessene Finanzausstattung. Dieser ist abhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Staates.

 

Zu den Ergebnissen

Kontakt

Rainer Kunzmann

Landratsamt Ostallgäu

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Kreiswahlleiter

Ralf Kinkel
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