Aktuelles

Mitteilung vom 15.01.2025

Ausbruch der Maul- und Klauenseuche: Veterinäramt rät zur Erhöhung der Sicherheitsmaßnahmen

Landwirtinnen und Landwirte können damit einen wichtigen Beitrag leisten, um ihre Bestände zu schützen und eine weitere Ausbreitung verhindern.

Am 10. Januar 2025 hat das Friedrich-Löffler-Institut den Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) in einem Bestand von Wasserbüffeln in Brandenburg bestätigt. Deutschlandweit sind für Bestände mit Klauentieren und Lebensmittelunternehmen weitreichende Handelsbeschränkungen die Folge. Für das Ostallgäu mit seiner hohen Rinderdichte rät das Veterinäramt, Biosicherheitsmaßnahmen für Tierbestände deutlich zu erhöhen und Tierbewegungen auch innerhalb Deutschlands zu überdenken. 

 

Beispiele zur Erhöhung der Biosicherheit sind die Reinigung und Desinfektion von Schuhen vor Betreten der Ställe, der Kleiderwechsel und betriebsinterne Schutzkleidung, abgeschlossene Futter- und Einstreulagerung, verschließbare, leicht zu reinigende und zu desinfizierende Kadaverbehälter, die Schadnagerbekämpfung sowie Zutrittsbeschränkungen betriebsfremder Personen. Landwirtinnen und Landwirte können damit einen wichtigen Beitrag leisten, um ihre Bestände zu schützen und eine weitere Ausbreitung verhindern. Für Fragen rund um das Thema Maul- und Klauenseuche steht das Veterinäramt Ostallgäu steht unter 08342 911-213 zur Verfügung.   

 

Hochansteckende Viruserkrankung bei Klauentieren

 

Seit 1988 galt Deutschland als frei von der MKS. Mit dem Ausbruch in Brandenburg hat die Bundesrepublik ihren Freiheitsstatus verloren. Folglich können Veterinärzertifikate für tierische Produkte und lebende Tiere kaum noch ausgestellt werden. Die Niederlande und Italien verbieten bereits den Import von lebenden Tieren aus Deutschland. Weitreichende Sperren von Exporten in Drittländer sind bereits eingetreten beziehungsweise zu erwarten. Derzeit kann noch nicht abgeschätzt werden, ob es sich um einen Einzelfall handelt oder ob weitere Bestände mit dem Virus infiziert wurden. Mit Nachdruck sind die Landesbehörden, der Bund und auch die zuständigen Labore dabei, die hoch ansteckende Tierseuche einzudämmen und arbeiten daran den Ursprung des Eintrags aufzuklären. Tiere aus ersten Kontaktbeständen mussten bereits unschädlich beseitigt werden. 

 

Die MKS ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Klauentieren, wie Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine. Auch wildlebende Paarhufer und Schwielensohler (Kameliden) können an MKS erkranken. Pferde sind nicht empfänglich. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich, es gibt nur seltene Berichte über Ansteckungen. Pasteurisierte Mich und Fleischprodukte können auch im Fall eines Seuchenzuges durch den Menschen konsumiert werden. Die Übertragung auf die empfänglichen Tierarten erfolgt in der Regel durch direkten Kontakt. Das Virus ist in der Umwelt sehr stabil. Kontaminierte unbelebte Objekte, wie Kleidung und Fahrzeuge, Ausscheidungen oder Produkte, wie Milch, Fleisch oder Samen können das Virus weitergeben. Eine Übertragung über die Luft ist über weite Distanzen möglich. 

 

Details zum aktuellen Geschehen finden sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zu finden unter https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/mks.html.

 

Mitteilung vom 10.01.2025

Von der Eiersortiermaschine bis zum Automaten: Öko-Projekte erfolgreich gefördert

Mit über 40.000 Euro hat die Öko-Modellregion Ostallgäu im Jahr 2024 die Umsetzung von acht Kleinprojekten unterstützt.

