Aktuelles zum Coronavirus

Mitteilung vom 06.10.2021

Weitreichende Änderungen für die Corona-Testzentren ab der kommenden Woche

Zum 11. Oktober sollen kostenlose Coronatests eigentlich der Vergangenheit angehören.

Die vom öffentlichen Gesundheitsdienst eingerichteten lokalen Testzentren in Neugablonz, Marktoberdorf und Füssen werden jedoch auch nach diesem Datum kostenlose Coronatests anbieten. Diese kostenlosen Tests sind jedoch nach den Vorgaben der Staatsregierung auf einen engen Personenkreis begrenzt. In den lokalen Testzentren werden zukünftig nur noch Personen kostenfrei getestet, die dem vulnerablen Personenkreis angehören. Hierzu zählen beispielsweise Personen, die nachweislich aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, Schwangere und Stillende sowie Kinder bis 12 Jahren und bis zum 30.11.2021 auch Jugendliche bis 18 Jahren sowie Studierende. Zudem besteht das kostenfreie Angebot auch für Beschäftigte sowie Besucher und Besucherinnen von Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, sofern die jeweilige Einrichtung selbst keine Tests anbietet. Kostenlose Testungen gibt es weiterhin für Personen, die vom Gesundheitsamt zur Testung aufgefordert werden, wie z. B. Kontaktpersonen oder Leute, die PCR-Bestätigungstestungen durchführen lassen müssen.

In den lokalen Testzentren dürfen jedoch ab dem 11.10.2021 keine kostenpflichtigen Tests mehr angeboten und durchgeführt werden. Personen, die nicht zum oben aufgeführten Personenkreis gehören, können Tests dann nur noch in Apotheken, die Testungen anbieten, und in den privaten Testzentren bekommen. Zu den Kosten solcher Tests können die Stadt Kaufbeuren und der Landkreis Ostallgäu keine Aussage treffen. Laut dem Gesundheitsministerium bleibt dies dem freien Markt überlassen.

 

Eine Übersicht über die weiteren Teststellen in Landkreis und Stadt gibt es hier: https://www.landkreis-ostallgaeu.de/testzentren.html

Mitteilung vom 01.10.2021

Weitere Sonderimpftermine im Ostallgäu und in Kaufbeuren

Die mobilen Teams der Impfzentren bieten von 4. bis 8. Oktober wieder Außentermine für eine Corona-Impfung an.

Geimpft wird mit dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer. Die mobilen Impfteams nehmen sowohl Erst- als auch Zweitimpfungen vor.

 

Die Termine finden Sie hier.

Mitteilung vom 28.09.2021

Landkreis-Schulen: mobile Luftreinigungsanlagen kommen früher

Die ersten Anlagen sollen nach Angaben des Lieferanten am 8.10. geliefert werden – und damit trotz allgemeiner Lieferschwierigkeiten früher als erwartet.

„Dass wir so gut im Zeitplan liegen, freut mich vor allem für die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrerinnen und Lehrer an unseren Schulen. Ihnen können wir damit schneller noch ein Stück mehr Sicherheit bieten“, sagt Landrätin Maria Rita Zinnecker.
 
Der Kreisausschuss hatte im Juli über die Anschaffung von Luftfiltergeräten für die Landkreis-Schulen beraten. Nach eingehender Abstimmung des Bedarfs mit den Schulen des Landkreises wurde ein Ingenieurbüro zur Festlegung der technischen Kriterien der Geräte und zur fachlichen Prüfung der Angebote hinzugezogen.
 
Mehr als die Hälfte der Landkreis-Schulen bereits mit stationären Lüftungsanlagen ausgestattet
 
In sechs der elf Landkreis-Schulstandorte sind bereits fest installierte Lüftungsanlagen vorhanden: im Gymnasium Buchloe, in den Realschulen in Buchloe, Füssen, Marktoberdorf und Obergünzburg sowie in der Landwirtschafts- und Technikerschule Kaufbeuren. Damit steht der Landkreis im bundesweiten Vergleich sehr gut da. An drei der fünf verbleibenden Schulen (Erich-Kästner-Schule Füssen, Gymnasium Füssen und Don-Bosco-Schule Marktoberdorf) werden nun die mobilen Luftreinigungsgeräte installiert. Für die beiden Standorte der Berufsschule Ostallgäu in Marktoberdorf und in Füssen ist vorerst noch kein Bedarf gesehen worden, da zunächst die Schulen mit überwiegend jüngeren Schülerinnen und Schülern im nicht-impffähigen Alter ausgestattet werden sollen.
 
