Aktuelles

Mitteilung vom 16.01.2026

Servicestelle Beruf bietet kostenlose Seminare und Beratungen zur beruflichen (Neu-)Orientierung im Landkreis Ostallgäu

Die Gleichstellungsstelle des Landkreises Ostallgäu organisiert wieder kostenlose Seminare zur beruflichen (Neu-)Orientierung oder zur Existenzgründung.

Die Angebote der „Servicestelle Beruf“ sind für alle Ostallgäuerinnen und Ostallgäuer kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich.

 

Seminare und Beratungen der Servicestelle Beruf

 

  • „Finanzplanung für Frauen oder wie gelingt mir die finanzielle Unabhängigkeit?“ am 4. Februar 2026, von 9 bis 11 Uhr im Landratsamt in Marktoberdorf: Über die Kunst des Investierens, die richtige Geldanlage sowie den Aufbau meiner Altersvorsorge. Sie bekommen Tipps und Hinweise zum Thema „Geld“ mit dem Ziel, dass Sie sich an Ihren eigenen Vermögensaufbau herantrauen.
  • „Wie bewerbe ich mich?“ am 9. Februar 2026, von 9 bis 11 Uhr im Landratsamt in Marktoberdorf: Von Beraterin Patricia Mühlebach erfahren die Teilnehmerinnen, wie sie Lücken im Lebenslauf behandeln, wie eine überzeugende Bewerbungsmappe aussehen kann, wie sie sich und ihre Fähigkeiten optimal präsentieren und wie sie eine Bewerbungsinitiative starten.
  • „Der Minijob“ – Nachteile und Möglichkeiten“ am 16. März 2026, von 9 bis 11 Uhr in der Volkshochschule in Biessenhofen: An diesem Vormittag wird die Problematik dieser Beschäftigungsverhältnisse geklärt, über Benachteiligungen gesprochen und es werden Möglichkeiten gezeigt, Nachteile in den Griff zu bekommen und Chancen zum Weiterkommen zu nutzen.

 

Zusätzlich bietet die „Servicestelle Beruf“ im Anschluss an jeden Vortrag, sowie nach Terminvereinbarung Einzelberatungen zu allen Fragen rund um die berufliche Neuorientierung, den Wiedereinstieg beziehungsweise rund ums „Selbstständig-Machen“ an. Anmeldung und Informationen und Anmeldung bei der Gleichstellungsstelle des Landkreises Ostallgäu: Telefon 08342 911-287 oder per E-Mail: gleichstellungsstelle(at)lra-oal.bayern.de oder direkt bei der „Servicestelle Beruf“, Kempten, Rathausplatz 22, 4. Stock, Zimmer 401, Telefon 0831 2525-7272, EServicestelle-Beruf(at)Kempten.de.

 

Die „Servicestelle Beruf für gleichberechtigte berufliche Entwicklung" hat es sich zum Ziel gesetzt, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Sie bietet Beratung und Unterstützung zu allen Fragen der Karriere- und Existenzgründungsplanung, zum Wiedereinstieg nach der Familienzeit, zur beruflichen Umorientierung und Weiterbildung sowie zu Fragen bei Bewerbungen. Der Landkreis Ostallgäu ist an der Finanzierung des Büros beteiligt, um seine Bürgerinnen und Bürger, die Familie und Beruf unter einen Hut bringen wollen, zu unterstützen und um ihre Chancengleichheit im Berufsleben zu fördern. 

 

Mitteilung vom 13.01.2026

Pflegestützpunkt vor Ort – Individuelle Beratungstermine in Buchloe

Der Pflegestützpunkt Ostallgäu bietet in Zusammenarbeit mit der Quartiersmanagerin am Freitag, 6.2.2026 einen Beratungstag in Buchloe an.

Bürgerinnen und Bürger aus der Umgebung haben an diesem Tag die Möglichkeit, sich wohnortnah, individuell und kostenfrei zu allen Fragen rund um das Thema Pflege beraten zu lassen.

 

Die Beratungen finden von 09:00 bis 16:00 Uhr im Mehrgenerationenhaus Buchloe (Kaufbeurener Straße 4, 86807 Buchloe) statt. Eine Terminvereinbarung im Voraus ist erforderlich.

 

Das Angebot richtet sich an alle, die sich unabhängig und umfassend über Pflegeleistungen, Unterstützungsmöglichkeiten und gesetzliche Ansprüche informieren möchten.

 

Terminvereinbarung unter: Telefon 08342 911-511 oder per E-Mail unter pflegestuetzpunkt(at)lra-oal.bayern.de.

 

Mitteilung vom 09.01.2026

Dialogempfang zum Thema Mobilität: 20 Plätze zu vergeben

Unternehmen, Bürgermeister*innen kommen dabei mit Expert*innen ins Gespräch – erstmals stehen auch 20 engagierten Bürger*innen exklusive Plätze offen.