Bild: Daniel Delang

Bild: Daniel Delang

Darunter waren unter anderem ein Warenautomat, ein Verkaufshäuschen und ein Kühlanhänger. Eine Eiersortiermaschine, Geräte zur Herstellung von Essig und Öl aus Obst und Nüssen von Streuobstwiesen sowie Gerätschaften zur Herstellung von Substrat für den regionalen Bio-Edelpilzanbau wurden ebenfalls gefördert. Darüber hinaus wurden auch Maßnahmen in der Pflanzenproduktion unterstützt – etwa eine ressourcenschonende Bewässerungsanlage für Bio-Gemüseanbau und eine bodenschonende Sämaschine. 

 

Von der Förderung können Bio-Betriebe profitieren, die ihre Direktvermarktung auf- und ausbauen wollen, indem sie ihre hofeigenen Produkte effizienter verarbeiten und anschließend selbst besser vermarkten können. Die Förderung der Öko-Modellregion stärkt somit die regionale Bio-Land- und Lebensmittelwirtschaft und trägt somit zu einer höheren Wertschöpfung auf den jeweiligen Bio-Betrieben bei.

 

Anträge für 2025 noch möglich

 

Wer im laufenden Jahr eine Förderung für ein Kleinprojekt beantragen möchte, hat dazu noch bis zum 23. Januar 2025 Zeit. Die Förderung stammt zu 90 Prozent aus dem Landesprogramm BioRegio 2030 – der Landkreis als Träger der Öko-Modellregion trägt die restlichen zehn Prozent. 

 

Die Unterlagen dazu sind hier zu finden auf der Internetseite der Ökomodellregion unter https://oekomodellregionen.bayern/ostallgaeu/projekte/279/verfuegungsrahmen-oekoprojekte.

 

Ansprechperson für die Förderung: 

Öko-Modellregion Ostallgäu 

Lisa Mader (lisa.mader(at)lra-oal.bayern.de, Tel.: 08342 911-453)

 

Mitteilung vom 10.01.2025

Stelle für Kommunale Integration lädt zum Kinofilm „Tatami“ ein

Am 23.1. zeigt die Filmburg Marktoberdorf in Kooperation mit der Kommunalen Integration des Landratsamts Ostallgäu um 20 Uhr den Thriller „Tatami“.

Istockphoto/viewapart

Istockphoto/viewapart

Inspiriert wurde der Film von einem tatsächlichen Ereignis bei der Judo-Weltmeisterschaft 2018, als eine iranische Judo-Kämpferin von ihren Betreuern angewiesen wurde eine Verletzung vorzutäuschen, um sich so keinem israelischen Judoka stellen zu müssen.

 

In dem Film reist die Judo-Kämpferin Leila (Arienne Mandi) gemeinsam mit ihrer Trainerin Maryam (Zar Amir) zu den Judo-Weltmeisterschaften nach Tiflis. Ihr größter Traum ist es, die erste Goldmedaille für den Iran nach Hause zu bringen. Als sich im Verlauf des Wettkampfs herausstellt, dass sie auf eine Konkurrentin aus Israel treffen könnte, wird das Teheraner Regime nervös. Um die Schmach einer möglichen Niederlage zu verhindern, wird Leila ein Ultimatum gestellt: Sie soll eine Verletzung vortäuschen und aus dem Wettbewerb aussteigen. Sollte sie sich widersetzen und weiterkämpfen, würde sie ab sofort als Staatsverräterin betrachtet werden. Leila muss eine schwerwiegende Entscheidung treffen, die nicht nur sie selbst, sondern auch ihre Familie im Iran und ihre Trainerin betrifft, deren Freiheit und Sicherheit ebenfalls auf dem Spiel stehen.

 

Mit Auszeichnung und basierend auf einer wahren Begebenheit

 

Regie führten Guy Nattiv und Zar Amir – Tatami ist damit der erste Spielfilm mit einer iranisch-israelischen Ko-Regie. Der Film feierte seine Weltpremiere 2023 bei den Internationalen Filmfestspielen in Venedig und wurde mit dem renommierten „Brian Award“ ausgezeichnet. 

