Besuch nur noch mit 3G-Nachweis und nach Terminvereinbarung

Seit 20. Januar 2022 ist ein Besuch des Landratsamtes Ostallgäu nur noch nach vorangegangener Terminvereinbarung und mit einem 3G-Nachweis möglich. Dies gilt auch für die Außenstellen. Ausgenommen sind die Wertstoffhöfe. Die Nachweiskontrolle erfolgt im Rahmen einer Einlasskontrolle am Haupteingang. Am Mittwochnachmittag ist die Behörde geschlossen – eine Terminvereinbarung für diese Zeit ist nicht möglich. 
  

Der 3G-Nachweis kann durch Nachweis einer vollständigen Impfung, einer Genesung oder eines negativen Antigen-Schnelltests, der nicht älter als 24 Stunden ist, erfolgen. Es ist auch ein negativer PCR-Test zulässig, der nicht älter als 48 Stunden ist. Termine sind beim jeweiligen Sachbearbeiter anzumelden. 
  

Für KFZ-Zulassungs- oder Führerscheinangelegenheiten im Bürgerservice steht die gewohnte Online-Terminbuchung unter www.buerger-ostallgaeu.de/terminreservierung zur Verfügung. Für die Abholung eines Führerscheins, die Abmeldung eines Kraftfahrzeuges und die Abgabe beziehungsweise Abholung von Händlerzulassungen ist keine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
  

Kinder bis einschließlich fünf Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sowie Schülerinnen oder Schüler bis 17 Jahre, die in der Schule dreimal wöchentlich getestet werden, sind von der Testpflicht ausgenommen. Bei den Schülerinnen und Schülern reicht die Vorlage des Schülerausweises, einer Schulbescheinigung, eines Schüler-Abos oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule aus.
  

Die Pflicht zum Tragen einer Maske bleibt bestehen. Personen ab 18 Jahren müssen eine Maske mit FFP2- oder vergleichbarem Standard tragen. Wer nur Anträge oder notwendige Unterlagen abgeben möchte, kann diese auch in den Briefkasten werfen.

Durch das Laden dieser Ressource wird eine Verbindung zu externen Servern hergestellt, die evtl. Cookies und andere Tracking-Technologien verwenden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

YouTube-Videos laden