Die Mobilität im ländlichen Raum stellt Kommunen, Unternehmen und Bürger vor große Herausforderungen – und bietet gleichzeitig enorme Chancen. Der Wirtschaftsbeirat Ostallgäu lädt am 23. Februar 2026 um 17.30 Uhr zu einem Dialogempfang zu diesem Thema bei DMG Mori in Pfronten ein. Unternehmen, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister kommen dabei mit Expertinnen und Experten ins Gespräch – erstmals stehen auch 20 engagierten Bürgerinnen und Bürgern exklusive Plätze offen.

 

Für diese Plätze sucht der Wirtschaftsbeirat Menschen aus dem Ostallgäu, die Lust haben, sich aktiv einzubringen, mitzureden und konkrete Ideen für die Mobilität der Zukunft zu erarbeiten. Der Empfang bietet Gelegenheit, aktuelle Einblicke und einen Statusbericht zur Mobilität im Ostallgäu zu erhalten – unter anderem durch Vorträge renommierter Fachleute – und in fünf Arbeitsgruppen gemeinsam an Lösungen zu arbeiten. 

 

„Wer erlebt, wie Alltag und Mobilität im Ostallgäu zusammenhängen, kann wichtige Impulse für die Entwicklung des Landkreises beisteuern – sei es als Radfahrer, ÖPNV-Nutzerin, Pendler, Schüler oder Elternteil“, sagt Landrätin Maria Rita Zinnecker. „Nutzen Sie die Chance, Ihre Sicht einzubringen und die Zukunft mitzugestalten. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!“

 

So funktioniert die Bewerbung

 

Interessierte Bürgerinnen und Bürger (mindestens 18 Jahre, wohnhaft im Ostallgäu) können ihre Bewerbung bis spätestens 5. Februar 2026 einreichen. Die Bewerbung soll eine kurze Vorstellung der eigenen Person (maximal 100 Wörter) enthalten. In diesem Text stellen die Bewerberinnen und Bewerber sich selbst vor, erläutern ihre Motivation für die Teilnahme und beschreiben, welche Erfahrungen oder Ideen sie zum Thema Mobilität im Ostallgäu mitbringen.

 

Eine Bewerbung ist per E-Mail an wirtschaftsbeirat(at)ostallgaeu.de oder über das Online-Formular auf der Internetseite des Landkreises möglich. Dieses ist auf www.wirtschaftsbeirat-ostallgaeu.de in der rechten Spalte unter „Dialogempfang 2026“ zu finden. Dort gibt es auch weitere Infos zur Veranstaltung und zum Programm.  

 

Die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt durch ein Gremium aus Vertretern des Wirtschaftsbeirats und der Wirtschaftsförderung des Landkreises. Ziel ist es, Personen mit einem möglichst breiten Spektrum an Wissen und Ideen zu gewinnen.

 

Mitteilung vom 08.01.2026

Pflegestützpunkt informiert: Weniger Pflichttermine für Beratungsbesuche in der häuslichen Pflege ab 2026

Ab dem 1. Januar 2026 werden die verpflichtenden Beratungsbesuche für Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, reduziert.

Beratungsbesuche durch Pflegefachkräfte sind ein wichtiger Baustein der häuslichen Pflege. Sie dienen dazu, die Versorgung zu Hause zu sichern, den Einsatz von Leistungen und Hilfsmitteln zu überprüfen und pflegende An- und Zugehörige fachlich zu unterstützen. Ab dem 1. Januar 2026 werden die verpflichtenden Beratungsbesuche für Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, reduziert: Künftig sind nur noch zwei Beratungsbesuche pro Jahr vorgeschrieben. 

 

Bisher mussten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5 alle drei Monate einen solchen Termin wahrnehmen. Die neue Regelung entlastet Pflegebedürftige und Angehörige zeitlich, ohne auf die fachliche Begleitung zu verzichten.

 

Unabhängig von der Pflicht bleibt es möglich, bei höherem Unterstützungsbedarf – insbesondere bei Pflegegrad 4 und 5 – freiwillig bis zu vier Beratungsbesuche pro Jahr in Anspruch zu nehmen. So kann die Beratung weiterhin an individuelle Situationen angepasst werden, etwa bei gesundheitlichen Veränderungen oder neuen Fragen rund um die Pflege.

 

Im Rahmen der Beratungsbesuche informieren die Pflegefachkräfte auch über die Angebote des Pflegestützpunkts. Dieser ergänzt die Termine durch eine vertiefende, umfassende und unabhängige Beratung zu allen Fragen rund um Pflege und Versorgung. Der Pflegestützpunkt berät zu Leistungen der Pflegeversicherung, unterstützt bei Anträgen und der Pflegebegutachtung und hilft bei der Organisation der persönlichen Pflegesituation – bei Bedarf auch über einen längeren Zeitraum.