 

Zu dem Kinofilm lädt die Stelle für Kommunale Integration des Landkreises alle interessierten Personen ein. Es gilt einen ermäßigten Eintrittspreis von fünf Euro. Eine Anmeldung zum Kinofilm ist nicht notwendig. Informationen und weitere Veranstaltungen finden Sie auch unter www.ostallgaeu.de/integration oder in der Integreat App Ostallgäu (> Veranstaltungen).

 

Mitteilung vom 10.01.2025

„Geistesblitzgefahr“: Verein „bergaufland“ wirbt mit Postkarte für LEADER-Förderung

Er möchte damit dazu anregen, Projekte über das Förderprogramm zu realisieren.

Der Verein zur Regionalentwicklung im Ostallgäu, „bergaufland“, macht mit einer Postkarte unter dem Motto „Geistesblitzgefahr“ auf die Fördermöglichkeiten über LEADER aufmerksam. Er möchte damit dazu anregen, Projekte über das Förderprogramm zu realisieren.

  

„Mit der Postkarte möchten wir nicht nur informieren, sondern auch alle Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine, Verbände und Kommunen inspirieren, ihre Projektideen mit uns zu teilen“, sagt die erste Vorsitzende des Vereins, Landrätin Maria Rita Zinnecker. „Über LEADER besteht die Chance, einen Zuschuss für konkrete Vorhaben zu erhalten und damit unsere Region mitzugestalten“, ergänzt der zweite Vorsitzende des Vereins, Robert Frei. 

  

Die Postkarte wird vor allem an die Kommunen und deren Gemeinderäte, Kreisräte sowie bisherige Projektträger von LEADER und Mitglieder des Vereins im Ostallgäu verteilt. Gefördert werden können Projekte in den Bereichen Klima und Mobilität; sozialer Zusammenhalt; Landwirtschaft, Umwelt und Natur; Wirtschaft, Bildung und Kultur sowie Tourismus.

  

Weitere Informationen zum bergaufland Ostallgäu e. V. und dem Förderprogramm LEADER gibt es auf www.bergaufland-ostallgaeu.de sowie direkt bei der Geschäftsstelle unter der Telefonnummer 08342 911-687/-688 oder per E-Mail an info(at)bergaufland-ostallgaeu.de.

 

Mitteilung vom 07.01.2025

Vereinspauschale 2025 für Sport- und Schützenvereine: Geld vom Staat jetzt beantragen

Die Vereinspauschale 2025 sollten die Ostallgäuer Sport- und Schützenvereine bis spätestens 3. März 2025 beantragen.

Bis dahin müssen die Anträge zusammen mit den gültigen Lizenzen dem Landratsamt vollständig vorliegen. Die Vereinspauschale hilft den Sport- und Schützenvereinen ihre vielfältigen Aufgaben zu finanzieren. Die Anträge zusammen mit den Übungsleiterlizenzen müssen bis spätestens 3. März 2025 beim Landratsamt Ostallgäu vollständig eingereicht werden. Anträge und Unterlagen, die nach dem 3. März 2025 eingehen, können leider nicht berücksichtigt werden. Berechnet wird die Vereinspauschale auf der Grundlage von Mitgliedereinheiten und Übungsleiterlizenzen. 

  

Jugendliche Mitglieder bis 26 Jahre zählen zehnfach, Mitglieder ab 27 Jahre einfach (Ausnahme behinderte Mitglieder – zehnfach) und die Übungsleiterlizenzen grundsätzlich 650-fach (Zusatzlizenzen A- und B-Lizenzen je 325-fach). Übungsleiter, die bei mehr als einem Verein tätig sind, können ihre Lizenzen auf maximal zwei Vereine aufteilen. Hierzu bedarf es einer Lizenzerklärung.


Weitere Informationen für Vereine gibt es beim Landratsamt Ostallgäu (telefonisch unter 08342 911-264 oder per E-Mail: ilka.koegel(at)lra-oal.bayern.de). Der Antrag ist auf der Internetseite des Landkreises abrufbar. Hier wird auch ein digitales Antragsverfahren angeboten.

