Aktuelles zum Coronavirus

Mitteilung vom 20.03.2020

Ausgangsbeschränkung in Bayern: Bescheinigung für Berufspendler

Seit 21.03.2020, 0.00 Uhr gilt für den Freistaat Bayern eine Ausgangsbeschränkung.

Das Verlassen der Wohnung ist nach der Allgemeinverfügung des Bayerischen Gesundheitsministeriums vorerst bis einschließlich 19. April 2020 nur noch aus triftigen Gründen erlaubt. Ein solcher Grund ist beispielsweise die Ausübung von beruflichen Tätigkeiten.

Nach Aussage des Bayerischen Innenministers, Joachim Herrmann, muss bei Kontrollen eine glaubhafte Begründung für den Aufenthalt im öffentlichen Raum vorhanden sein. Als Service für diesen Nachweis bietet das Landratsamt Ostallgäu eine Bescheinigung für Berufspendler zum Download an. Einfach hier runterladen, ausfüllen und vom Arbeitgeber bestätigen lassen. Die Bescheinigung ist derzeit nicht zwingend erforderlich, vereinfacht aber den Arbeitsweg, sollte man kontrolliert werden.

Mitteilung vom 20.03.2020

Coronavirus: Insgesamt 31 Fälle im Ostallgäu und in Kaufbeuren

Nach Stand Freitag, 20.03.2020, sind insgesamt 31 Personen im Landkreis Ostallgäu und der Stadt Kaufbeuren positiv getestet.

Mitteilung vom 13.03.2020

Coronavirus: Schulen und Kitas geschlossen – Busverkehr auf Ferienfahrplan umgestellt

Die Busunternehmen reagieren auf die Schulschließungen und stellen ab sofort auf den Ferienfahrplan um.

Im gesamten Landkreis Ostallgäu gilt ab Montag, 16. März 2020, für die Busse bis zum Ende der regulären Osterferien am 19. April 2020 der Ferienfahrplan. Für den Zugverkehr gibt es keinen eigenen Ferienfahrplan, jedoch kann es sein, dass hier einzelne Verbindungen ausfallen.

Mitteilung vom 13.03.2020

Coronavirus: Gesundheitsamt hat weitere 40 Personen getestet

Die Zahl der an COVID-19 Erkrankten hat sich im Ostallgäu zudem um zwei Personen auf neun erhöht.

Bei den beiden neuen Fällen handelt es sich um zwei Personen aus Marktoberdorf. Eine 27-Jährige, die als Kontaktperson galt, wurde von einem benachbarten Gesundheitsamt genauso positiv getestet wie ein 30-Jähriger, der als Reiserückkehrer Symptome verspürt hatte und sich von seinem Hausarzt testen ließ. Das Gesundheitsamt im Ostallgäu ermittelt nun intensiv die engen Kontakte der Erkrankten. Die Erkrankten und Kontaktpersonen befinden sich inzwischen in häuslicher Isolation.

Mitteilung vom 12.03.2020

Coronavirus: Landratsamt bestätigt zwei weitere Erkrankte

Marktoberdorfs Bürgermeister dagegen wurde negativ getestet. Als Kontaktperson des fünften Coronafalles in Marktoberdorf war er einem Test unterzogen worden.

In der Region gibt es zwei weitere Fälle der COVID-19-Erkrankung. Ein 40-jähriger Mann aus Kaufbeuren ist als sechster Fall positiv auf das Coronavirus (SARS-CoV-2) getestet worden und damit der erste Erkrankte in Kaufbeuren. Die siebte Erkrankte ist eine 54-jährige Frau aus Füssen.
 
Der Kaufbeurer war als Kontaktperson eines Infektionsfalles in einem benachbarten Landkreis getestet worden. Der positive Befund wurde dem Gesundheitsamt am heutigen Mittwoch übermittelt.
Die Frau klagte in den vergangenen Tagen über grippeartige Symptome und ließ sich testen. Auch dieses positive Ergebnis erreichte des Gesundheitsamt heute. Das Gesundheitsamt im Ostallgäu ermittelt nun intensiv die engen Kontakte der Erkrankten. Die Erkrankten und Kontaktpersonen befinden sich inzwischen in häuslicher Isolation.
 
Der Corona-Test beim Marktoberdorfer Bürgermeister, Dr. Wolfgang Hell, ist unterdessen negativ ausgefallen. Das Testergebnis erreichte das Gesundheitsamt am heutigen Mittwoch. Trotz des negativen Tests muss Bürgermeister Dr. Hell noch weiter zu Hause in Quarantäne verbleiben, da die Inkubationszeit von 14 Tagen abgewartet werden muss.
  