 

Die kostenlose Beratung ist telefonisch, online, im Pflegestützpunkt oder bei Bedarf auch im häuslichen Umfeld möglich. Das Angebot richtet sich an Menschen mit Pflegebedarf jeden Alters sowie an ihre An- und Zugehörigen und alle Interessierten. Kontakt und weitere Informationen erhalten Interessierte telefonisch unter 08342 911-511, per E-Mail an pflegestuetzpunkt(at)lra-oal.bayern.de sowie online unter www.sozialportal-ostallgaeu.de/pflegestuetzpunkt.

 

Mitteilung vom 05.01.2026

Restmüllabfuhr in Lengenwang wird am 7. Januar nachgeholt

Wegen eines Fahrzeugschadens konnte am Montag, 5. Januar, der Restmüll in Lengenwang nicht abgeholt werden.

Die Leerung wird am Mittwoch, 7. Januar, nachgeholt.

 

Mitteilung vom 18.12.2025

Abfuhrtermine nach Neujahr und Heilige Drei Könige

Wegen der Feiertage am 1.1. und 6.1. verschiebt sich die Leerung der Bio- und Restmüllgefäße im Landkreis Ostallgäu bis Mitte Januar um einen Tag.

Regelmäßiger Abfuhrtag                                Feiertagsbedingte Änderung

 

Donnerstag, 1. Januar 2026     verlegt auf       Freitag, 2. Januar 2026

 

Freitag, 2. Januar 2026            verlegt auf       Samstag, 3. Januar 2026

 

Dienstag, 6. Januar 2026          verlegt auf      Mittwoch, 7. Januar 2026

 

Mittwoch, 7. Januar 2026          verlegt auf      Donnerstag, 8. Januar 2026

 

Donnerstag, 8. Januar 2026      verlegt auf      Freitag, 9. Januar 2026

 

Freitag, 9. Januar 2026             verlegt auf      Samstag, 10. Januar 2026

 

Mitteilung vom 17.12.2025

Pflegestützpunkt vor Ort – Individuelle Beratungstermine in Füssen

Der Pflegestützpunkt Ostallgäu bietet am Donnerstag, 15. Januar 2026, bereits zum zweiten Mal einen Beratungstag in Füssen an.

Bürgerinnen und Bürger aus Füssen und der Umgebung haben an diesem Tag die Möglichkeit, sich wohnortnah, individuell und kostenfrei zu allen Fragen rund um das Thema Pflege beraten zu lassen. Dieses Angebot soll künftig regelmäßig stattfinden und damit dauerhaft eine wohnortnahe Unterstützung im südlichen Landkreis ermöglichen.

 

Die Beratungen finden von 9 bis 16 Uhr im Betreuten Wohnen der Katholisch-Evangelischen Sozialstation Füssen (Ziegelstadel 18), statt. Eine Terminvereinbarung im Voraus ist erforderlich.

 

Das Angebot richtet sich an alle, die sich unabhängig und umfassend über Pflegeleistungen, Unterstützungsmöglichkeiten im Alltag, Entlastungsangebote für pflegende Angehörige sowie gesetzliche Ansprüche rund um Pflege und Versorgung informieren möchten.

 

Für eine individuelle Beratung ist eine vorherige Anmeldung notwendig. Terminvereinbarungen sind telefonisch unter 08342 911-511 oder per E-Mail an pflegestuetzpunkt(at)lra-oal.bayern.de möglich.

 

Mitteilung vom 17.12.2025

Vogelgrippe auch im Landkreis Ostallgäu

Auch im Landkreis Ostallgäu wurde jetzt bei Wildvögeln der Geflügelpest-Virus nachgewiesen.

Das Veterinäramt erhielt den Befund, dass fünf Schwäne positiv auf das Influenza A H5-N1-Virus getestet wurden. Der Bestätigungsbefund des nationalen Referenzlabors am Friedrich-Löffler-Institut (FLI) steht noch aus. Die Schwäne wurden zuvor am Premer Lechsee gefunden und zur weiteren Untersuchung an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) gebracht. 

 

Um einen Ausbruch in Nutzgeflügelhaltungen zu verhindern, ist die konsequente Umsetzung von sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen entscheidend. Diese Maßnahmen sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen durch den Tierhalter eingehalten werden. Dies gilt besonders für Geflügelhaltungen mit Auslauf und für Freilandhaltungen, bei denen es direkte Kontaktmöglichkeiten zwischen Haus- und Nutzgeflügel und Wildvögeln gibt. Diese Maßnahmen sind auch für kleinere Geflügelhaltungen umzusetzen:

 

  • Kein Betreten von Geflügelbeständen durch betriebsfremde Personen.
  • Betreten durch den Halter nur mit betriebseigener Kleidung und unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen.
  • Kein Entweichen von Nutzgeflügel aus der Haltung.
  • Wildvogelsichere Lagerung von Futter und Einstreu.
  • Kein Füttern von Wildgeflügel.
  • Konsequente Schadnagerbekämpfung.

