Sozialleistungen: Wechsel Zuständigkeit

Für die Zeit ab Einreise ins Ostallgäu/Äußerung eines Schutzgesuchs bis zum Tag des Erhalts der originalen Fiktionsbescheinigung ist bei entsprechender Bedürftigkeit in der Regel für den ersten Monat eine Zuständigkeit nach Asylbewerberleistungsgesetz gegeben. Diesen Antrag können Sie nach Ihrem Termin bei der Ausländerbehörde bei uns im Landratsamt stellen. Weiter Infos dazu finden Sie unter:
Bürgerservice Ostallgäu: Soziale Verwaltung (buerger-ostallgaeu.de)

Bei dieser Antragstellung werden Sie beraten, welche Leistungen (SGB II vom Jobcenter, SGB XII Grundsicherung mit Renteneintrittsalter nach Deutschem Recht, Kindergeld usw.) für Sie künftig in Frage kommen und was dazu die nächsten Schritte sind.

Bei Fragen zum SGB II wenden Sie sich bitte an:
   
Jobcenter Ostallgäu
Iglauer Str. 3
87616 Marktoberdorf,
Telefon 08342 9169-0
E-Mail: Jobcenter-LK-Ostallgäu(at)jobcenter-ge.de
   
Für alle Personen im Rentenalter nach deutschem Recht bzw. einer nachweisbaren vorgezogenen ukrainischen Altersrente steht Ihnen das Sachgebiet Soziale Verwaltung als Ansprechpartner zur Verfügung:
 
Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstr. 11
87616 Marktoberdorf
E-Mail: sozialamt(at)lra-oal.bayern.de
Fax. Nr. 08342 911-563
   
Ansprechpartnerinnen für Grundsicherung im Alter:

  

  • 08342 911-512 - Frau Greisel:  Nachname Anfangsbuchstabe A–B
  • 08342 911-234 - Frau Schamberger: Nachname Anfangsbuchstabe C–Kos
  • 08342 911-263 - Frau Richter: Nachname Anfangsbuchstabe Kot–Mo
  • 08342 911-525 - Frau Hartmann: Nachname Anfangsbuchstabe Mp–Sa
  • 08342 911-235 - Frau Illichmann: Nachname Anfangsbuchstabe Sb–Z

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