Nach Ankündigung des Förderprogramms durch die Bayerische Staatsregierung im Juli wies der Bayerische Landkreistag bereits darauf hin, dass es bei der Beschaffung der Luftreinigungsgeräte durch technische Evaluierung und Ausschreibung zu Zeitproblemen kommen könne. Die Hersteller der Luftreinigungsgeräte wiesen zusätzlich auf Lieferengpässe hin. Ministerpräsident Markus Söder berichtete am Dienstag, 21. September, dass erst 18 Prozent der vom Land bereitgestellten Fördermittel für die Anschaffung von Luftfiltern abgerufen worden seien. Dies sei immer noch zu wenig. Von den Kitas seien erst 1,6 Prozent der Fördermittel für Luftfilter beansprucht worden. Er appelliere an die Einrichtungen, die Hilfe des Landes bei der Finanzierung der Filter zu nutzen.

Mitteilung vom 28.09.2021

Corona-Impfzentren mit neuen Öffnungszeiten

Die Corona-Impfzentren des Landkreises Ostallgäu und der Stadt Kaufbeuren haben ab Freitag, den 1. Oktober 2021, geänderte Öffnungszeiten.

Hintergrund ist die Neuausrichtung der Bayerischen Impfstrategie. Diese sieht die Aufgabe der Impfungen grundsätzlich bei den niedergelassenen Ärzten und bei den Betriebsärzten, hält jedoch ein staatliches Impfangebot unterstützend für erforderlich, wenn der Impfbedarf nicht anderweitig verlässlich abgedeckt werden kann.
 
Für die Impfzentren bedeutet dies, dass zukünftig das Hauptaugenmerk auf den Einsatz mobiler Impfteams gelegt werden soll. Diese kommen beispielsweise in den Alten- und Pflegeheimen oder auf Anforderung der Schulleitungen an Schulen zum Einsatz. Es werden außerdem weiterhin Sonderimpfungen durch mobile Impfteams angeboten, wie sie schon am Kino oder bei Sportveranstaltungen stattgefunden haben. Ferner sollen die Teams künftig Impfangebote zu festen Zeiten an bestimmten Orten machen. Die Öffnungszeiten der Impfzentren sollen nach den Vorgaben der Staatsregierung um bis zu 75 Prozent reduziert werden. Nach derzeitigem Stand sollen die Impfzentren auf dieser Basis bis 30. April 2022 betrieben werden.

Das Impfzentrum in Marktoberdorf öffnet dienstags von 8.30 bis 15.30 Uhr und donnerstags von 11.30 bis 18.30 Uhr. Das Impfzentrum Kaufbeuren wird künftig noch an folgenden Tagen geöffnet sein: montags von 8.30 bis 15.30 Uhr, mittwochs von 11.30 bis 18.30 Uhr und freitags von 8.30 bis 15.30 Uhr. Zusätzlich wird in Neugablonz jeden Freitag von 9 bis 14 Uhr ein mobiles Impfteam im Gablonzer Haus ein Impfangebot machen. Vom Impfzentrum Marktoberdorf aus werden mobile Impfteams in verschiedenen Gemeinden regelmäßig Impftage vor Ort anbieten.  Die genauen Termine werden noch bekannt gegeben. An den Wochenenden bleiben die Impfzentren geschlossen.
   
In den Impfzentren werden weiterhin Erst- und Zweitimpfungen und Auffrischungsimpfungen angeboten. Terminvereinbarungen sind nicht erforderlich. Zu den Impfungen sind ein Personalausweis und der Impfpass mitzubringen.

Mitteilung vom 17.09.2021

Mobiles Impfteam am 21. September in Obergünzburg

Das Impfteam des Landkreises und des Roten Kreuzes kommt im Rahmen einer Schülerimpfung am 21.9.2021 von 14 bis 17.30 Uhr an die Mittelschule Obergünzburg.

Dieser Termin steht auch allen anderen Impfwilligen offen. Verimpft wird der Impfstoff von BioNTech/Pfizer.

Mitteilung vom 08.09.2021

Corona-Testzentren: neue Öffnungszeiten

Die Corona-Testzentren des Landkreises Ostallgäu und der Stadt Kaufbeuren haben ab Montag, den 13. September 2021, neue Öffnungszeiten.

Das Testzentrum in Buchloe wird wegen mangelnder Nachfrage ab Dienstag, den 14. September, geschlossen. Corona-Tests bieten in Buchloe weiterhin die Marien- und die Stadtapotheke an.