 

Eine Verpflichtung zum Aufstallen des Geflügels ist nach Einschätzung der Fachstellen angesichts des aktuellen Seuchengeschehens noch nicht geboten.

 

Grundsätzlich gelten HPAI-Viren, die Auslöser der Geflügelpest, als potenziell zoonotische Erreger, das Risiko einer Übertragung auf den Menschen wird jedoch als gering eingestuft. Generell sollten tote Vögel aber nicht mit bloßen Händen angefasst werden. Falls es doch zu einem Kontakt gekommen ist, müssen die Hände gründlich mit Wasser und Seife gewaschen werden.

 

In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass alle Geflügelhalter im Landkreis Ostallgäu verpflichtet sind, dem Veterinäramt (Tel.: 08342 911-214 oder E-Mail an veterinaeramt(at)lra-oal.bayern.de) unter Angabe von Namen, Anschrift, Anzahl und Standort der gehaltenen Tiere ihre Tierhaltung anzuzeigen.

 

Mitteilung vom 17.12.2025

Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe über Weihnachten und Silvester

Am 24. Dezember und über die Weihnachtsfeiertage bleiben sämtliche Wertstoffhöfe im Landkreis Ostallgäu geschlossen.

Am Samstag, 27. Dezember, haben sämtliche Wertstoffhöfe während der üblichen Zeiten geöffnet, der Wertstoffhof in Oberostendorf bleibt jedoch geschlossen.

 

Am 31. Dezember haben die Wertstoffhöfe in Buchloe, Füssen, Marktoberdorf, Obergünzburg und Pfronten von 9 bis 12 Uhr geöffnet, alle übrigen Wertstoffhöfe bleiben geschlossen.

 

Mitteilung vom 17.12.2025

Mentale Gesundheit: Info-Abend im Landratsamt Ostallgäu stößt auf großes Interesse

Veranstaltung stellt Maßnahmen vor und wie jeder Betroffene besser unterstützen kann.

Auf dem Bild v. l.: Die vier Referentinnen des Abends waren Anna Heiland, (Kreisjugendring Ostallgäu), Andrea Schwaderlapp (Unternehmenswerte Gesundheit), Kerstin Schubert (EX-IN Genesungsbegleiterin) und Marion Heß (Kursleiterin EX-IN). Bildrechte: Annika Schmäing

Auf dem Bild v. l.: Die vier Referentinnen des Abends waren Anna Heiland, (Kreisjugendring Ostallgäu), Andrea Schwaderlapp (Unternehmenswerte Gesundheit), Kerstin Schubert (EX-IN Genesungsbegleiterin) und Marion Heß (Kursleiterin EX-IN). Bildrechte: Annika Schmäing

Wir alle sind psychischen Belastungen ausgesetzt – Stress im Job, Streit in der Familie. Schwierig wird es, wenn die Belastung zu einer Krise oder Erkrankung der Seele führt. Doch was kann man als Laie machen, um Betroffenen zu helfen? Diesem Thema ging die Veranstaltung „Mentale Gesundheit in der Gemeinde“ nach. Teilnehmende kamen aus dem ganzen Ostallgäu, darunter Jugend-, Behinderten- und Seniorenbeauftragte und Quartiersmanagerinnen.

 

Andrea Schwaderlapp erläuterte im ersten Vortrag das weltweite Programm „Mental Health First Aid (MHFA)“. In dem zwölfstündigen Kurs lernt man, wie man psychische Belastungen erkennt, Betroffene anspricht und sie zur Nutzung professioneller Hilfen motiviert.

 

Deutlich umfassender ist der Kurs der „EX-IN-Genesungsbegleitung“. Vorgestellt wurde es von der Kursleiterin am BKH Kaufbeuren, Marion Heß, und der Genesungsbegleiterin Kerstin Schubert. In diesem Kursprogramm können sich Personen mit Psychiatrieerfahrung ausbilden lassen, um Menschen mit psychischer Erkrankung in Kliniken, Tagesstätten oder anderen Einrichtungen zu begleiten und als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen.

 

Für Jugendliche ist die Aufklärungs- und Mitmachkiste „Kopfsache“ des Kreisjugendrings Ostallgäu gedacht. Projektverantwortliche Anna Heiland zeigte, wie man sich auf niedrigschwellige Art und Weise in der Jugendgruppe, im Verein oder in der Klasse mit dem Thema mentale Gesundheit beschäftigen kann. Dazu lernen die Jugendlichen durch „Kopfsache“ auch Strategien, wie sie besser mit psychischen Belastungen umgehen können.