Das Gesundheitsamt weist in diesem Zusammenhang nochmal darauf hin:

   

 

  • Das Gesundheitsamt ermittelt nach den fachlich vorgegebenen Definitionen (RKI) die Kontaktpersonen für die ein relevantes Infektionsrisiko (Kategorie 1) besteht. Diese Personen werden getestet und bleiben auf jeden Fall 14 Tage (Ende der Inkubationszeit) abgesondert zu Hause.
  • Andere Kontakte, die sich zum Beispiel im selben Raum aufgehalten haben, aber keinen über 15 Minuten dauernden Kontakt hatten, werden ermittelt. Sollten diese Personen Symptome feststellen, wird empfohlen mit einem Arzt oder einer Klinik telefonisch Kontakt aufzunehmen.
  • Angehörige oder Kinder von Kontaktpersonen der Kategorie I, können weiterhin zur Arbeit, Schule oder Kindergarten gehen, solange die Personen der Kategorie I symptomfrei sind.
  • Sollten bei einer Person der Kategorie I Symptome auftreten ist umgehend das Gesundheitsamt zu informieren.

   

Das Gesundheitsamt ruft nochmals zur Besonnenheit im Umgang mit den Erkrankungen auf. Die Behörden unternehmen alle notwendigen Schritte. Die Hotline (08342 911-623) des Gesundheitsamtsbleibt weiterhin geschaltet.

 

Mitteilung vom 11.03.2020

Coronavirus: Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern untersagt

Die Allgemeinverfügung tritt am 11. März in Kraft und erfolgte in Abstimmung mit dem Landkreis Oberallgäu und den Städten Kempten und Kaufbeuren.

Landrätin Maria Rita Zinnecker appelliert an Vereine und Verbände, kleinere Veranstaltungen zu verschieben oder abzusagen. „Ein Verzicht auf Zusammenkünfte ist eine gute Möglichkeit, die Ausbreitung des Virus einzuschränken“, sagt Zinnecker.
 
Als eines der ersten Bundesländer hatte der Freistaat Bayern jüngst beschlossen, wegen der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern zu untersagen. Dies gilt zunächst bis zum Ende der Osterferien am 19. April 2020, eine entsprechende Allgemeinverfügung des Freistaates tritt ebenfalls am 11. März in Kraft. Nachdem es gerade im Allgäu viele Veranstaltungen im Bereich 500 bis 1000 Teilnehmer gibt, wollten die Landräte und Oberbürgermeister auch hier für Klarheit im Umgang mit den Besuchern und Veranstaltungen sorgen. „Uns war gerade wegen der vielen Wechselbeziehungen im Allgäu eine abgestimmte Vorgehensweise wichtig“, sagt Zinnecker.
 
Zinnecker: „Freiwillig absagen oder verschieben“
 
Für Veranstaltungen mit weniger als 500 Teilnehmern gibt Landrätin Maria Rita Zinnecker eine Empfehlung: „Aus medizinisch-fachlicher Sicht können wir den Organisatoren nur raten, dass sie Veranstaltungen mit über 100 Teilnehmern in Innenräumen freiwillig absagen oder verschieben.“ Hintergrund dieser Empfehlung ist auch die klare Aussage des Bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder: Er fordert die Landratsämter auf, kleinere Veranstaltungen im Zweifel behördlich abzusagen und „keine Tricksereien“ zuzulassen.
 
Mit der Umsetzung der Empfehlung sollen weiterhin Infektionsketten unterbrochen und die weitere Ausbreitung des Virus eingedämmt werden. Eine generelle Schließung von Schulen ist derzeit auch aus Sicht des Freistaates nicht notwendig.  Das Landratsamt weist seinerseits darauf hin, dass Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden könnten. Allerdings scheinen auch hier bereits die Verbände aktiv zu werden und teilweise die Saisons – wie in den höchsten Spielklassen des Eishockeys geschehen – zu beenden.

Mitteilung vom 10.03.2020

Coronavirus: Gesundheitsamt testet zentral 64 Personen

Der Test findest auf dem Gelände des Kreisbauhofes in Thalhofen statt. Grund ist der jüngste Nachweis eines COVID-19-Falles in Marktoberdorf.

Zudem testet das Gesundheitsamt Ostallgäu mehrere Einzelfälle wie beispielsweise Urlaubsrückkehrer aus Südtirol, die unter Symptomen leiden. Es handelt sich um insgesamt 64 Personen.
 
Mit diesem zentralen Test ist es möglich, ressourcenschonend (Verbrauch von Schutzkleidung und Schutzmasken) bei einer größeren Zahl von Menschen die Abstriche zu nehmen. Die Ergebnisse der Tests sind voraussichtlich am Freitag zu erwarten.
 
Coronavirus: FAQ auf www.ostallgaeu.de
 
Das Gesundheitsamt weist in diesem Zusammenhang nochmals eindringlich darauf hin, dass alle Personen, die derzeit in häuslicher Isolation sind, auch nach Durchführung eines Testes in Quarantäne verbleiben müssen. Nach derzeitigem Stand werden die Personen am Ende der Quarantäne – die Inkubationszeit beträgt nach momentanem wissenschaftlichen Stand zwei Wochen – nochmals getestet. Erst wenn dieser Test negativ ausgefallen ist, können sie wieder am Alltag teilhaben.
 