 

Mitteilung vom 02.01.2025

Sprechstunde für Existenzgründer und mittelständische Unternehmen

Die Aktivsenioren Bayern e.V. bieten am Donnerstag, 16.01.2025 eine Sprechstunde für Existenzgründer und Inhaber kleiner und mittlerer Unternehmen an.

Unter dem Motto „Alt hilft Jung“ geben ehemalige Führungskräfte, Unternehmer und Selbstständige ihre Berufs- und Lebenserfahrung weiter. Die Aktivsenioren helfen Firmengründern beim Aufbau ihres Unternehmens, indem sie zum Beispiel Businesspläne mitgestalten, Marketing- und Vertriebsaktivitäten empfehlen und Produktionsverfahren begutachten. Auch Personen, die bereits Inhaber eines kleinen oder mittleren Unternehmens sind, können sich bei Fragen zur Existenzsicherung, Unternehmensführung, Betriebsübergabe etc. an die Aktivsenioren wenden. Die Erstberatung ist kostenfrei. 


Eine Terminvereinbarung ist unbedingt bis spätestens 14.01.2025 erforderlich unter Telefon (08342) 911-402. Zum vereinbarten Termin dürfen nur jeweils drei Personen kommen.


Die Beratungen finden von 16.00 bis 18.00 Uhr im Landratsamt, Zimmer C 028, Schwabenstraße 11 in Marktoberdorf, statt.

 

Mitteilung vom 02.01.2025

Landkreis bietet Workshops zu sozialen Medien und künstlicher Intelligenz im Verein

Für Vereine, die mehr über die Möglichkeiten sozialer Medien oder KI erfahren wollen, bietet die Servicestelle EhrenAmt des Landkreises drei Workshops an.

Die bayerische Landesinitiative „digital verein(t)“ hilft Ehrenamtlichen und Vereinen, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen: mit Handbüchern, Workshops, Online-Seminaren sowie einem mobilen Ratgeberteam.

Die bayerische Landesinitiative „digital verein(t)“ hilft Ehrenamtlichen und Vereinen, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen: mit Handbüchern, Workshops, Online-Seminaren sowie einem mobilen Ratgeberteam.

Soziale Netzwerke (Grundkurs): Kennenlernen, erste Schritte und Sicherheit

Dienstag, 11. Februar 2025, 17:30 – 20:30 Uhr im Landratsamt Ostallgäu, Schwabenstraße 11, 87616 Marktoberdorf

Der dreistündige Workshop beschäftigt sich mit den Themen Social-Media-Strategie und verschiedenen sozialen Netzwerken. Es wird erläutert, warum Social Media ein wichtiges Kommunikationsinstrument für den Verein ist, wie Ehrenamtliche soziale Medien am besten nutzen und gleichzeitig die Privatsphäre von sich und den Besuchern des Vereinsauftrittes geschützt werden kann.


Soziale Netzwerke (Aufbaukurs): Funktion, Planung und Community Management

Dienstag, 13. Mai 2025, 18 – 20 Uhr als Online-Workshop

Das Online-Seminar dreht sich um den Funktionsumfang der Meta-Business Suite, der Planung von Beiträgen sowie dem Kommunikationsverhalten in sozialen Netzwerken. Außerdem wird erarbeitet wie Vereine ihren Auftritt in den Sozialen Netzwerken planen und evaluieren können. Daneben wird dargelegt, über welche Wege sich die Ehrenamtlichen mit den Followern des Vereinsprofils vernetzen können.


Künstliche Intelligenz: verstehen, Nutzen erkennen und anwenden

Dienstag, 7. Oktober 2025, 18 – 20 Uhr als Online-Workshop

Im dem Online-Seminar werden die Fragen, was KI ist und welche Anknüpfungspunkte es für Vereine gibt, geklärt. Es werden alle wichtigen Themen rund um KI aufgegriffen: angefangen bei unterschiedlichen alltäglichen Anwendungsbereichen über Chancen und Risiken von KI-Systemen bis hin zum textbasierten KI-System ChatGPT. Dabei geben wir Ihnen konkrete Beispiele und zeigen, wie ChatGPT funktioniert und in der Vereinsarbeit unterstützend eingesetzt werden kann.

