OAL 10 Neubau eines Geh-und Radweges von der Gemarkungsgrenze Kraftisried bis Unterthingau mit Ausbau der Kreisstraße (BA2)Zieldatum 2025Sachverhalt / Rechtslage Die Maßnahme behandelt den Neubau des Geh- Radweges vom Ausbauende bei Kraftisried nach Unterthingau und den richtlinienkonformen Ausbau der Kreisstraße OAL 10 mit der Errichtung von neuen Linksabbiegespuren. Diese Maßnahme ist die Fortführung des 1. Bauabschnittes „Kraftisried – Gemarkungsgrenze (1.BA). Wirkung - Nutzen Zur Verbindung der Gemeinden Kraftisried und Unterthingau und der angrenzenden Betriebe stellt der gemeinsame Neubau des Geh- und Radweges mit dem Markt Unterthingau ein Lückenschluss im Alltagsradwegenetz dar und trägt zur wesentlichen Verbesserung und Erhöhung der Sicherheit des Berufs- und Alltagsradverkehrs zwischen den beiden Gemeinden bei. Mit dem Ausbau der Kreisstraße wird der Anpassung an die veränderte Verkehrsbelastung sowie -situation und der daraus resultierenden Einhaltung der Regelwerke Rechnung getragen. Die Federführung für das gemeinsame Projekt mit dem Markt Unterthingau liegt dabei beim Landkreis. Finanzielle Auswirkungen
Ablauf / Dokumentation
|
|