Das Gesundheitsamt Ostallgäu hat auf der Homepage des Landkreises unter www.ostallgaeu.de eine Übersicht von häufig gestellten Fragen (FAQs) und weiteren Infos zu Corona bereitgestellt.

Mitteilung vom 10.03.2020

Coronavirus: Wer eindeutige Symptome zeigt, kann sich nun online melden

Wer über das Onlineformular Kontakt aufnimmt, wird vom Gesundheitsamt zurückgerufen.

Ein neues Online-Meldeformular für Ostallgäuer und Kaufbeurer Bürger*innen, die eindeutige Symptome der COVID-19-Erkrankung zeigen, stellt das Gesundheitsamt Ostallgäu ab sofort im Internet auf  www.ostallgaeu.de bereit.
 
Die Angaben im Formular dienen dem Gesundheitsamt zur Einschätzung der aktuellen Lage. Es erfolgt allerdings keine gesundheitliche Betreuung von Seiten des Gesundheitsamtes. Alle Bürger*innen, die dies für erforderlich halten, sollten sich an ihren Hausarzt wenden.
 
Auf www.ostallgaeu.de gibt es auch eine umfangreiche Sammlung von Fragen und Antworten rund um das neuartige Coronavirus.

Mitteilung vom 07.03.2020

Landratsamt bestätigt einen vierten Coronavirus-Fall im Ostallgäu

Ein 47–jähriger Mann aus Augsburg, der sich in Marktoberdorf aufhält, ist positiv auf das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) getestet worden.

Der Mann bemerkte grippeartige Symptome und ließ sich von einem niedergelassenen Arzt testen. Der positive Befund wurde dem Gesundheitsamt am heutigen Samstagmittag übermittelt. Der jetzt Erkrankte steht in keinerlei Verbindung zu den bereits bekannten drei positiven COVID-19-Fällen in Füssen.
 
Das Gesundheitsamt im Ostallgäu ermittelt nun intensiv die Kontakte des Erkrankten. Während der Inkubationszeit hatte der Erkrankte in verschiedenen Landkreisen Kontaktpersonen. Die zuständigen Gesundheitsämter dort haben die Ermittlungen der Kontakte und Einleitung der weiteren Maßnahmen aufgenommen.
 
Das Gesundheitsamt weist in diesem Zusammenhang nochmal darauf hin:
  

  • Das Gesundheitsamt ermittelt nach den fachlich vorgegebenen Definitionen (RKI) die Kontaktpersonen, für die ein relevantes Infektionsrisiko (Kategorie 1) besteht. Diese Personen werden getestet und bleiben auf jeden Fall 14 Tage (Ende der Inkubationszeit) abgesondert zu Hause.
  • Andere Kontakte, die sich z. B. im selben Raum aufgehalten haben, aber keinen über 15 Minuten dauernden Kontakt hatten, werden ermittelt. Sollten diese Personen Symptome feststellen, wird empfohlen mit einem Arzt oder einer Klinik telefonisch Kontakt aufzunehmen.
  • Angehörige oder Kinder von Kontaktpersonen der Kategorie I können weiterhin zur Arbeit, Schule oder Kindergarten gehen, solange die Personen der Kategorie I symptomfrei sind.
  • Sollten bei einer Person der Kategorie I Symptome auftreten, ist umgehend das Gesundheitsamt zu informieren.

 

 

Mitteilung vom 06.03.2020

Coronavirus: Gesundheitsamt testete 80 Personen

Die getesteten Personen waren Kontaktpersonen des dritten positiven COVID-19-Falles im Ostallgäu. Die Ergebnisse werden voraussichtlich bis Montag vorliegen.

Die 80 Kontaktpersonen wurden am Donnerstagabend in Füssen durch Ärzte des Gesundheitsamtes getestet.  Mit Unterstützung des Bayerischen Roten Kreuzes, der Polizei und des Bundesleistungszentrums konnten die Tests zügig durchgeführt werden. Die Testpersonen wurden in verschiedenen Gruppen eingeladen.
 
Der Test wurde im Rahmen des dritten positiven COVID-19-Falles erforderlich. Die ermittelten Kontaktpersonen waren alle anwesend und nach eigener Aussage mit den Informationen und dem Ablauf der Testprozedur zufrieden. Die Ergebnisse werden voraussichtlich bis Montag vorliegen.
 
Das Gesundheitsamt weist in diesem Zusammenhang nochmals eindringlich darauf hin, dass alle Personen, die sich derzeit in häuslicher Isolation befinden, auch nach Durchführung eines Testes und negativem Ergebnis in Quarantäne verbleiben müssen. Nach derzeitigem Stand werden die Personen am Ende der Quarantäne – die Inkubationszeit beträgt 14 Tage nach letztem Kontakt zu einer infizierten Person – nochmals getestet. Erst wenn dieser Test negativ ausgefallen ist, können sie wieder am Alltag teilhaben.

 
Das Gesundheitsamt Ostallgäu hat auf der Homepage des Landkreises unter www.ostallgaeu.de ein Übersicht von häufig gestellten Fragen (FAQs) und weiteren Infos zu Corona bereitgestellt.

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