 

Organisiert wurde die Veranstaltung durch den Inklusionskoordinator des Landkreises, Dr. German Penzholz mit dem Kreisbehindertenbeauftragten Alexander Zoller und der Seniorenbeauftragten des Ostallgäus, Irmgard Haberberger. „Uns ist es wichtig“, sagt Penzholz, „auf das Thema psychische Erkrankungen aufmerksam zu machen und gleichzeitig auch zu zeigen, dass man als Einzelperson aktiv werden kann.“

 

Die Präsentationen der einzelnen Vorträge finden sich auf der Internetseite der Inklusionskoordination: https://www.sozialportal-ostallgaeu.de/inklusion.html.

 

Mitteilung vom 16.12.2025

Landratsamt erlässt beschränkte Durchfahrtsverbote gegen staubedingten Ausweichverkehr von der A 7

Dies geschah zeitnah nach der jüngsten Abstimmung zwischen allen Beteiligten am Freitag vergangener Woche.

Das Landratsamt Ostallgäu hat eine verkehrsrechtliche Anordnung für den südlichen Landkreis erlassen und beschränkte Durchfahrtsverbote für den staubedingten Ausweichverkehr von der Bundesautobahn A 7 auf ausgewählten Bundes-, Staats-, Kreis- und Gemeindestraßen festgelegt. Dies geschah zeitnah nach der jüngsten Abstimmung zwischen allen Beteiligten am Freitag vergangener Woche. „Unser Ziel ist es, die Ortsdurchfahrten und damit die Einwohnerinnen und Einwohner der Autobahn-Anrainergemeinden zu entlasten, die insbesondere bei Blockabfertigungen am Grenztunnel Füssen unter starkem Ausweichverkehr leiden“, sagt Landrätin Maria Rita Zinnecker. Mit dem Erlass der Anordnung sei ein wesentlicher Schritt auf den Weg gebracht, um eine spürbare Verkehrsentlastung im südlichen Ostallgäu zu erreichen.

 

Die Durchfahrtsverbote gelten, wenn auf der A 7 zwischen der Anschlussstelle Nesselwang (AS 138) und dem Grenztunnel Füssen in Fahrtrichtung Österreich Stau ist. Sie betreffen den staubedingten Ausweichverkehr, also Verkehrsteilnehmer, die den Stau über das nachgeordnete Straßennetz umfahren wollen. Bei diesen Staulagen ist das Befahren der Straßenabschnitte im Bereich der AS 138 Nesselwang (OAL 23 und OAL 1) und der AS 139 Füssen (Kemptener Straße, Froschenseestraße und B16) für den Ausweichverkehr verboten. Ausgenommen ist nur der direkte Rückweg auf die A 7. 

 

Verantwortlich für die Umsetzung der Anordnung sind die jeweils zuständigen Straßenbaulastträger: das Staatliche Bauamt Kempten für die betroffenen Bundes- und Staatsstraßen, die Tiefbauverwaltung des Landkreises Ostallgäu für die Kreisstraßen sowie die Stadt Füssen und der Markt Nesselwang für die betroffenen Gemeindestraßen.

 

Mit der praktischen Umsetzung beginnt nun der zweite Schritt: Die Straßenbaubehörden werden die hierfür vorgesehenen Verkehrszeichen aufstellen und damit die Verbote an den betroffenen Straßenabschnitten kennzeichnen. Aufgrund der erforderlichen Beschaffung der individuellen Schilder und der anstehenden Feiertage ist mit der Aufstellung der Beschilderung Anfang kommenden Jahres zu rechnen. Die Kontrolle und Zurückweisung nicht durchfahrtsberechtigter Verkehrsteilnehmer erfolgt durch die Polizei.

 

Angeregt wurde die Anordnung von den besonders betroffenen Kommunen: der Stadt Füssen sowie den Gemeinden Pfronten und Nesselwang. Sie soll zu einer deutlichen Reduzierung der Belastungen für die Bewohner im südlichen Ostallgäu führen. Dort kam es nach Angaben der Gemeinden bislang infolge des Ausweichverkehrs immer wieder zu erhöhtem Verkehrsaufkommen, gestiegener Lärmbelastung, vermehrten Abgasemissionen und weiteren Beeinträchtigungen des alltäglichen Lebens. 

 

Die Regelung orientiert sich an bereits bestehenden Modellen in anderen stark belasteten Regionen, insbesondere in den Landkreisen Rosenheim und Berchtesgadener Land. Dort haben vergleichbare Maßnahmen im nachgeordneten Straßennetz nach dortigen Angaben zu einer Entlastung der Ortsdurchfahrten beigetragen und die Lebensqualität in den Gemeinden verbessert.

