Volksbegehren

Volksbegehren "Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern" (kurz: "Rettet die Bienen")

Am 13. November 2018 hat das Innenministerium dem am 5. Oktober 2018 eingereichten Antrag auf Zulassung des aktuellen Volksbegehrens "Rettet die Bienen!" mit den erforderlichen mindestens 25.000 gültigen Unterschriften stattgegeben und die 14-tägige Eintragungsfrist auf den 31. Januar 2019 bis zum 13. Februar 2019 festgelegt.

 

Der Gesetzentwurf mit Begründung ist auf jeder Eintragungsliste abgedruckt sowie im Internet auf der Seite des Landeswahlleiters unter www.wahlen.bayern.de/volksentscheide/volksbegehren.htm abrufbar ("Zulassungsbekanntmachung").

Volksbegehren "Ja zur Wahlfreiheit zwischen G9 und G8 in Bayern"

„Mehr Zeit zum Lernen - Mehr Zeit zum Leben!
Neunjähriges Gymnasium (G9) als Alternative anbieten.“

So lautet das Volksbegehren, das im Juli 2014 stattfindet.
Durch das Volksbegehren soll Art. 9 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEuG) dahingehend geändert werden, dass neben der seit 2003 bestehenden achtjährigen Gymnasialzeit (G8) auch die Möglichkeit einer neunjährigen Gymnasialzeit (G9) in Bayern eingeführt wird.

Das G8 soll weiterhin erhalten bleiben, die Schulen sollen aber die Möglichkeit bekommen, nach einer Entscheidung des jeweiligen Schulforums wieder zu einer neunjährigen Gymnasialzeit zu wechseln oder beides (G8 und G9) an einer Schule anbieten zu können. Dabei soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Lerninhalte bis zum Abitur „entschleunigt“ zu verinnerlichen, das heißt, dass eine Weiterentwicklung des G9 erfolgen soll und keine Rückkehr zum früheren neunjährigen Gymnasium.

 Zur Rechtsgültigkeit des Volksbegehrens ist es u.a. erforderlich, dass sich mindestens ein Zehntel der zur Landtagswahl stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger in Bayern (derzeit etwa 945.000) in die Unterschriftenlisten einträgt. Der festgelegte Eintragungszeitraumbeginnt am 3. Juli und  endet am 16. Juli 2014. Die Eintragungslisten liegen in diesem Zeitraum in den Gemeinden aus: Sie können sich bei Ihrer Gemeinde vor Ort erkundigen, wann und wo die Eintragung für das Volksbegehren geleistet werden kann. Meist liegen die Eintragungslisten in den Rathäusern in den Einwohnermeldeämtern aus.

 

Volksbegehren "Nein zu Studienbeiträgen in Bayern" vom 17.01. - 30.01.2013

Das Volksbegehren „Nein zu Studiengebühren in Bayern“ war ein rechtsgültiges und durch Zustimmung des Landtags erfolgreiches Volksbegehren in Bayern. Ziel des Volksbegehrens war die Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes zur Abschaffung der Studiengebühren in Bayern. Während der Eintragungsfrist vom 17. bis 30.01.2013 haben sich 14,3 Prozent der Stimmberechtigten in die Unterschriftenlisten eingetragen. Damit musste es dem Bayerischen Landtag vorgelegt werden, dieser hat den Gesetzesvorschlag des Volksbegehrens am 24.04.2013 angenommen.
 
Initiiert wurde das Volksbegehren von den Freien Wählern Bayern.

 

Ergebnis

 

 

Nr.GemeindeStimmberechtige  Einträge  in %

111

Aitrang

1.615

254

15,73

114

Baisweil

1.020

156

15,29

118

Bidingen

1.256

170

13,54

112

Biessenhofen

3.187

558

17,51

121

Buchloe, Stadt

9.026

1.462

16,20

124

Eggenthal

1.014

115

11,34

125

Eisenberg

901

113

12,54

128

Friesenried

1.205

163

13,53

129

Füssen, Stadt

10.495

1.209

11,52

130

Germaringen

2.925

450

15,38

131

Görisried

968

96

9,92

138

Günzach

1.113

159

14,29

173

Halblech

2.731

305

11,17

135

Hopferau

872

83

9,52

139

Irsee, Markt

1.130

234

20,71

140

Jengen

1.884

373

19,80

141

Kaltental, Markt

1.301

180

13,84

144

Kraftisried

568

65

11,44

145

Lamerdingen

1.439

151

10,49

147

Lechbruck am See

1.978

229

11,58

149

Lengenwang

1.084

132

12,18

151

Marktoberdorf, Stadt

13.623

2.105

15,45

152

Mauerstetten

2.339

459

19,62

153

Nesselwang, Markt

2.653

332

12,51

154

Obergünzburg, Markt

4.858

794

16,34

155

Oberostendorf

1.031

186

18,04

157

Osterzell

537

39

7,26

158

Pforzen

1.647

239

14,51

159

Pfronten

6.240

640

10,26

183

Rettenbach a. Auerberg

625

118

18,88

164

Rieden

1.017

108

10,62

163

Rieden am Forggensee

973

184

18,91

165

Ronsberg, Markt

1.304

177

13,57

166

Roßhaupten

1.728

199

11,52

167

Ruderatshofen

1.322

157

11,88

168

Rückholz

649

79

12,17

169

Schwangau

2.423

320

13,21

170

Seeg

2.189

263

12,01

171

Stötten a. Auerberg

1.468

212

14,44

172

Stöttwang

1.412

240

17,00

175

Unterthingau, Markt

2.121

297

14,00

176

Untrasried

1.186

122

10,29

177

Waal, Markt

1.715

229

13,35

179

Wald

839

53

6,32

182

Westendorf

1.374

175

12,74

777 Landkreis Ostallgäu102.985

14.384

13,97

Allgemeine Informationen

Nach der Bayerischen Verfassung wird der Wille des Volkes durch das von ihm gewählte Parlament ausgeübt. Ergänzend kann das Volk aber auch unmittelbar gesetzgebend tätig werden. In Artikel 74 der Bayerischen Verfassung ist ein Instrument dieser direkten Demokratie festgelegt: das Volksbegehren. Durch ein Volksbegehren können Gesetzesvorlagen in den Landtag eingebracht und - falls dieser sie nicht annimmt - über sie ein Volksentscheid herbeigeführt werden.

 

Weitere Informationen hierzu hat das Bayerische Innenministerium für Sie bereit gestellt.

Kontakt

Rainer Kunzmann

Landratsamt Ostallgäu

Schwabenstr. 11

87616 Marktoberdorf

Tel. 08342 911-321

Kontaktformular

Kreiswahlleiter

Ralf Kinkel
Tel.: 08342 911-307

Kontaktformular

Durch das Laden dieser Ressource wird eine Verbindung zu externen Servern hergestellt, die evtl. Cookies und andere Tracking-Technologien verwenden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

YouTube-Videos laden