  

Das Anmeldeformular und weitere Informationen sind auf www.ehrenamt-ostallgaeu.de/digital-vereint zu finden.

  

Angeboten werden die Veranstaltungen im Rahmen der Initiative „digital verein(t)“. Digital verein(t) ist eine Initiative des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales und hilft ehrenamtlich engagierten Menschen und Vereinen, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen. Mit Handbüchern, Workshops, Online-Seminaren sowie einem mobilen Ratgeberteam. Konzipiert, koordiniert und stetig weiter entwickelt wird digital verein(t) durch die lagfa bayern e. V. – die Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen – in Zusammenarbeit mit Deutschland sicher im Netz e.V.

 

Mitteilung vom 02.01.2025

Seminare und Beratungen zur beruflichen (Neu-)Orientierung im Ostallgäu

Die Gleichstellungsstelle des Landkreises Ostallgäu organisiert wieder kostenlose Seminare zur beruflichen (Neu-)Orientierung oder zur Existenzgründung.

Die Angebote der „Servicestelle Beruf“ sind für alle Ostallgäuerinnen und Ostallgäuer kostenlos und finden im Landratsamt in Marktoberdorf statt. Eine Anmeldung ist erforderlich.


Seminare und Beratungen der Servicestelle Beruf

 

  • „Finanzplanung für Frauen oder wie gelingt mir die finanzielle Unabhängigkeit?“ am 13. Januar und am 24. Februar 2025, jeweils von 9 bis 11 Uhr: Über die Kunst des Investierens, die richtige Geldanlage sowie den Aufbau meiner Altersvorsorge. Sie bekommen Tipps und Hinweise zum Thema „Geld“ mit dem Ziel, dass Sie sich an Ihren eigenen Vermögensaufbau herantrauen.
  • „Der Minijob“ – Nachteile und Möglichkeiten“ am 27. Januar 2025, von 9 bis 11 Uhr: An diesem Vormittag wird die Problematik dieser Beschäftigungsverhältnisse geklärt, über Benachteiligungen gesprochen und es werden Möglichkeiten gezeigt, Nachteile in den Griff zu bekommen und Chancen zum Weiterkommen zu nutzen.
  • „Wie bewerbe ich mich?“ am 10. Februar 2025, von 9 bis 11 Uhr: Von Beraterin Patricia Mühlebach erfahren die Teilnehmerinnen, wie sie Lücken im Lebenslauf behandeln, wie eine überzeugende Bewerbungsmappe aussehen kann, wie sie sich und ihre Fähigkeiten optimal präsentieren und wie sie eine Bewerbungsinitiative starten.

 

  

Zusätzlich bietet die „Servicestelle Beruf“ im Anschluss an jeden Vortrag, sowie nach Terminvereinbarung Einzelberatungen zu allen Fragen rund um die berufliche Neuorientierung, den Wiedereinstieg beziehungsweise rund ums „Selbstständig-Machen“ an. Anmeldung und Informationen und Anmeldung bei der Gleichstellungsstelle des Landkreises Ostallgäu: Telefon 08342 911-287 oder per E-Mail: gleichstellungsstelle@lra-oal.bayern.de oder direkt bei der „Servicestelle Beruf“, Kempten, Rathausplatz 22, 4. Stock, Zimmer 401, Telefon 0831 2525-7272, E-Mail: Frau-und-Beruf@kempten.de.

  

Die „Servicestelle Beruf für gleichberechtigte berufliche Entwicklung" hat es sich zum Ziel gesetzt, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Sie bietet Beratung und Unterstützung zu allen Fragen der Karriere- und Existenzgründungsplanung, zum Wiedereinstieg nach der Familienzeit, zur beruflichen Umorientierung und Weiterbildung sowie zu Fragen bei Bewerbungen. Der Landkreis Ostallgäu ist an der Finanzierung des Büros beteiligt, um seine Bürgerinnen und Bürger, die Familie und Beruf unter einen Hut bringen wollen, zu unterstützen und um ihre Chancengleichheit im Berufsleben zu fördern. 