Die neuen Öffnungszeiten der Testzentren in Füssen, Kaufbeuren und Marktoberdorf ab Montag, den 13. September:

 

FüssenKaufbeurenMarktoberdorf
PCR-TestDienstags und donnerstags
10 – 12 Uhr
13 – 18 Uhr

Montags bis freitags
8 – 12 Uhr
13 – 15 Uhr

Montags bis freitags
8 – 10 Uhr
14 – 18 Uhr

SchnelltestDienstags und donnerstags
10 – 12 Uhr
13 – 18 Uhr

Montags bis freitags
8 – 12 Uhr
13 – 15 Uhr

Samstags und sonntags
14 – 16 Uhr

Montags bis freitags
8 – 10 Uhr
14 – 18 Uhr

Samstags und sonntags
11 – 13 Uhr

Die Adressen der Testzentren und Möglichkeit zur Terminvereinbarung:

Testzentrum Marktoberdorf: Marktplatz 13, 87616 Marktoberdorf
Testzentrum Kaufbeuren: Bürgerplatz 1, 87600 Kaufbeuren
Testzentrum Füssen: Am Eisstadion 1, 87629 Füssen

www.landkreis-ostallgaeu.de/testzentren.html  

Mitteilung vom 03.09.2021

Auffrischungs- und Drittimpfungen ab sofort möglich

Beide Impfvarianten werden aus diesem Grund ab sofort im Corona-Impfzentrum Kaufbeuren sowie im Corona-Impfzentrum des Landkreises in Marktoberdorf angeboten.

Der Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 gemäß der Coronavirus-Impfverordnung umfasst jetzt auch Auffrischungs- und Drittimpfungen. Beide Impfvarianten, Auffrischungs- und Drittimpfung, werden aus diesem Grund ab sofort im Corona-Impfzentrum der Stadt Kaufbeuren sowie im Corona-Impfzentrum des Landkreises Ostallgäu in Marktoberdorf angeboten.
 
Menschen, die bereits über 80 Jahre alt sind, können sich eine Auffrischungsimpfung frühestens sechs Monate nach Erhalt der zweiten Impfdosis verabreichen lassen. Gleiches gilt für Personen mit Immunschwäche oder Immunsuppression. Eine Drittimpfung hingegen kann an Menschen ausgegeben werden, die auch nach zwei Impfdosen keinen ausreichenden Impfschutz aufbauen konnten. Dabei spielt das Alter der Person keine Rolle. Der fehlende Impfschutz wird in der Regel über eine erneute Impfempfehlung des Hausarztes bescheinigt. Mit der Auffrischungs- und Drittimpfung soll erreicht werden, dass Menschen, die besonders durch das Coronavirus bedroht sind, den vollen Impfschutz erhalten.
 
Die Impfzentren in Kaufbeuren und in Marktoberdorf haben montags bis sonntags jeweils von 8 Uhr bis 16 Uhr geöffnet. An der Anmeldung im Impfzentrum benötigen Sie einen Personalausweis, ohne diesen können Sie nicht geimpft werden. Ebenso sollte der Impfpass mitgebracht werden.

Mitteilung vom 24.08.2021

Inzidenz im Ostallgäu seit drei Tagen über 50: neue Corona-Regeln

Gemäß der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) gelten ab 26.8. Kontaktbeschränkungen sowie Regelungen für Veranstaltungen.

Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist somit nur noch mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen zweier weiterer Hausstände gestattet. Die Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen darf dabei nicht überschritten werden. Für die Gesamtzahl außer Betracht bleiben Kinder unter 14 Jahren sowie geimpfte oder genesene Personen. Unberührt von der Regelung bleiben Zusammenkünfte, die ausschließlich zwischen den Angehörigen desselben Hausstands, ausschließlich zwischen Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partnern oder ausschließlich in Wahrnehmung eines Sorge- oder Umgangsrechts stattfinden.
 
Öffentliche Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an klar begrenzten und geladenen Personenkreis sind bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 50 Personen unter freiem Himmel – jeweils einschließlich geimpfter oder genesener Personen – zulässig. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen müssen Teilnehmende über einen Testnachweis nach Maßgabe von § 4 des 13. BayIfSMV verfügen. Für private Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an begrenzten und geladenen Personenkreis wie Geburtstags-, Hochzeits- oder Tauffeiern und Vereinssitzungen gilt, dass sich die genannten Personengrenzen zuzüglich geimpfter oder genesener Personen verstehen. Im Übrigen sind Veranstaltungen, Versammlungen, soweit es sich nicht um Versammlungen nach § 9 13. BayIfSMV handelt, Ansammlungen sowie öffentliche Festivitäten landesweit untersagt. Auch das Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist nicht gestattet.
     
Sobald die 7-Tage-Inzidenz an fünf Tagen in Folge den Schwellenwert von 50 wieder unterschreitet, wird das Landratsamt das entsprechend bekannt geben. Mehr unter www.landkreis-ostallgaeu.de/bekanntmachungen.html

Mitteilung vom 23.08.2021

Neue Corona-Regeln zum Testnachweis

Das Landratsamt weist auf die geänderten Regeln zur Testnachweis-Pflicht hin, die ab Montag, 23. August 2021, im gesamten Landkreis Ostallgäu gelten.