 

Der Verbotserlass erfolgte in enger Abstimmung mit dem benachbarten Landkreis Oberallgäu, der für die dort gelegene Anschlussstelle Oy-Mittelberg ergänzende Maßnahmen angekündigt hat, um eine möglichst einheitliche Verkehrslenkung im südlichen Allgäu zu erreichen.

 

Mitteilung vom 16.12.2025

Abfuhrtermine rund um Weihnachten

Wegen der Feiertage am 25. und 26. Dezember verschieben sich die Termine für die Leerung der Bio- und Restmülltonnen im Landkreis Ostallgäu.

Regelmäßiger Abfuhrtag                            Feiertagsbedingte Änderung

 

Montag, 22. Dezember       vorverlegt auf  Samstag, 20. Dezember

 

Dienstag, 23. Dezember     vorverlegt auf  Montag, 22. Dezember                       

 

Mittwoch, 24. Dezember     vorverlegt auf  Dienstag, 23. Dezember

 

Donnerstag, 25. Dezember vorverlegt auf  Mittwoch, 24. Dezember

 

Freitag, 26. Dezember         verlegt auf      Samstag, 27. Dezember

 

Mitteilung vom 16.12.2025

Sozialstiftung Ostallgäu beschenkt zu Weihnachten Hilfsbedürftige

Zum diesjährigen Weihnachtsfest erhalten 61 Ostallgäuerinnen und Ostallgäuer eine finanzielle Unterstützung von der Sozialstiftung.

Das hat der Stiftungsvorstand mit Landrätin Maria Rita Zinnecker als Vorsitzende beschlossen. Vorgeschlagen wurden die Empfängerinnen und Empfänger von 18 Kommunen. Es werden insgesamt 6.100 Euro ausgezahlt. 

 

Der Ertrag für die Zuwendungen wurde größtenteils durch den Verkauf von Holz aus dem Stiftungswald erzielt. Neben dem Holzverkauf speisen sich die Einnahmen der Sozialstiftung aus Zinserträgen und Spenden. Der Stiftungswald wird von der Bayerischen Forstverwaltung betreut und nachhaltig bewirtschaftet. Dieses Jahr hätten die Borkenkäfer im Stiftungswald keine größeren Schäden angerichtet, wie Forstdirektor Stephan Kleiner in der Stiftungsvorstandssitzung berichtete. Dies sei auf die gute Witterung und die Wasserversorgung zurückzuführen. Es seien auch keine Schäden durch Sturm oder Schneebruch aufgetreten. Der Waldumbau sei weiter fortgeschritten und der Wald werde immer laubholzreicher und naturnäher. Ergänzend erklärte Förster Stephan Fessler: „Aktuell beschäftigt uns im Stiftungswald die Jungbestandspflege und die Pflege der neuen Aufforstungsflächen. Die Waldpflege ist wichtig, um die Wälder gegenüber dem Klimawandel stabil und resilient zu gestalten. Damit kann der Beitrag des Waldes für den Stiftungszweck auch in Zukunft gewährleistet werden.“

 

Die Stiftung wurde vor 130 Jahren von Josef Benedikt Kaiser aus Eurishofen gegründet. Zu einer Zeit, als Armut und Krankheit weit verbreitet waren, setzte Kaiser mit der Stiftung ein soziales Zeichen. Die Stiftungsverwaltung erfolgte zunächst durch das königliche Bezirksamt Kaufbeuren und später durch den Landkreis Kaufbeuren. Durch die Gebietsreform 1972 trat der Landkreis Ostallgäu als Rechtsnachfolger in die Verwaltung der Stiftung ein. Mit der seit dem 1. Januar 2014 bestehenden Satzung wurde der Wirkungskreis der Stiftung auf den gesamten Landkreis Ostallgäu ausgedehnt. Zustiftungen von Balthasar Kohler aus Jengen und Lorenz Storf aus Waalhaupten sorgten für eine weitere Stärkung des Stiftungszweckes. Alles über die Stiftung und Informationen zum Spenden gibt es im Internet unter www.kaisersche-sozialstiftung-ostallgaeu.de.

 

Mitteilung vom 12.12.2025

Kreistag verabschiedet Haushalt 2026

Mit nur einer Gegenstimme hat der Kreistag Ostallgäu den Haushalt des Landkreises für das Jahr 2026 beschlossen.

Er sieht Gesamtauszahlungen in Höhe von rund 235 Millionen Euro vor. Der Etat steht unter dem Motto „Heute und morgen in Einklang bringen – stark, stabil und partnerschaftlich“ und trägt nach den Worten von Landrätin Maria Rita Zinnecker den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an einen leistungsfähigen Landkreis ebenso Rechnung wie der angespannten Finanzlage in Bund, Land und Kommunen.