 

Mitteilung vom 20.12.2024

Landratsamt am 27. und 31. Dezember geschlossen

Das Landratsamt ist am 27. und 31.12. nicht geöffnet. Auch die Außenstellen inklusive der Zulassungsstelle Füssen bleiben an diesen Tagen geschlossen.

Mitteilung vom 19.12.2024

Sozialstiftung Ostallgäu beschenkt Hilfsbedürftige

Insgesamt 59 Ostallgäuerinnen und Ostallgäuer erhalten eine finanzielle Unterstützung von der „Josef Benedikt Kaiser´schen Armen- und Krankenstiftung“.

Bei der diesjährigen Aktion hatten 16 Kommunen bedürftige Menschen gemeldet – ausgezahlt wurden insgesamt 5.900 Euro. „Ich freue mich sehr, dass wir mit dem Geld wieder vielen hilfsbedürftigen Menschen aus dem Ostallgäu zu Weihnachten eine Freude machen können“, sagt Stiftungsratsvorsitzende und Landrätin Maria Rita Zinnecker. 

 

Der Ertrag für die ausgeschütteten Zuwendungen wurde größtenteils durch den Verkauf von Holz aus dem Stiftungswald erzielt. Neben dem Holzverkauf speisen sich die Einnahmen der Sozialstiftung aus Zinserträgen und Spenden. Der Stiftungswald wird von der Bayerischen Forstverwaltung betreut und nachhaltig bewirtschaftet. Ziel sei neben waldbaulichen Maßnahmen die maximale Waldverjüngung, erklärte Förster Stephan Fessler in der Stiftungsvorstandssitzung. Dass das vergangene Jahr grundsätzlich ein gutes Jahr für den Wald mit ausreichend Niederschlägen war, berichtete Forstdirektor Stephan Kleiner – dadurch habe es wenig Borkenkäferschäden gegeben. 

 

Über die „Josef Benedikt Kaiser´schen Armen- und Krankenstiftung – Sozialstiftung Ostallgäu“

 

Die Stiftung wurde vor 130 Jahren von Josef Benedikt Kaiser aus Eurishofen gegründet. Zu einer Zeit, als Armut und Krankheit weit verbreitet waren, setzte Kaiser mit der Stiftung ein soziales Zeichen. Die Stiftungsverwaltung erfolgte zunächst durch das königliche Bezirksamt Kaufbeuren und später durch den Landkreis Kaufbeuren. Durch die Gebietsreform 1972 trat der Landkreis Ostallgäu als Rechtsnachfolger in die Verwaltung der Stiftung ein. Mit der seit dem 1. Januar 2014 bestehenden Satzung wurde der Wirkungskreis der Stiftung auf den gesamten Landkreis Ostallgäu ausgedehnt. Zustiftungen von Balthasar Kohler aus Jengen und Lorenz Storf aus Waalhaupten sorgten für eine weitere Stärkung des Stiftungszweckes. Alles über die Stiftung und Informationen zum Spenden gibt es im Internet unter www.kaisersche-sozialstiftung-ostallgaeu.de.

 

Mitteilung vom 19.12.2024

Abfuhrtermine nach Neujahr

Wegen der Feiertage am Mittwoch, 1. Januar, und Montag, 6. Januar, verschiebt sich die Leerung der Bio- und Restmüllgefäße im Landkreis Ostallgäu.

Regelmäßiger Abfuhrtag                          Änderung

 

 

 

Mittwoch, 1.1.2025          verlegt auf         Donnerstag, 2.1.2025

 

Donnerstag, 2.1.2025      verlegt auf         Freitag, 3.1.2025

 

Freitag, 3.1.2025              verlegt auf         Samstag, 4.1.2025

 

Montag, 6.1.2025             verlegt auf          Dienstag, 7.1.2025

 

Dienstag, 7.1.2025           verlegt auf          Mittwoch, 8.1.2025

 

Mittwoch, 8.1.2025           verlegt auf          Donnerstag, 9.1.2025

 

Donnerstag, 9.1.2025       verlegt auf          Freitag, 10.1.2025

 

Freitag, 10.1.2025             verlegt auf          Samstag, 11.1.2025

 

Mitteilung vom 18.12.2024

Abfuhrtermine rund um Weihnachten

Wegen der Feiertage am Mittwoch, 25. und Donnerstag, 26. Dezember, verschieben sich die Termine für die Leerung der Bio- und Restmülltonnen.

