OAL 05, Radweg Ruderatshofen - EbenhofenZieldatum 2025Sachverhalt / Rechtslage Die Kreisstraße OAL 5 beginnt an der Landkreisgrenze zwischen Ollarzried und Obergünzburg und verläuft von dort in östlicher Richtung über Günzach-Aitrang-Ruderatshofen, Ebenhofen, Altdorf bis nach Bertoldshofen zur B 472. Zur Verbindung der Gemeinden Ruderatshofen und Biessenhofen über vorhandene Geh- und Radwege, sowie Wirtschaftswege ist der Ausbau von Ruderatshofen bis Ebenhofen ein Lückenschluss und trägt zur wesentlichen Verbesserung sowie Erhöhung der Sicherheit des Berufs- und Alltagsradverkehrs zwischen den beiden Gemeinden bei. Die Maßnahme umfasst den Bau eines unselbständigen Geh- und Radweges entlang der Kreisstraße OAL 5 von Ruderatshofen nach Ebenhofen, sowie die Errichtung einer Mittelinsel als Querungshilfe am westlichen Ortseingang von Ebenhofen.
Wirkung - Nutzen Der Geh- und Radweg ist ein Lückenschluss zwischen dem neu hergestellten Geh- und Radweg am neuen Kreisverkehr östlich Ruderatshofen und den in Ebenhofen beginnenden beidseitigen Radwegen, wodurch auch der neu geplanten Bahnsteig in Ebenhofen angebunden werden sollen. Die Querungshilfe dient der gefahrenlosen Überquerung der Fußgänger und der Radfahrer für die Nutzung der beidseitigen Geh-Radwege in Ebenhofen und der Anbindung des südlich gelegenen Wirtschaftsweges als Verbindung nach Marktoberdorf. Mit dem geplanten interkommunalen Geh- und Radweg mit Einbau einer Querungshilfe wird die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer zwischen den beiden Gemeinden enorm erhöht. Finanzielle Auswirkungen Die Gesamtkosten für den Geh- und Radweg belaufen sich auf insgesamt 1.107.592,78 €. |
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