 

Inhaltliche Schwerpunkte des Haushalts liegen auf den Bereichen Soziales und Jugend (52,9 Millionen Euro), Bildung (21,7 Millionen Euro laufende Mittel zuzüglich 8,8 Millionen Euro für Schulbaumaßnahmen), Natur-, Umwelt- und Klimaschutz (rund 16,3 Millionen Euro) sowie Gesundheit und Pflege (rund 4,3 Millionen Euro). Weitere Felder sind Verkehr, Bauen, Sicherheit und Verbraucherschutz sowie Kreisentwicklung, öffentlicher Personennahverkehr und Tourismus. Das Investitionsniveau bleibe laut Zinnecker mit insgesamt 18,9 Millionen Euro weiterhin auf einem hohen Stand – insbesondere für Schulen, Straßen, Klimaschutzprojekte sowie die digitale Infrastruktur. Zur Finanzierung ist eine Nettoneuverschuldung von 6 Millionen Euro vorgesehen, zudem greift der Landkreis auf vorhandene Rücklagen und Liquidität zurück.

 

Trotz großer Belastungen: Kreisumlage bleibt unverändert

 

Zentrales Signal an die Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis: Der Hebesatz der Kreisumlage bleibt mit 48,3 Prozent unverändert. Damit werden die kreisangehörigen Kommunen um rund 4,4 Millionen Euro entlastet. Weiterhin stark belastet wird der Kreishaushalt durch die Defizitausgleichszahlungen für das Kommunalunternehmen Kliniken Ostallgäu-Kaufbeuren: Für 2026 ist ein Jahresfehlbetrag von 7,1 Millionen Euro eingeplant, davon trägt der Landkreis rund 3,6 Millionen Euro. Hinzu kommen steigende Personalaufwendungen, höhere Zuschussbedarfe etwa in Jugendhilfe und Bildung sowie die um 1,9 Hebesatzpunkte wachsende Bezirksumlage. 

 

Trotz dieser Rahmenbedingungen sieht Zinnecker den Landkreis auf einem tragfähigen Kurs: „Wir nutzen die finanziellen Spielräume, die wir uns in den vergangenen Jahren erarbeitet haben, sehr bewusst. Wir sichern Leistungen für die Menschen im Ostallgäu, halten an wichtigen Zukunftsprojekten fest und stehen zugleich eng an der Seite unserer Städte, Märkte und Gemeinden.“

 

Mitteilung vom 12.12.2025

Ostallgäu wird Teil des MVV-Netzes

Der Kreistag Ostallgäu hat einstimmig den Beitritt zum Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) zum 1. Januar 2027 beschlossen.

Landrätin Maria Rita Zinnecker und MVV-Geschäftsführer Dr. Bernd Rosenbusch. Foto: Landkreis Ostallgäu/Stefan Leonhart

Damit wird das Ostallgäu Teil eines der größten Verkehrsverbünde Deutschlands. Landrätin Maria Rita Zinnecker sieht darin eine wichtige Weichenstellung: „Wir schaffen damit für die Menschen im Ostallgäu einen deutlich einfacheren Zugang zu Bus und Bahn – vom täglichen Weg zur Arbeit bis zum Ausflug am Wochenende. Der MVV-Beitritt ist ein entscheidender Schritt hin zu einem leistungsstarken Nahverkehr, der unserer mobilen, pendelnden und touristisch geprägten Region gerecht wird.“

 

Dr. Bernd Rosenbusch, MVV-Geschäftsführer, freut sich sehr über die Entscheidung: „Die Beitrittsentscheidung des Landkreises ist für die Einwohnerinnen und Einwohner des Ostallgäus aber auch für die heutigen MVV-Landkreise und -Städte sehr positiv: Aus Erhebungen wissen wir, dass die ÖPNV-Nutzung in einem Verbund deutlich steigt. Die Entscheidung ist ein Zeichen für einen zukunftsfähigen ÖPNV – mit einheitlichen und teils deutlich günstigeren Tarifen, einem 365-Euro-Ticket für Schülerinnen und Schüler und einem modernen, einfachen Zugang zum Fahrschein.“

 

Bürgerinnen und Bürger können nach dem Beitritt den einheitlichen MVV-Tarif nutzen – mit nur einem Ticket für Bus und Bahn im gesamten Verbundraum. Auch die digitale Fahrplanauskunft des MVV sowie moderne Buchungswege wie Handy- und Online-Tickets stehen den Fahrgästen dann zur Verfügung. Durch die Verbundintegration soll es auch bessere Umsteigemöglichkeiten und zusätzliche Ticketangebote geben – etwa für Pendlerinnen und Pendler oder Schülerinnen und Schüler.

