Verlängerung ukrainischer Aufenthaltstitel

Für die Verlängerung ukrainischer Aufenthaltstitel ist die persönliche Vorspache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. 

Vereinbaren Sie bitte einen Termin per E-Mail an ukraine(at)lra-oal.bayern.de oder stellen Sie Ihren Antrag online https://formulare.ostallgaeu.de/ausl-pers/aufenthalt/germany-for-ukraine/ 

Wichtig: Aufenthaltserlaubnisse gemäß § 24 AufenthG, die am 1. Februar 2024 gültig sind, gelten einschließlich ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen bis zum 4. März 2025 ohne Verlängerung im Einzelfall fort.

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