Regelmäßiger Abfuhrtag                    Feiertagsbedingte Änderung

 

 

 

Montag, 23.12.         vorverlegt auf      Samstag, 21.12. 

 

Dienstag, 24.12.       vorverlegt auf      Montag, 23.12.                        

 

Mittwoch, 25.12.       vorverlegt auf      Dienstag, 24.12. 

 

Donnerstag, 26.12.   verlegt auf           Freitag, 27.12. 

 

Freitag, 27.12.          verlegt auf           Samstag, 28.12.      

 

Mitteilung vom 17.12.2024

Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe über Weihnachten und Silvester

An Heiligabend und über die Weihnachtsfeiertage bleiben sämtliche Wertstoffhöfe im Landkreis Ostallgäu geschlossen.

Am 31. Dezember haben die Wertstoffhöfe in Buchloe, Füssen und Marktoberdorf von 9 bis 12 Uhr geöffnet. Alle anderen Wertstoffhöfe bleiben an diesem Tag geschlossen.

 

Mitteilung vom 12.12.2024

Pflegestützpunkt informiert: Wichtige Änderungen in der Pflegeversicherung ab Januar 2025

Das Jahr 2025 bringt entscheidende Verbesserungen bei den Leistungen der Pflegeversicherung – sowohl für die häusliche als auch für die stationäre Pflege.

Unter anderem wird es Leistungserhöhungen geben, die im Rahmen der Pflegereform aus dem Jahr 2023 beschlossen wurden. So steigen ab dem 1. Januar 2025 die Leistungen der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent. Menschen mit Pflegebedarf können sich auf höhere Zuschüsse freuen, darunter eine Erhöhung des Pflegegelds um monatlich 15 bis 43 Euro. Die Leistungserhöhungen umfassen neben dem Pflegegeld auch Pflegesachleistungen, den Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die Verhinderungspflege, die Kurzzeitpflege, die Tages- und Nachtpflege, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, den Einsatz digitaler Pflegeanwendungen, Leistungen für die vollstationäre Pflege sowie den Wohngruppenzuschlag und die Anschubfinanzierung für Wohngruppen.

  

Für mehr Transparenz hat der Pflegestützpunkt Ostallgäu eine Übersicht mit den neuen Leistungsbeträgen erstellt. Diese ist ab sofort online unter www.sozialportal-ostallgaeu.de/pflegestuetzpunkt verfügbar und steht zum Download bereit.

 

Weitere Änderungen ab 1. Juli 2025


Im Bereich der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege treten ab dem 1. Juli 2025 weitere Änderungen in Kraft. Unter anderem wird der Anspruch auf darauf von bisher sechs Wochen auf acht Wochen verlängert. Die bisherige Regelung, dass Pflegepersonen ihre Angehörigen mit Pflegebedarf mindestens sechs Monate lang gepflegt haben müssen, bevor sie erstmals Verhinderungspflege in Anspruch nehmen können, entfällt. Außerdem werden Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbudget zusammengefasst. Dieses beträgt maximal 3.539 Euro und kann flexibel eingesetzt werden.

Beratung und Kontakt

 

Der Pflegestützpunkt Ostallgäu steht Bürgerinnen und Bürgern bei Fragen rund um das Thema Pflege beratend zur Seite. Kostenlose Beratungstermine können telefonisch unter 08342 911-511 oder per E-Mail an pflegestuetzpunkt(at)lra-oal.bayern.de vereinbart werden.

 

Vereinspauschale

Anträge müssen von den Sport- und Schützenvereinen bis spätestens 3. März 2025 vollständig eingereicht werden. Weitere Informationen dazu gibt es hier.

Digitaler Bauantrag

Ausbildung

Familienapp

Die Familienapp Ostallgäu-Kaufbeuren
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