 

Bis zum geplanten Starttermin am 1. Januar 2027 steht eine Reihe konkreter Schritte an. Zunächst muss nach dem Kreistagsbeschluss der formale Aufnahmebeschluss der MVV-Gesellschafterversammlung erfolgen. Parallel dazu erarbeitet der Landkreis gemeinsam mit dem MVV die tarifliche und vertragliche Einbindung. Zudem werden die Vertriebs- und Informationssysteme im Landkreis – etwa Fahrscheinautomaten, Vertriebsstellen, Apps und Fahrgastinformationen – schrittweise an die MVV-Standards angepasst. Auch Fahrpläne und Linienführungen werden dort, wo nötig, mit dem bestehenden MVV-Angebot abgestimmt.

 

Mitteilung vom 10.12.2025

Landkreis lädt zur Fachtagung Ehrenamt

Die Servicestelle EhrenAmt des Landkreises Ostallgäu veranstaltet am 28. Februar 2026 die siebte Fachtagung Ehrenamt.

Die Tagung findet von 9 bis 17 Uhr im Landratsamt Ostallgäu, Schwabenstraße 11, in Marktoberdorf statt. Ehrenamtlich Engagierte können sich auf der Fachtagung über aktuelle Themen informieren und Fragen rund ums Ehrenamt klären. Die Teilnahme ist für Ehrenamtliche aus dem Landkreis Ostallgäu kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich.

 

Insgesamt werden 17 Vorträge und Workshops angeboten, die auf die aktuellen Herausforderungen und Bedarfe im Ehrenamt angepasst sind. Dazu gehören rechtliche Themen (Steuerrecht, Satzungsrecht und Haftung) sowie die Mitgliedergewinnung und Bindung, Fundraising, Künstliche Intelligenz im Ehrenamt, effiziente Vereinsorganisation und Arbeitsverteilung und Sinnhaftigkeit und Resilienz im Verein. Eine effektive Nutzung von sozialen Medien für die Vereinsziele – beispielsweise mit Hochformatvideos oder durch Einsatz von wirkungsvollem Grafik-Design mit Canva, einer webbasierten Plattform zur Erstellung von Grafiken, Präsentationen, Social-Media-Posts, Flyern, Logos oder Grußkarten, - sind ebenfalls Thema. 

 

Mit im Programm: Starthilfe für neue Vereinsvorstände

 

Die angebotenen Workshops können eigenständig belegt werden und bauen nicht aufeinander auf. Es besteht die Möglichkeit, den gesamten Tag teilzunehmen oder sich für einzelne Workshops anzumelden. Neue oder angehende Vereinsvorstände finden außerdem wieder Unterstützung für ihre Aufgaben in dem ganztägigen Workshop „Starthilfe für neue Vereinsvorstände“.

 

Weitere ausführliche Informationen und Anmeldemöglichkeiten sind zu finden unter www.ehrenamt-ostallgaeu.de. Eine Anmeldung ist bis 13. Februar 2026 möglich. Die Plätze sind begrenzt. Servicestelle EhrenAmt, E-Mail: ehrenamt(at)ostallgaeu.de, Tel. 08342 911-290 oder -674.

 

Mitteilung vom 10.12.2025

Im Ostallgäu und Kaufbeuren: Fahrplanwechsel am 14. Dezember bei Bussen und Zügen – Tariferhöhung ab 1. Januar im Buslinienverkehr

Ab Sonntag, 14. Dezember 2025, gilt auf den Bus- und Zug-Linien im Ostallgäu und Kaufbeuren ein neuer Fahrplan.

Zu finden sind die neuen Fahrpläne auf den Internetseiten der Busunternehmer (www.rba-bus.de, www.rva-bus.de, www.vg-kirchweihtal.de) und unter www.bahn.de. Neben den Abfahrzeiten ändert sich auf manchen Verbindungen auch der Streckenverlauf.

 

Die gedruckten Fahrplanhefte zum neuen Busfahrplan im Ostallgäu kommen später heraus als geplant. Grund hierfür ist eine Software-Umstellung bei den Busunternehmen. Der Landkreis geht davon aus, dass die neuen Fahrplanhefte im Januar 2026 herausgegeben werden können.

 

Die Verkehrsunternehmen der Ostallgäuer Verkehrs Gemeinschaft (OVG) erhöhen den Bustarif ab 1. Januar 2026 um durchschnittlich rund vier Prozent. Diese moderate Erhöhung ist notwendig, um die Kostenentwicklung in der Busbranche abzufangen. Die neuen Preise können auf den Internetseiten der Busunternehmer (www.rba-bus.de, www.rva-bus.de, www.vg-kirchweihtal.de) eingesehen beziehungsweise im Service-Zentrum Kaufbeuren unter der Telefonnummer 08341 4386060 erfragt werden.

 

Ebenfalls zum 1. Januar 2026 wird der Preis für das Waben-Anruf-Sammel-Taxi (AST) Angebot um 1,50 Euro pro Wabennutzung erhöht. Hierbei handelt es sich um die erste Preisanpassung seit 2014.

 

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