Schon mit Wirkung zum vergangenen Samstag, 21. August 2021, hatte der Landkreis Ostallgäu den maßgeblichen Schwellenwert der 7-Tage-Inzidenz von 35 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten. Damals galten aber noch andere Regelungen, die lediglich große Sportveranstaltungen und kulturelle Großveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter betrafen.
 
Mit dem Inkrafttreten der Änderungen der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen gelten diese Regelungen nun nicht mehr. Stattdessen treten Regelungen in Kraft die die Verpflichtung zur Vorlage eines negativen Testnachweises für alle diejenigen betreffen, die keinen Nachweis über ihre Impfung oder Genesung von einer Covid-Infektion erbringen können (sogenannte 3G-Regel).
 
Einen Testnachweis nach Maßgabe von § 4 13.BayIfSMV müssen vorlegen:

 

  • die Teilnehmer bei öffentlichen oder privaten Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an klar begrenzten und geladenen Personenkreis in geschlossenen Räumen, § 7 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 13.BayIfSMV,
  • die Besucher in Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt (Einrichtungen nach § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 3 IfSG), § 11 Abs. 2 S. 2 13.BayIfSMV,
  • Sportausübende beim Sport in geschlossenen Räumen und die Besucher von Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen, § 12 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 S. 3 13.BayIfSMV
  • die Passagiere bei Flusskreuzfahrten bei der Einschiffung, wenn diese in Bayern erfolgt, und
  • die Besucher von Freizeitparks, Indoorspielplätzen und vergleichbaren ortsfesten Freizeiteinrichtungen, Badeanstalten, Hotelschwimmbädern, Thermen, Wellnesszentren, Saunen, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen, § 13 Abs. 3 Nr. 2 13.BayIfSMV,
  • die Kunden von Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, § 14 Abs. 2 S. 4 13.BayIfSMV,
  • die Gäste in gastronomischen Betrieben in geschlossenen Räumen, § 15 Abs. 1 Nr. 3 13.BayIfSMV,
  • die Gäste in Beherbergungsbetrieben zusätzlich zum Testnachweis bei der Ankunft für jede weiteren 72 Stunden, § 16 Nr. 1 13.BayIfSMV,
  • die Teilnehmer von Präsenzveranstaltungen an Hochschulen, § 23 Nr. 3 13.BayIfSMV, und die Besucher kultureller Veranstaltungen in Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Kinos und sonst dafür geeigneten Örtlichkeiten, § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 13.BayIfSMV.

 
Soweit für die Nutzung oder die Zulassung zu bestimmten Einrichtungen, Betrieben oder Bereichen die Vorlage eines Nachweises hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Testnachweis) vorgesehen ist, gilt:

  

  • Es ist ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis
     

- eines PCR-Tests, PoC-PCR-Tests oder eines Tests mittels weiterer Methoden der Nukleisäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde,
- eines POC-Antigentests, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, oder
- eines vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht vorgenommenen Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde,
 
nachzuweisen, das den Bestimmungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) entspricht.
 

  • Ausgenommen von der Notwendigkeit der Vorlage eines Testnachweises sind
     

- asymptomatische Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises (geimpfte Personen) oder Genesenennachweises (genesene Personen) sind,
- Kinder bis zum sechsten Geburtstag und
- Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.
     
Sobald die 7-Tage-Inzidenz an 5 Tagen in Folge den Schwellenwert von 35 wieder unterschreitet und damit die Regeln zum Testnachweis wieder aufgehoben sind, wird das Landratsamt dies entsprechend bekannt geben.

Mitteilung vom 04.08.2021

Landkreis und BRK impfen auch im August vor Ort

Um die Impfquote weiter anzuheben, bieten der Landkreis Ostallgäu und das Rote Kreuz im August wieder Außentermine für eine Corona-Impfung in den Gemeinden an.

Um die Impfquote weiter anzuheben, bieten der Landkreis Ostallgäu und das Rote Kreuz im August wieder Außentermine für eine Corona-Impfung in den Gemeinden an. Insgesamt stehen 15 Termine in neun Gemeinden zur Verfügung. Geimpft wird mit den Impfstoffen von BioNTech/Pfizer und Johnson & Johnson.

Die mobilen Impfteams nehmen sowohl Erst- als auch Zweitimpfungen vor. Bei Erstimpfungen an diesen Terminen, muss die Zweitimpfung dann in einem Impfzentrum erfolgen. Die Impfungen finden am Wochenende von 13 bis 17 Uhr und an Werktagen von 16 bis 20 Uhr statt.

53 Prozent Impfquote

Im Ostallgäu und der Stadt Kaufbeuren haben bisher über 100.000 Menschen die erste Corona-Impfung erhalten. Das entspricht einer Impfquote von rund 54 Prozent. Zweitgeimpft sind etwa 85.000 Personen (etwa 46 Prozent).

Die Liste mit den Terminen finden Sie hier.

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